Muss Rentnerin nach Tod des Mannes steuern zahlen?

Hallo
Eine Rentnerin bekommt nun nach dem tod ihres Mannes Altersrente und Witwenrente. Zusammen ca. 1550€.
Muss sie dafür nun steuern zahlen?

Hallo,
das kann man konkret so nicht beurteilen - grundsätzlich gibt es bei Renten Freibeträge, die Steuerfrei sind -
Entscheidend ist, ab wann und in welcher Höhe (Brutto) die Rente gezahlt wird.
Also, wenn ich davon ausgehe, dass es sich in der Frage um Netto-Beträge handelt, dann sage ich mal, ja, theoretisch könnte eine anteilige Steuerpflicht vorliegen.
Gruss
Czauderna

Nur ein kleiner Hinweis zu den Freibeträgen.
Im Sterbejahr und im nachfolgenden Jahr kann die Witwe noch den doppelten Freibetrag nutzen, den das Ehepaar zusammen hatte.
Erst in den weiteren Jahren nur noch den Freibetrag für Alleinstehende.

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Praktisch auch. Der steuerfreie Teil liegt bei höchstens 50%, der Werbungskostenpauschbetrag bei 102 €, da ist die gute Dame schon mal über dem Grundfreibetrag. Gut, ein paar € Sonderausgaben wird sie sicher noch haben, aber bei vielen Rentnern ist da ja nicht viel abzuziehen.

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Hallo,
ja, das ist richtig, selbst wenn es sich bei den 1500,00 € um Bruttobeträge handeln würde.
Der Hinweis von duck313 ist allerdings sehr gut.
Gruss
Czauderna

Hallo
Wie hoch ist den der Freibetrag den man als Rentner hat?
Und kommt es da nicht auch noch darauf an seit wann man Rentner ist (hier bereits vor 2005)
Und kann nicht noch Beiträge zu Krankenversicherung usw abgezogen werden?

Bei dem genannten Betrag handelt es sich um Netto

Gibt es nicht irgendwo eine seite wo man nachlesen kann was / wie berechnet wird?

Gerade was gefunden im Netz:

Ein Beispiel: Walter bekommt aktuell 18.000 Euro
Rente im Jahr. Weil er 2005 in Rente gegangen ist, muss er 50 Prozent
davon versteuern. Das sind 9.000 Euro. Walter und seine Ehefrau haben
keine weiteren Einnahmen und liegen damit unter dem jährlichen
Grundfreibetrag von 17.640 Euro für Ehepaare. Sie müssen keine
Einkommensteuer zahlen.
Wäre Walter unverheiratet, würde er mit 9.000 Euro zu versteuernder
Jahresrente knapp über dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro für Singles
liegen. Für 180 Euro müsste Walter Einkommensteuer zahlen, also ungefähr
zwischen einem und 7 Prozent. (Ein Hinweis zu unserem Beispiel:
Rentenanpassungsbeiträge bleiben hier unberücksichtigt.)

Und dann kann Sie von ihren Jahreseinnahmen jetzt noch beispielsweise Krankheitskosten, Spenden und sogar Werbungskosten abziehen.
Bei der Rechnung mit den 1500 bleiben zum schluß nur noch 180,- zu versteuernde Euros übrig.
Und das bevor Krankheitskosten, Spenden und Werbungskosten abgezogen wurden.