Angenommen, Mister X hat ein Problem mit einer anderen Person. Obwohl es nur um eine kleine Summe geht, kann sich nicht einigen, und Mister X geht zum RA.
Der RA ist natürlich bereitwillig. Es kommt zu zig Schreiben hin und her, bis hin zum Besuch eines Gerichtsvollziehers bei der anderen Person. Mister X ist zwar im Recht, sogar laut Gerichtsurteil, doch die andere Person kann einfach nicht zahlen.
Zwischenzeitig ist Mister X nachdenklich geworden, hat „Angst“ vor die ganzen Kosten, die er ja tragen muss, da es sich ja um Gebühren und Auslagen handelt. Auch wenn die andere Person diese zahlen muss, sie kann es ja nicht, somit muss Mister X das.
Der RA beruhigt Mister X immer wieder, sagt z.B. „Sie können die andere Person doch nicht damit herlassen“. Mittlerweile sind die Kosten die Mister X beim RA zu zahlen hat schon fast 4 mal so hoch, wie die Summe, die die andere Person Mister X eigentlich zu schulden hat. Es geht um RA Kosten, um Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten, usw…
Mister X meint nun, das der RA ihm nicht richtig informiert hat. Was genau MUSS RA Mister X im Vorfeld erläutern ? Wie könnte Mister X seinem RA gegenüber auftreten ? Soll Mister X seinem RA deutlich sagen, das er kein Vertrauen mehr hat, und nicht alles zahlen will, weil RA ihm nicht alles im Vorfeld erklärt hat, über die Risiken ?
Der RA beruhigt Mister X immer wieder, sagt z.B. „Sie können
die andere Person doch nicht damit herlassen“. Mittlerweile
sind die Kosten die Mister X beim RA zu zahlen hat schon fast
4 mal so hoch, wie die Summe, die die andere Person Mister X
eigentlich zu schulden hat. Es geht um RA Kosten, um
Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten, usw…
Ein schönes Beispiel dafür, wie gut professionelle Rechtsberatung … na, zumindest mal bezahlt wird
Mister X meint nun, das der RA ihm nicht richtig informiert
hat.
Weil ich kein Jurist bin, darf ich mich dazu leider nicht äußern. Du solltest auf jeden Fall damit mal bei einem Kollegen des Herrn RA anfragen. Der gibt Dir bestimmt gerne einen neutralen Ratschlag, ob und ggf. was Du tun kannst.
natürlich muss ein Kollege immer über die Kosten unterrichten, aber hier scheint mir irgendwie die Sache anders zu liegen. Denn offenbar reut den Mandanten die Sache jetzt plötzlich, nachdem feststeht, dass im Wege der ZV nichts beim Gegener zu holen war. Und dies ist eine leider recht häufig zu beobachtende Situation.
Als Mandant ist man schließlich im Recht, schlägt die Hinweise des Anwalts, dass dies nur die eine Seite der Geschichte ist in den Wind und will nicht hören, dass da von Vollstreckbarkeit die Rede ist. Und wenn dann das Urteil da ist, kommt das große Entsetzen, wenn der Gegner jetzt nicht freiwillig zahlt. Dann gehen die Rolläden runter, will das vergleichsweise wenige Geld für die 50/50 stehende Zwangsvollstreckung schon kaum noch ausgegeben werden, und ist dann der Anwalt schuld, wenn auch dabei dann leider nichts rauskommt und jetzt die Rechnung für die ganze Arbeit gestellt wird.
Eigentlich müsste man sich die Mühe machen nach jedem einzelnen Schritt immer sofort Teilrechnungen zu erstellen, damit sich die Leute rechtzeitig überlegen wie weit sie gehen wollen, und wann es ihnen zu teuer wird. Aber da die Anwaltschaft ja freundlicherweise oft über Jahre und Instanzen hin Kredit gewährt, und keine Dispo-Grenze kennt, lässt man die Kosten eben gerne auflaufen und geht vom positiven Ergebnis aus, auch wenn der Kollege schon von Anfang an gesagt hat, dass er die Geschichte nicht so rosig sieht.
Gruß vom Wiz
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Also der Anwalt muss selbstverständlich über die Kosten aufklären. Tut er dies nicht, dann heißt das aber noch nicht automatisch, dass man die Kosten nicht zahlen müsste, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Dies könnte aber dann der Fall sein, wenn dir ein Schaden entstanden ist und man mit einem Schadenersatzanspruch gegen die Kosten aufrechnen könntest. Ein Schaden besteht aber dann nicht, wenn man ein Äquivalent in Form anwaltlicher Leistung erhalten hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein solcher Schadenersatzanspruch dann besteht, wenn ein Anwalt ohne vor den Kosten zu warnen eine voraussichtlich aussichtslose Zwangsvollstreckung betreibt, die dann auch tatsächlich erwartungsgemäß nichts bringt. Auswendig kann ich das aber auch nicht sagen und schon gar nicht nach deutschem Recht.
Vom Juristischen abgesehen muss ich natürlich sagen, dass es sich für einen Anwalt sowieso nicht gehört, nicht ordentlich aufzuklären und ich das persönlich für vollkommen unakzeptabel halte. Ich weiß auch, dass das bei manchen Anwälten leider in der Praxis vorkommt und da sind sicher nicht immer die Mandanten dran schuld. Es ist schon richtig, dass man Kosten von Anfang an nicht immer ganz einschätzen kann, aber soweit das möglich ist, ist darüber auch aufzuklären - ein ordentlicher Anwalt macht das auch so.