Hallo liebe Forenmitglieder,
angenommen man hat folgenden Fall: Die Mutter einer Frau, die selbst kein Einkommen hat, wird nach einem Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung in ein Pflegeheim eingewiesen. Die Pflegeheimkosten übersteigen die Leistungen der Pflegeversicherung und die Renteneinkünfte der Mutter. Kann das Sozialamt den Schwiegersohn zur Zahlung heranziehen, da die eigene Tochter seid 23 Jahren „Nur Hausfrau“ ist und kein eigenes Einkommen hat? Wie sieht es aus mit einem Sparguthaben, welches der Schwiegersohn besitzt und das auch auf die Ehefrau läuft und wie groß ist dann der Selbstbehalt? Das Sparguthaben sollte später mal als Altersvorsorge dienen. Für erklärende Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Peter