Muss Schule bei Unfall von sich aus Arzt rufen?

Hallo

Ort des Geschehens:
Ein Gymnasium in Frankfurt am Main.

Vorfall:
Sportunterricht. Ein Schüler stürzt beim Basketballspiel. Er bekommt anschließend kaum Luft, weil er Schmerzen in der Brust hat. Das Schulsekretariat ruft die (alleinerziehende) Mutter des Jungen an, welche zu diesem Zeitpunkt gerade im Nachbarort jemanden zu einem Arzttermin begleitet. Mit Einverständnis der Mutter schickt man den Jungen anschließend unbegleitet nach Hause (Schulweg ca. 15 Minuten). Die Mutter macht sich sofort auf den Heimweg (ca. 1 Stunde) und geht mit ihrem Sohn, der immer noch über Schmerzen klagt in die Aufnahmestation eines Krankenhauses.

Meine Frage ist:

  1. Hätte die Schule im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nicht von sich aus - parallel zur Benachrichtigung der Mutter - einen Notarzt rufen müssen?

  2. Durfte die Schule sich darauf einlassen, den Jungen (allerdings mit Einverständnis der Mutter) unbegleitet nach Hause zu schicken, wo er sich etwa eine Stunde in der leeren Wohnung aufhalten würde?

Ich weiß, dass das eigentlich juristische Fragen sind, aber ich habe die Fragen in diesem Brett gestellt, weil ich glaube, dass hier die Spezialisten für Schulrecht zu finden sind.

gruß merimies

Hallo,

wie alt ist denn der Schüler?

Barbara

Hallo,
Ich bin KEIN Experte für Rechtsfragen in Sachen Schule allerdings kann, darf und MUSS die Schule in einem ernsten Fall den Notarzt rufen.
Falls es sich um einen Schlimmen Fall handelt kann man der Schule beziehungsweise den Privatpersonen (sprich Lehrern) unterlassene Hilfeleistung und Verletzung der Fürsorgepflicht vorwerfen.
Auch das Vorzeitige Entlassen aus der Schule verwundert mich. Es ist zudem relevant wie alt er ist und ob er den Notarzt selbst hätte kontaktieren können.
Ich würde auf jeden Fall die Lehrer und den Direktor auf diesen Fall ansprechen. Denn falls es zu einem Wirklichen Notfall kommt könnten diese nicht dafür ausgebildet sein.

mfG
armer Tor

hallo Barbara

Der Schüler ist 11 Jahre alt.

merimies

Guten Tag,

Meine Frage ist:

  1. Hätte die Schule im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nicht von
    sich aus - parallel zur Benachrichtigung der Mutter - einen
    Notarzt rufen müssen?

Das ist Ermessenssache. An vielen Schulen in Hessen gibt es einen Schulsanitäterdienst (Oberschüler) und die sind meist sehr schnell dabei, den Notarzt zu holen. Sekretärinnen, auch Lehrer sind oft abgebrühter. Aber es gibt kein klare Linie, wann ein Notarzt zu holen ist.

  1. Durfte die Schule sich darauf einlassen, den Jungen
    (allerdings mit Einverständnis der Mutter) unbegleitet nach
    Hause zu schicken, wo er sich etwa eine Stunde in der leeren
    Wohnung aufhalten würde?

Wiederum: das ist Ermessenssache. An der Schule, mit der ich arbeite, wäre das nicht geschehen. Es wäre wünschenswert, dass die Schule hier auf der sicheren Seite irrt, man kann also in so einem Fall nur im Nachhinein auf die Schulleitung (möglicherweise über Elternvertreter) einwirken, dass es in Zukunft nachvollziehbare Richtlinien gibt.

MfG
GWS

Guten Tag,

Meine Frage ist:

  1. Hätte die Schule im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nicht von
    sich aus - parallel zur Benachrichtigung der Mutter - einen
    Notarzt rufen müssen?

Das ist Ermessenssache. An vielen Schulen in Hessen gibt es
einen Schulsanitäterdienst (Oberschüler) und die sind meist
sehr schnell dabei, den Notarzt zu holen. Sekretärinnen, auch
Lehrer sind oft abgebrühter.

Und Lehrer sind auch schon mal schriftlich aufgefordert worden (durch die spätere Rechnungsstelle / Unfallkasse), den Notruf in Zukunft zu unterlassen und zunächst Eltern um den Transport zu bitten, damit der nächsten Haus- oder Durchgangsarzt privat aufgesucht werden kann. Im Wiederholungsfalle (also Notarzt oder Krankenwagen rufen) werden entstehende Kosten den Lehrern privat in Rechnung gestellt.

(Ja, Lehrer haben den Röntgenblick, eine entsprechende medizinische Ausbildung und Eltern immer Zeit, um ihre verletzten Kinder im privaten Krankenwagen durch die Gegend zu fahren… oder wie soll man das verstehen? Aber bei solchen Anweisungen, die von angeblichen medizinischen Experten kommen, muss man sich über „abgebrüht“ nicht wundern. Das sind dann Dienstanweisungen, die per Protokoll festgehalten werden…)

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Hallo,

Im Wiederholungsfalle (also Notarzt
oder Krankenwagen rufen) werden entstehende Kosten den Lehrern
privat in Rechnung gestellt.

Kompletter Blödsinn, weil:

  1. Solange der Lehrer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht handelt, und ein Fall vorliegt, den der Lehrer (mit normaler Erste-Hilfe-Ausbildung) nicht als harmlos identifizieren kann, _muss_ er den Rettungsdienst rufen.

  2. Nicht der Lehrer haftet, sondern sein Dienstherr, aber auch das wird durch Punkt 1 bedingt nicht passieren.

Sollte es solche Anweisungen geben, halten diese den Lehrer ja quasi dazu an, gegen seine Fürsorgepflicht und ggf. auch gegen StGB 323c http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html zu verstoßen.

Gruß
!/!

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Hallo,

Aber es gibt kein klare Linie,
wann ein Notarzt zu holen ist.

Humbug!
Natürlich gibt es diese Linie. Bei allen lebensbedrohlichen Situationen _muss_ der Lehrer einen Notarzt verständigen. Dazu gehört u. a. Atemnot, und die lag im obigen Fall gemäß der Schilderung eindeutig vor. Das lernt der Lehrer übrigens in den Erste-Hilfe-Kursen die verpflichtend sein sollten.

Es gibt natürlich Fälle z. B. Kreislaufprobleme in denen es Ermessensache ist, ob man einen Krankenwagen anfordert und/oder die Eltern informiert, aber das war ja hier in diesem fiktiven Beispiel nicht der Fall.

Gruß
!/!

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Danke
An Alle

vielen Dank für die informativen, wenn auch in der Sache unbefriedigenden Antworten. Es wäre wünschenswert, wenn die Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Schüler oberste Priorität hätte.

Für die, die es interessiert: Im Krankenhaus wurden keine Knochenbrüche festgestellt, der Schüler wurde jedoch bis zum Wochenende krankgeschrieben.

Gruß merimies

Hai!

werden entstehende Kosten den Lehrern
privat in Rechnung gestellt.

Wer sich sowas erzählen läßt und auch noch glaubt, sollte sich nicht
Lehrer nennen.

Der Plem

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Hai!

Fisch :smile:

werden entstehende Kosten den Lehrern
privat in Rechnung gestellt.

Wer sich sowas erzählen läßt und auch noch glaubt, sollte sich
nicht Lehrer nennen.

Das schlimme ist, er/sie/es hat dafür auch 2 Sterne bekommen … ???

Gruß
!/!

Humbug!

Gesundheit.

Natürlich gibt es diese Linie. Bei allen lebensbedrohlichen
Situationen _muss_ der Lehrer einen Notarzt verständigen. Dazu
gehört u. a. Atemnot, und die lag im obigen Fall gemäß der
Schilderung eindeutig vor.

Wunderbar. Du warst dabei oder hast eine Kritallkugel neben dir stehen, die tatsächlich funktioniert. Atemnot ist ein ziemlich dehnbarer Begriff. Natürlich ist bei lebensbedrohlichen Zuständen der Notarzt zu holen und wenn die verantwortliche Person, die Situation als lebensbedrohlich eingeschätzt hätte, dann hätte sie sicher 112 gewählt. Es war aber wohl nicht so eindeutig.

Es gibt natürlich Fälle z. B. Kreislaufprobleme in denen es
Ermessensache ist, ob man einen Krankenwagen anfordert
und/oder die Eltern informiert, aber das war ja hier in diesem
fiktiven Beispiel nicht der Fall.

Wie gesagt: Kristallkugel etc.

MfG
GWS

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Du warst dabei oder hast eine Kritallkugel neben

Das waren die Fakten, darauf wurde geantwortet!

Er bekommt anschließend kaum Luft, weil er Schmerzen in der
Brust hat.

Der Plem

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Hallo,

Wunderbar. Du warst dabei

Nein, aber diese Aussage aus dem UP reicht jedem Mitarbeiter einer Rettungsleitstelle um einen Notarzt zu schicken:
„Er bekommt anschließend kaum Luft“

oder hast eine Kritallkugel neben
dir stehen, die tatsächlich funktioniert. Atemnot ist ein
ziemlich dehnbarer Begriff.

Nein, Atemnot ist eines der Schlüsselworte auf den Notarztindikationslisten der Rettungsleitstellen.

Wenn das genau so am Telefon geschildert wird, ist es eben keine „Ermessenssache“, sondern es kommt definitiv der Notarzt, ohne Wenn und Aber! Auch wenn die Atemnot nach 2 Minuten wieder vorüber ist, man weiß nie, was dahinter steckt. Der Thoraxschmerz hätte genauso gut eine oder mehrere gebrochen Rippen o.ä. sein können.

Da ja sogar du weißt, dass wir keine Glaskugel haben, und auch das Schulpersonal nicht, heißt es hier „better safe than sorry“.

Gruß
!/!

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Hallo,

Wunderbar. Du warst dabei

Nein, aber diese Aussage aus dem UP reicht jedem Mitarbeiter
einer Rettungsleitstelle um einen Notarzt zu schicken:
„Er bekommt anschließend kaum Luft“

Hi,

sicher? Käme es nicht darauf an, ob sich die Atmung wieder beruhigt?

Nach einem Sturz kann es ja vorkommen, daß einem die Luft weg bleibt, ohne das man gravierende Verletzungen davongetragen hat, ist mir auch schon passiert.

Gruß
Tina

Guten Tag,

Nach einem Sturz kann es ja vorkommen, daß einem die Luft weg
bleibt, ohne das man gravierende Verletzungen davongetragen
hat, ist mir auch schon passiert.

Genau das. Die Beschreibung ist einfach nicht eindeutig und zwischen „bekam fast keine Luft“ und „akute Atemnot“ ist eine ziemliche Bandbreite. Wenn jemand akute Atemnot hat, dann kann er auch nicht mehr allein nach Hause laufen.

MfG
GWS

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Das waren die Fakten, darauf wurde geantwortet!

Er bekommt anschließend kaum Luft, weil er Schmerzen in der
Brust hat.

Siehe Engelchens Antwort und meine Antwort darauf.

MfG
GWS

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Nur kurz, falls so etwas tatsächlich vorgekommen ist:

Und Lehrer sind auch schon mal schriftlich aufgefordert worden
(durch die spätere Rechnungsstelle / Unfallkasse), den Notruf
in Zukunft zu unterlassen und zunächst Eltern um den Transport
zu bitten, damit der nächsten Haus- oder Durchgangsarzt privat
aufgesucht werden kann. Im Wiederholungsfalle (also Notarzt
oder Krankenwagen rufen) werden entstehende Kosten den Lehrern
privat in Rechnung gestellt.

(Ja, Lehrer haben den Röntgenblick, eine entsprechende
medizinische Ausbildung und Eltern immer Zeit, um ihre
verletzten Kinder im privaten Krankenwagen durch die Gegend zu
fahren… oder wie soll man das verstehen? Aber bei solchen
Anweisungen, die von angeblichen medizinischen Experten
kommen, muss man sich über „abgebrüht“ nicht wundern. Das sind
dann Dienstanweisungen, die per Protokoll festgehalten
werden…)

Das sind überhaupt keine Dienstanweisungen, weil „die spätere Rechnungsstelle/Unfallkasse“ gar nicht weisungsbefugt ist gegenüber einem Lehrer.

Sollte der Schuldirektor oder die eben zuständige Stelle derartiges verlangen und somit eine echte Dienstanweisung daraus machen, wäre dies der eine von den zwei Fällen, in denen Bedienstete eine Dienstanweisung nicht befolgen müssen. Jedenfalls, wenn es so allgemein wie oben formuliert ist.

Wenn nämlich das angewiesene Verhalten eine Straftat darstellt (unterlassene Hilfeleistung, hier evtl. sogar Körperverletzung durch Unterlassen), dürfen die Lehrer die Anweisung ignorieren. (Das ist deswegen ungewöhnlich, weil sie normalerweise sogar rechtswidrige Dienstanweisungen zunächst befolgen müssen.)

Viele Grüße,

larymin

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Das waren die Fakten, darauf wurde geantwortet!

Siehe Engelchens Antwort und meine Antwort darauf.

Hätte ich besser nicht getan. Jetzt fangt ihr an das UP zu
zerreden um das eigene Posting zu relativieren.

Wenn du nachfolgenden Satz einer Rettungsleitstelle sagst fangen
die das flitzen an, ohne wenn und aber.

" Ein Schüler stürzt beim Basketballspiel. Er bekommt kaum Luft, weil
er Schmerzen in der Brust hat."

Der Plem

" Ein Schüler stürzt beim Basketballspiel. Er bekommt kaum
Luft, weil
er Schmerzen in der Brust hat."

Natürlich. Müssen sie auch. ABER: wie Engelchen schrieb, wenn jemand hinfällt, kann ihm erstmal die Luft wegbleiben. Das ist was ganz anderes und eben das war nicht aus dem UP zu erkennen.

Sollte man einen heftig nach Luft ringenden Schüler allein das Schulgebäude verlassen lassen und ihn so nach Hause (oder sonstwohin) schicken, dann ist das in der Tat fahrlässig. Aber genau das steht hier in Frage.

GWS

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