Muß Privathaftpflicht bei Menschenrettung zahlen

Ich bin in der Wohnung verunglückt, mein Mann war nicht Zuhause und hat einen Notruf abgesetzt daraufhin kamen Polizei Feuerwehr, diese haben dann zwei Türen( die nicht abgeschlossen waren) aufgebrochen und derart beschädigt, dass ein Schaden laut Kostenvoranschlag von über 1000 Euro entstanden ist. Ich selbst wurde mit genommen und verbrachte eine Nacht im Krankenhaus.
Mein Vermieter verlangt nun die Instandsetzung., da seine Versicherung dafür nicht aufkommt. Ich habe den Schaden nun meiner Hausrat-Haftpflichtversicherung gemeldet, diese will den Schaden aber nicht regulieren, da ich den Schaden an den Türen ja nicht selbst verursacht habe, sondern die Feuerwehr. Meine Frage, die Feuerwehr hat die Türen zwar mehr als nötig zerstört, aber auf der anderen Seite war ja Gefahr im Verzuge. Muss meine Hausrat bzw. Hafpflichtversicherung in der Tat den Schaden nicht bezahlen und muss ich nun die Instandsetzung selber tragen? Für eine baldige Antwort wäre ich sehr verbunden.

Hallo Heidrun…
uhh ein heikles Thema… ich musste mich dafür auch noch mal genauer umhören und nach lesen.
Also deine Hausrat zahlt sowieso meißt keine Sachen die durch einen Feuerwehreinsatz entstanden sind.

Außerdem ist das hier definitiv ein Haftpflichtfall.
Deine Haftpflicht weist den Saschaden zurecht ab. Denn du hast die Tür nicht kaputt gemacht. Und du haftest nur für Sachen die du selber zerstört hast. Somit wäre eigentlich rechtlich gesehen nicht mal ein Haftungsanspruch vom Vermieter gegen dich.
Also eigentlich müsste die Feuerwehr für dich haften. Die haben aber für so etwas einen Sonderstatus und können nur im Falle einer groben Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden.
Du kannst deinem Vermieter sagen er kann versuchen sich an die zu wenden.
Jedoch ist mir noch ein Anspekt eingefallen, bei dem ich aber nicht weiß ob dies so funktioniert. Aber einen Versuch ist es wert.
Denn wenn man es grob betrachtet war die Feuerwehr ja als dein „Verrichtungsgehilfe“ nach §831 BGB für dich da und zerswtörte in „deinem Namen“ die Tür. Also musst du laut Gesetzt für diesen Schaden haftet.
Jetzt ist also deine Haftbarkeit gegenüber einem Dritten gegeben und deine Privathaftpflicht kann prüfen ob sie den Schaden bezahlt.
Wenn Sie dies nicht tut gibt es dies aus 2 unterschiedlichen Gründen:

  1. Grund - Schäden durch Verrichtungsgehilfen sind nicht mitversichert. Nachteil du musst haften
  2. Grund - Es ist tatsächlich kein Schaden durch „Verrichtungsgehilfen“. Ablehnung aufgrund unberechtigter Ansprüche. Vorteil dabei für dich, will dein Vermieter dich wegen Entschädigung verklagen, ist deine Privathaftpflicht dazu verpflichtet dich vor Gericht zu vertreten und dies zu bezahlen. Da sie dich für nicht haftbar befunden hat.

Also Rat von mir. Schreib die Versicherung noch einmal an mit der Prüfung eines Verrichtungsgehilfen (Feuerwehr) und sie sollen dir klar schreiben ob sie den Schaden aufgrund unberechtigter Ansprüche ablehenen.
Lass es dir unbedingt schriftlich geben. Hast du schwarz auf weis das der Anspruch gegen dich nicht berechtigt ist, kann dein Vermieter tun was er will, er hat verloren. Und vor Gericht vertritt dich deine Versicherungsgesellschaft und bezahlt den streit auch noch (Passiver Rechtsschutz).

Schreib mir doch bitte wie die Sache weiter geht, das interessiert mich.

Liebe Grüße
aus dem
VermögensBildungsCenter

Hallo Cupido,
vielen Dank für deine schnelle und wertvolle Rückmeldung. Die mündliche absage habe ich von der Generali bereits telefonisch erhalten, habe sie aber um schriftliche Ablehnung mit rechtl. Begründung aufgefordert, bin gespannt wie sie es begründen.
Vielen Dank nochmal und wenn sich etwas neues ergibt, sage ich dir Bescheid.

Ein schönes Wochenende
Heidrun

dabei kann ich wirklich nicht behilflich sein.

liebe heidrun,
da bin ich leider überfragt und kann dir da nicht weiterhelfen. ich persönlich würde auch meinen, dass die hausratversicherung dafür einspringen muss, aber das ist auch nur meine eigene meinung. sorry, dass ich nicht helfen kann. hoffe du bekommst bald hilfreiche antwort. lg Mine71

dabei kann ich wirklich nicht behilflich sein.

Trotzdem ganz herzlichen Dank für die Rückmeldung.

LG Heidrun

Vielen Dank, dass du trotzdem eine Rückmeldung gegeben hast.

Liebe Grüße
Heidrun

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Hallo Frau Heybowitz,

tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde. Ich bin leider in diesem Bereich kein Experte. Ich selbst hab mich nur bei wer-weiss-was angemeldet, weil ich selbst eine Frage hatte.

Liebe Grüße,
saluele

Vielen Dank, dass Sie mir dennoch eine Antwort geschrieben haben.

Hallo ,

tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde. Ich bin leider
in diesem Bereich kein Experte. Ich selbst hab mich nur bei
wer-weiss-was angemeldet, weil ich selbst eine Frage hatte.

Liebe Grüße,
saluele