Muss Probezeitverlängerung schriftlich erfolgen?

Hallo Leute,

eine kleine arbeitsrechtliche Frage an dieser Stelle:

Muss eine Verlängerung der Probezeit unterschrieben werden oder reicht schon eine Mitteilung, dass sie verlängert wurde?
Und wenn diese Mitteilung nicht per Einschreiben erfolgte und somit keine Beweislast gegeben ist wie sieht es dann aus?

Im Endeffekt wurde die Verlängerung nur mündlich beschlossen.

Hallo,

jede Änderung des Arbeitsvertrages sollte aus beweistechnischen Gründen immer schriftlich erfolgen.
Ein Einschreibebrief ist nicht erforderlich. Man kann den Brief mit einem Zeugen direkt in den Briefkasten des Mitarbeiters werfen, oder dem Mitarbeiter das Schreiben vorlegen und unterschreiben lassen.
Ein Einschreibebrief gilt auch nicht in jedem Fall als zugestellt. Bei wirklich wichtigen, Empfangsbedingten Schreiben, würde ich sogar einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Nur dann gelten Schreiben als tatsächlich zugestellt. Aber den Brief mit einem Zeugen dirket beim Arbeitnehmer einwerfen geht auch. Am günstigsten ist der Zeuge weder mit Dir Verwandt noch arbeitet er für Dich. Der Zeuge muss aber Kenntnis vom Inhalt des Schreibens haben und auf dem Briefumschlag mit Datum und Uhrzeit unterschreiben. Auch auf Deinem Original muss der Zeuge mit Datum und Uhrzeit des Briefeinwurfes unterschreiben. Das ist Wasserdicht.
Ich hoffe Deine Fragen sind beantwortet.
Schöne Grüße
Sprenzpeffer

Jede Änderung des Arbeitsvertrages muss schriftlich erfolgen.Ein Einschreibebrief ist nicht erforderlich.
All the best

Hallo,

wie Du schon richtig festgestellt hast, sollte man sicherlich Fragen bzw. Regelungen im Arbeitsrecht grundsätzlich " wasserdicht " machen, gerade im Hinblick auf eine eventuelle Kündigungsschutzklage bei Kg. in der verlängerten Probezeit. Daher würde ich schriftlich gegen Empfangsbestätigung dem AN die Verlängerung der Probezeit zur Kenntnis geben.

Gruß

Klaus

Hallo,
zu dieser Frage bräuchte ich ein paar Informationen.
Ist es ein Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag???
Wen Arbeitsvertrag wie lange war die dauer der vorerst festgelegten Probezeit, wie lange dauert es noch bis zum Ablauf der Probezeit, waren bei der mündlichen Vereinbarung Zeugen dabei?

Es handelt sich um einen Ausbildungsvertrag und bei dem mündlichen Hinweis (es war nicht einmal eine Vereinbarung in der Hinsicht) waren zeugen anwesend.
Mir wurde sogar eine Sondervereinbarung aufgezwängt, dass ich fehlzeitbedingt auch nach der Probezeit gekündigt bzw abgemahnt werden kann ist das zulässig?

hallo
ob die verlängerung schriftlich sein muß oder nicht weiß ich auch nicht.

als arbeitgeber würde ich darauf bestehen das es schriftlich gemacht wir und die verlängerung durch den probearbeiter abgezeichnet wird.

denn wenn ich als arbeitgeber nicht nachweisen kann das die probezeit verlängert wurde und es zulasse das der mitarbeiter weiter arbeitet ist automatisch ein unbefristeter arbeitsvertrag zustande gekommen und der arbeitnehmer kann diesen arbeitsvertrag somit auch den lohn gerichtlich einklagen.
gruß
hasan

hallo,

grundsätzlich sind mündlich geschlossene verträge binden. ABER wenn im arbeitsvertrag ein passus steht, dass es keine mündlichen nebenabsprachen gibt und änderungen der schriftform bedürfen, dann ist eine mündliche vereinbarung meiner meinung nach nicht gültig. bitte beachten: ich bin aber kein Anwalt, aber das ist mein verständnis von so einem passus im vertrag.

VG

Hallo,

zunächst ist entscheidend, was im Ausbildungsvertrag veriebart wurde. Neben der Dauer der Probezeit ist oft auch geregelt, wann und ggf. ggf. wie die Probezeit verlängert wird. Wenn dort steht, dass bei mehr als einem Drittel Fehlzeit in der Probezeit diese sich automatisch verlängert, so braucht keine Verlänfgerung vereinbart werden.

Sonst enthält der Ausbildungsvertrag oft die Klausel, dass Abweichungen vom Vertrag schriftlich vereinbart werden müssen.

Vielleicht hilfreich:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Hallo,
Probezeit geht laut BBIG §20 mind.1 Monat max 2 Monate.
Eine nachträgliche Verlängerung der Probezeit ist nicht möglich.
Nach ablauf der Probezeit kannst du von dir aus innerhlab von 4 Wochen kündigen, der Arbeitgeber kann dich nur in besonders schweren fällen nach BBIG §22 nur im besonders schweren Fall kündigen, Tätlichkeiten Diebstahl etc.
Wen deine Vertraglich vereinbarte Probezeit noch nicht abgelaufen ist, spiel das Spiel einfach mit, du könntest sogar eine Probezeitverlängerung unterschreiben, diese ist im vorhinein absolut Nichtig und Vertragswiedrieg und hatt somit im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber ( nach Ende der Regulären Probezeit max 4 monate )auch vor Gericht keinen Wert.
Dieses betrifft auch diese Sondervereinbarung, du kannst wegen Unentschuldigter fehlzeiten abgemahnt( auch dieses nur wen es den Arbeitgeber nicht länger bekannt ist als 4 Wochen, er kann dich nicht für eine Unentschuldigte Fehlzeit im Januar abmahnen wen diese im Oktober war) werden und bei weiderholtem male wäre dies auch ein Kündigungsgrund
Hoffe ich konnte dir helfen.
Im Klartext wen du aus der Probezeit raus bist kannst du es gaanz Entspannt angehen lassen,da du alle Rechte auf deiner Seite hast.
Wen noch nicht musst du sehen das du diese noch Überstehst.
Hoffe ich konnte dir helfen

nachträglich korrektur
Probezeit beträgt zwischen 1 und 4 Monate.
Sorry Tipfehler

soweit ich weiß gelten im arbeitsrecht auch mündliche vereinbarungen, wobei es üblich ist, das ganze innerhalb eines monats schriftlich zu fixieren. ansonsten ist es schwierig,solche vereinbarungen zu beweisen.wenn die probezeit aber bereits schriftlich fixiert wurde und im nachhinein die dauer geändert werden soll, damit kenne ich mich nicht aus, aber ich würde sagen, eine änderung im nachhinein erfordert immer beidseitige zustimmung.
gruß koni

Hallo,

für die Verlängerung der Probezeit ist die Unterschrift, geschweige denn das Einverständnis, des Arbeitnehmers nicht erforderlich.
Allerdings sollte der Arbeitgeber, aufgrund der Beweislast in einem Streitfall, dies durchaus schriftlich festhalten.
In einem möglichen Rechtsstreit wird Ihr Arbeitgeber vermutlich in „Erklärungsnöte“ kommen.
Aktuell scheint mir, dass Sie einen (kleinen) Vorteil haben. Gleichwohl wäre eine berufliche Zukunft bei diesem Arbeitgeber vermutlich nicht erstrebenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

die Probezeit war sicherlich im Arbeitsvertrag festgehalten. Im Allgemeinen gilt eine Probezeit von längstens 6 Monaten als ausreichend. Innerhalb dieser Probezeit gilt eine andere Kündigungsfrist und es muss kein Kündigungsgrund angegeben sein.
Wenn man in einer Firma mit mehr als 10 AN ist, wirkt nach den 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz. Insofern hat dann eine Verlängerung der Probezeit wenig Sinn, weil nicht mehr so einfach bei Nichtbewährung gekündigt werden kann.
Wenn die Probezeit als Bestandteil des Arbeitsvertrages, genau wie der Arbeitsvertrag schrifltich fixiert war, sollte auch eine Probezeitverlängerung schriftlich fixiert sein. Wenn sie das nicht ist, tja … es gilt ja auch ein mündlicher Arbeitsvertrag, erst einmal. Aber … mündlich ist nie ratsam wegen der Beweispflicht.
Und es gibt ein Gesetz, was den AN schützt. Das Nachweisgesetz fordert, dass der AG einen Monat nach Arbeitsbeginn als Niederschrift die wichtigsten Dinge aufnimmt.
Mehr kann ich dazu momentan nicht sagen.

Muss schriftlich gemacht werden aus eigenem Interesse. Wie will man sonst etwas nachweisen?

Sie wird sicherlich mindestens in deiner Akte vermerkt sein
Du solltest auf jeden Fall mal mit deinem Chef klären weshalb es zu der Probezeitverlängerung gekommen ist. Für dich sollte es ein Denkanstoß sein - denn irgendwas stellt deinen Chef nicht zufrieden. Er will dir vielleicht eine „2. Chance“ geben. Da hilft es erst einmal in Ruhe mit ihm über die Situation zu sprechen.

Es hilft nicht immer auf dein Recht zu pochen, denn ansonsten hat er ja zur Zeit noch ein Sonderkündigungsrecht.

Hallo,da auch die Probezeit Bestandteil des AG Vertrages ist müsste das eigentlich schriftlich festgehalten werden.
Viel Erfolg N.Butt

Guck mal hier:

http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autoupload/office…