Muß Schuldeneintrag nach 11 Jahren gelöscht sein?

Von verschiedenen Auskunfteien wurde eine Selbstauskunft angefordert.
Einige davon sehen super aus, es sind keine Schulden eingetragen.
Einer enthält eine „uneinbringliche, titulierte Forderung aus 2001!“
Hätte dieser Eintrag nicht schon längst gelöscht sein müssen? nach so vielen Jahren? Bitte um viele Diskussionen

Hallo,

eine titulierte und noch nicht beglichene Forderung kann mindestens 30 Jahre geltend gemacht werden.

http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

Warum sollte die also zu löschen sein?

VG
EK

Hallo!

Ja, wenn denn die Forderung beglichen worden wäre. Aber so ist es natürlich eine für dei Kundschaft der Auskunfteien sehr interessante Information, dass es da einer in elf Jahren nicht schafft, seine Schulden zu bezahlen.