Liebes Forum,
wie ist folgender theoretischer Sachverhalt einzuordnen?
Hausbesitzer B benötigt Hilfe bei der Renovierung seines Kellers. Bei der Recherche möglicher Dienstleister stößt er auf Handwerker H. Ein vor-Ort Termin wird verabredet zur besseren Begutachtung der zu erledigenden Arbeiten. Bei diesem Termin stellt sich heraus, daß Handwerker H für diese Arbeiten nicht der „richtige Mann“ ist. Kurze Zeit später erhält B Anfahrt und Arbeitslohn für diesen Termin in Rechnung gestellt. Über etwaige Kosten für diesen Besichtigungstermin wurde im Vorfeld nie gesprochen.
Muss B die Rechnung bezahlen?
Danke für Eure Einschätzung!