Muss Privatmann öffentlichen Weg wiederherstellen?

Hallo,

Angenommen, eine Grünfläche würde zu Bauland ernannt und verkauft, ein Randstreifen behält sich die Gemeinde aber, um hier weiterhin einen Fußgängerdurchweg erhalten zu können.
Für die Baumaßnahmen wird der Durchgang offiziell gesperrt. 
Die Baumaßnahmen durch ein schlüsselfertig-Bauunternehmen sind beendet, der Durchgang wieder frei, aber die bisherige Grünfläche ist durch die Baumaßnahmen zu Matsch geworden.
Muss jemand diesen Weg wieder passierbar machen durch Gras anpflanzen, Kies aufschütten ( wie auf ähnlichen wegen dieser Gemeinde üblich ) oder ähnliches?
wenn ja, wer? Der neue Eigentümer des bebauten Grundstücks, die Gemeinde, das Bauunternehmen???
Ich freue mich auf fachkundige Auskunft.
Sonja

Hallo!
Letztendlich hast du fremdes Eigentum beschädigt. Du musst es so wieder herrichten, wie es vorher war.

Gruß
Falke

Hallo,

Angenommen, eine Grünfläche würde zu Bauland ernannt und
verkauft, ein Randstreifen behält sich die Gemeinde aber, um
hier weiterhin einen Fußgängerdurchweg erhalten zu können.

Wurde von der Gemeinde ein Weg angelegt (gebaut)? Oder nur die Fläche dafür vorgesehen? Oder war vorher schon ein Fußweg (wie auch immer) da?

aber die bisherige
Grünfläche ist durch die Baumaßnahmen zu Matsch geworden.

Vom Grundsatz her muss man eine fremde Fläche, die benutzt wurde, wieder so herstellen, wie diese vorher war.

Muss jemand diesen Weg wieder passierbar machen durch Gras
anpflanzen, Kies aufschütten ( wie auf ähnlichen wegen dieser
Gemeinde üblich ) oder ähnliches?

Wie sah die Fläche vor der Baumaßnahme aus (s. o.)?

wenn ja, wer? Der neue Eigentümer des bebauten Grundstücks,
die Gemeinde, das Bauunternehmen???

Gibt es Absprachen zwischen diesen Parteien? Wenn ja, welche? Zumindestens über die vorübergehende Nutzung der Fläche sollte man sich vorher geeinigt haben.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Vorher war nur ein grünes Grundstück mit Gras und Bäumen vorhanden. Einen Weg gab es nicht - nur einen Trampelpfad. Da wo jetzt noch Gemeindegrund ist, war früher nur Gras.

Was ist also von wem zu tun, wenn es keinerlei Absprachen gibt?

Danke für alle Antworten
Sonja

Hallo,

Vorher war nur ein grünes Grundstück mit Gras und Bäumen
vorhanden. Einen Weg gab es nicht - nur einen Trampelpfad. Da
wo jetzt noch Gemeindegrund ist, war früher nur Gras.

Aha.

Was ist also von wem zu tun, wenn es keinerlei Absprachen
gibt?

Ich fürchte - Nichts!

Alle Beteiligten werden sich ihre Hände in Unschuld waschen und behaupten, dass nichts geschehen sei …

Zur Klärung - und wenn Dir etwas daran liegt - wäre vielleicht ein nettes Gespräch mit der Bürgermeisterin angebracht …

Gruß
Jörg Zabel