Muss Privathaftpflicht zahlen?

Hallo Ihr,

war mit unserem 18 Monate alten Sohn bei meinen Schwiegereltern. Mein Schwiegervater hatte ihn auf dem Arm. Habe kurz den Raum verlassen und schon ist es passiert: Mein Schwiegervater wollten Ihn auf den Boden setzen. Der Kleine hat sich an der randlosen Brille festgehoben und sie ist ausgerissen und auf den Boden gefallen. Kaputt. Haben deliktunfähige Kinder mitversichert in der PHV. Diese weigert sich nun zu bezahlen, da die Aufsichtspflicht während meiner Abwesenheit auf meinen Schwiegervater übertragen wurde.
Ist das korrekt???

Hallo,

um es kurz zu machen… ja das ist korrekt.

Mit verlassen des Raums hat man die Aufsichtspflicht abgegeben. Damit ist man selbst für das Kind nicht mehr haftbar sondern in diesem Fall der Schwiegervater. Also wäre es dessen Privathaftpflicht, die jedoch nicht zahlen wird, da es ein Eigenschaden ist…

Grüße

Lars Grimm

Hallo,
das kommt auch m.E. auf die genaue Formulierung der Klausel „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ an. Bei „uns“ werden Eigenschäden Dritter (das haben wir hier) nur bei der Übernahme der Aufsichtspflicht gegen Entgelt (also z.B. bezahlter Babysitter) nicht übernommen. Die anderen schon. Allerdings gibt es bei „uns“ auch eine Selbstbeteiligung.
Viele Grüße
Andreas