Muss Resturlaub nach Kündigung gewährt werden?

Hallo zusammen,
folgende Situation:

  • Ich werde mein Arbeitsverhältnis zum 31.05 kündigen.
  • Pro Kalenderjahr stehen mir 30 Tage Urlaub zu
  • Also bis zum 31.05 13 Tage (30/12*5)
  • Plus Resturlaub 9 Tage aus dem letzten Jahr = 22 Tage

Bis zum 31.05 werde ich nur noch 35 Tage in der Firma sein (Ausbildung --> Blockunterricht).

Ist mein Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, mir diese besagten 22 Tage zu gewähren?
Da ich ja sonst Urlaub „verschenke“.
Mitnehmen in einen Anderen Betrieb kann ich den Urlaub nicht, da ich ein Studium beginne.

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,
du hast ein Anrecht auf deinen Urlaub, d.h. der AG muss ihn dir gewähren! Du kannst natürlich mit dem AG verhandeln und dir den Urlaub bezahlen lasen. LG AP-BR

Nach dem Gesetz müssen die 9 Tage aus dem vergangenen Jahr bis 31.03.11 genommen werden. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten - also auszuzahlen. Siehe Bundesurlaubsgesetz, § 7.

Hi,

also zunächst mal… du kannst keinen Urlaub von einem unternehmen in ein anders mitnehmen. nie!

dein AUSBILDUNGSBETRIEB hat dir eigentlich den Urlaub zu erlauben, es sein denn, des fehlen ausbildungsrelevante lehrstunden. dann ist es pech. hast du noch mehr urlaub über wie du noch tage im betrieb bist… pech. du kannst deinen ausbildungsbetrieb fragen, ob er dir ggf. einen teil des urlaubs auszahlt, das wars dann aber auch

grüßle

Hi Mirko,

die 9 Tage aus dem vergangenen Jahr müssen bis zum 31.03.2011 genommen bzw. gewährt werden. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, sind diese zubezahlen.Da nach verfallen sie. Für den Anspruch in diesem Jahr gilt es so ähnlich, Du hast Anspruch wenn er nicht gewährt werden kann ist dieser zubezahlen. Wenn Du den Urlaub nicht nehmen möchtest, muss Du das Gespräch zu Deinem AG suchen ob er Dir den Urlaub bezahlt. Aber wenn er es Dir einräumt solltest Du ihn auch nehmen, denn sonst gibts nix. :wink:

MfG
Kundy

Hey,

Der Urlaubsanspruch aus 2011 muss gegeben werden.
Problematischer wird es mit dem Resturlaub 2010. Normalerweise gibt es eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass Resturlaub bis zu einem bestimmten Datum übernommen werden kann. Danach kann der Urlaubsanspruch tatsächlich verfallen…
Aber eigentlich sollte es da eine einvernehmliche Lösung geben. Ein Gespräch hilft da sicherlich weiter…
Viel Glück!

LG