Hallo,
Probezeit geht laut BBIG §20 mind.1 Monat max 2 Monate.
Eine nachträgliche Verlängerung der Probezeit ist nicht möglich.
Nach ablauf der Probezeit kannst du von dir aus innerhlab von 4 Wochen kündigen, der Arbeitgeber kann dich nur in besonders schweren fällen nach BBIG §22 nur im besonders schweren Fall kündigen, Tätlichkeiten Diebstahl etc.
Wen deine Vertraglich vereinbarte Probezeit noch nicht abgelaufen ist, spiel das Spiel einfach mit, du könntest sogar eine Probezeitverlängerung unterschreiben, diese ist im vorhinein absolut Nichtig und Vertragswiedrieg und hatt somit im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber ( nach Ende der Regulären Probezeit max 4 monate )auch vor Gericht keinen Wert.
Dieses betrifft auch diese Sondervereinbarung, du kannst wegen Unentschuldigter fehlzeiten abgemahnt( auch dieses nur wen es den Arbeitgeber nicht länger bekannt ist als 4 Wochen, er kann dich nicht für eine Unentschuldigte Fehlzeit im Januar abmahnen wen diese im Oktober war) werden und bei weiderholtem male wäre dies auch ein Kündigungsgrund
Hoffe ich konnte dir helfen.
Im Klartext wen du aus der Probezeit raus bist kannst du es gaanz Entspannt angehen lassen,da du alle Rechte auf deiner Seite hast.
Wen noch nicht musst du sehen das du diese noch Überstehst.
Hoffe ich konnte dir helfen