Muss Rechnung ohne Auftrag bezahlt werden?

Liebes Forum,

wie ist folgender theoretischer Sachverhalt einzuordnen?

Hausbesitzer B benötigt Hilfe bei der Renovierung seines Kellers. Bei der Recherche möglicher Dienstleister stößt er auf Handwerker H. Ein vor-Ort Termin wird verabredet zur besseren Begutachtung der zu erledigenden Arbeiten. Bei diesem Termin stellt sich heraus, daß Handwerker H für diese Arbeiten nicht der „richtige Mann“ ist. Kurze Zeit später erhält B Anfahrt und Arbeitslohn für diesen Termin in Rechnung gestellt. Über etwaige Kosten für diesen Besichtigungstermin wurde im Vorfeld nie gesprochen.

Muss B die Rechnung bezahlen?

Danke für Eure Einschätzung!

Hallo,

Ein vor-Ort Termin wird verabredet zur
besseren Begutachtung der zu erledigenden Arbeiten.

Für ein Angebot, nehme ich an.

Bei diesem
Kurze Zeit später erhält B
Anfahrt und Arbeitslohn für diesen Termin in Rechnung
gestellt. Über etwaige Kosten für diesen Besichtigungstermin
wurde im Vorfeld nie gesprochen.

Dann gibt es auch keine Vergütung.

Muss B die Rechnung bezahlen?

Die Verabredung und Durchführung eines Besichtigungstermins alleine ohne vorausgegangene Vereinbarung über eine mögliche Vergütung ist für eine Forderung nicht ausreichend.

Gruß
Der Franke