Muss Resturlaub in die neue Firma genommen werden?

Hi
Ich habe mein Arbeitsverhältnis bis zum 30.10.2012 ordentlich gekündigt. Nun habe ich einen Anspruch an Resturlaub von 10 Tagen.
Meine Chefin meinte ich darf nur 6 Tage nehmen, da dies mein Anspruch sei. Die anderen 4 Tage müssen in die neue Firma mitgenommen werden.
Dies möchte ich allerdings nicht.
Kann sie mir dies verbieten?

Liebe Grüße

Kannst die Chefin ja mal freundlich auf das Bundesurlaubsgesetz verweisen:

„§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“

Sofern also das Arbeitsverhältnis zum 01.01.12 bestand, sind die 6 Monate am 30.06.12 erfüllt und der volle Urlaubsanspruch erworben - egal, ob der Arbeitnehmer schon zum 01.07. oder erst zum 31. 12. ausscheidet.

Darüber hinaus:

„§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht
mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ - Also zu bezahlen.

Natürlich kann mit Zustimmung des Arbeitnehmers auch nur Teilurlaub gewährt werden. Der Arbeitgeber kann das allein jedoch nicht entscheiden, weil ja der Anspruch des Arbeitnehmers gem. Gesetz besteht.