Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall:
Nach Abschluss von Bauarbeiten in einer Wohnung verbleiben Mängel, die teils leicht, teils weniger leicht zu beheben sind. Z.B.:
- Kratzer im Laminat
- Schäden an lackierten Türrahmen
- verschmutzte Wände
- beschädigte Wände
Da die optische Auswirkung zwar deutlich vorhanden, aber keine Funktionseinschränkung oder langfristige Verschlimmerung o.ä. gegeben sei, nehmen wir also an, die Mieter wollten nach vielen Wochen voller Bauarbeiten „endlich Ruhe“ haben und erbitten keine Behebung der Mängel. Eine Meldung an den Vermieter sei allerdings erfolgt, um sich gegen spätere Vorwürfe zu verwahren.
Nun wolle der Vermieter die Mängel beheben.
Hätten die Mieter die Möglichkeit, dies abzulehnen? Falls nicht, könnten sie eine Art Ankündigungsfrist fordern?
Die Baumaßnahme sei ursprünglich zu dulden gewesen und sei als solche auch abgeschlossen (allerdings auch eine erhebliche Zumutung gewesen - Mietminderung ausgeschlossen weil „energetische Modernisierung“…) Eine vernünftige Behebung der Mängel würde nun wieder 1-2 Wochen dauern und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in mehreren Etappen mit jeweils einigen Tagen Abstand erfolgen.
Weitere von Anfang an vorhandene Mängel seien vorhanden, insbesondere falsche Grundierung der Wandfarbe in Bad, was schnell zu fetzenweiser Ablösung geführt habe. Der Vermieter wolle solche Mängel nun ebenfalls beheben - nachdem die Mieter ehemals darauf hingewiesen hatten und sie nun bereits 5 Jahre lang „ertragen“ haben.
Der Vermieter betreibe offenkundig aktuell eine „Entmietkampagne“, mit fortwährendem Kontaktieren der Mieter, Schicken von Handwerkern, Zeitabstände immer so, dass die Mieter stets wieder Möbel rücken, räumen und putzen müssen; notfalls auch Besichtigungen durch die Kinder des Vermieters - zwecks „Eigenbedarf“, der am Ende merkwürdigerweise nie eintrat - etc. - so dass der Verdacht naheliegen könnte, dass der vom Vermieter geäußerte Wunsch der Mängelbehebung dazu dient, nicht nur erneut zu nerven, sondern nebenbei schon mal die Wohnung für Folgemieter aufzuhübschen. Freilich während die Noch-Mieter brav weiter Miete zahlen und nachher wieder einmal stundenlang putzen müssen. Während der Vermieter die Wohnung später lückenlos und nochmals teurer weitervermietet. Entschädigungen für die zahlreichen Bauarbeiten und Beeinträchtigungen seien durch den Vermieter freilich noch nie geleistet worden.
Die Mieter seien ziemlich genervt und meinen, es reiche allmählich, und wollen endlich mal Ruhe haben - aber natürlich rechtmäßig handeln - und nicht später für die genannten Mängel aufkommen müssen.
Was wären in einem solchen Fall die Möglichkeiten der Mieter?
Liebe Grüße,
Hauke