eine Freundin hat 1998 einen Vertrag über eine Altersvorsorge abgeschlossen und bisher ganz unbedarf die Beiträge dafür bezahlt. 2005 hat sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen.
In letzter Zeit hat sich sich nun Ihrer Altersvorsorge gewidmet und bemerkt, dass ihr Vertrag von 1998 im grauen Kapitalmarkt aufgelistet ist und es da einige Probleme gibt.
Jetzt hätte sie natürlich gerne eine Rechtsberatung und natürlich hätte sie auch gerne, dass die Kosten dafür von der RSV übernommen werden.
Kann die RSV das mit der Begründung ablehnen, daß meine Freundin den Vertrag, um den es geht, bereits 1998 und die RSV erst 2005 abgeschlossen hat. Sodaß hier keine Deckung bzw. Übernahmepflicht entsteht?
Kann die RSV das mit der Begründung ablehnen, daß meine
Freundin den Vertrag, um den es geht, bereits 1998 und die RSV
erst 2005 abgeschlossen hat.
Wenn sie den Vertragsabschluß bzw. die Beratung zum Thema des Rechtstreites machen will, hilft ihr die 2005 angeschlossene RSV nicht. Vielleicht mal zur Verbraucherzentrale gehen.
leider ist es so wie Nordlich bereits geschrieben hat. Ich arbeite bei einem Rechtsanwalt, der auf Kapitalanlagen am grauen Kapitalmarkt spezialisiert ist und wir haben aus dem genannten Grund immer wieder Probleme mit Rechtsschutzversicherungen.
Dabei kommt es aber tatsächlich darauf an, was Thema des Rechtsstreits ist bzw. sein soll.
Etwas anders zu beurteilen ist wohl die Erstberatung, da bei dieser das Thema eines Rechtsstreits ja noch nicht feststeht und sich deine Bekannte erst einmal über ihre Rechte und Möglichkeiten beraten lässt. Das sollte allerdings vorab mit der Rechtschutzversicherung geklärt werden. Dabei sollte deine Bekannte jedoch auf eine eventuelle Selbstbeteiligung achten.
Außerdem gäbe es, wenn die RSV nicht leistet auch noch die Möglichkeite der Beratungshilfe. Jedenfalls die Kosten der Erstberatung sollten sich hierdurch decken lassen.
Meine Bekannte hat jetzt erst einmal einen Termin bei der VBZ. Die Beratung da, wird auch von einem Anwalt übernommen. Die Kosten halten sich ja noch in Grenzen.