Hallo!
Muß ein schwerbehinderter oder jemand mit einem GdB unter 50 dies mitteilen, wenn er sich bewirbt oder es sagen, wenn es während seiner Beschäftigung erreicht wird?
Danke für Info.
Gruß
Carmen
Hallo!
Muß ein schwerbehinderter oder jemand mit einem GdB unter 50 dies mitteilen, wenn er sich bewirbt oder es sagen, wenn es während seiner Beschäftigung erreicht wird?
Danke für Info.
Gruß
Carmen
Hallo!
Muß ein schwerbehinderter oder jemand mit einem GdB unter 50
dies mitteilen, wenn er sich bewirbt oder es sagen, wenn es
während seiner Beschäftigung erreicht wird?
Bei der Bewerbung erst mal nicht, insofern es keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung hat. Siehe auch http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Während der Beschäftigung: Tja, wenn der AN auf Kündigungsschutz und evtl. Zusatzurlaub verzichten will …
Kommt aber auch immer auf die gegebene Situation an.
MfG
Hallo Carmen,
knapp dargestellt:
Du mußt zwischen dem GdB und krankheitsbedingten Einschränkungen unterscheiden. Ein GdB als solcher muß nicht unaufgefordert angegeben werden, weder bei Bewerbungen noch im laufenden Arbeitsverhältnis. Auf Aufforderung muß nach (umstrittener) herrschender Rechtsmeinung die Schwerbehinderung offenbart werden, nicht aber die Art der Behinderung bzw. Diagnose. Bei Kündigungen spielt es nach Rechtsprechung des BAG für den Schutz der §§ 85ff SGB IX keine Rolle, ob der AG zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung von dem GdB weiß.
Krankheitsbedingte Einschränkungen (nicht der Namen der Krankheit selbst), die Auswirkungen auf Arbeitsleistung, Arbeitsumfeld, Arbeitssicherheit etc. haben, müssen dem AG sowohl bei Einstellung als auch im laufenden Arbeitsverhältnis angegeben werden, unabhängig davon, ob sie zu einem GdB führen/geführt haben oder nicht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke Euch! owT!
-))
Hallo
Muß ein schwerbehinderter oder jemand mit einem GdB unter 50
dies mitteilen, wenn er sich bewirbt oder es sagen, wenn es
während seiner Beschäftigung erreicht wird?
Während der Beschäftigung: Tja, wenn der AN auf
Kündigungsschutz und evtl. Zusatzurlaub verzichten will …
Welchen Küschutz und wieviel Sonderurlaub hat man denn bei einem GdB unter 50%?

Gruß,
LeoLo
Hi!
Naja, er könnte ja gleichgestellt sein *g*
*undweg*
LG
guido
Honi soit …
Welchen Küschutz und wieviel Sonderurlaub hat man denn bei
einem GdB unter 50%?
Du Schelm du 
Prinzipiell erst mal gar keinen (weder Küschutz, noch Sonderurlaub). Sonderurlaub hat man auch nicht, wenn man gleichgestellt wäre und den Küschutz erst nach 6 Monaten Tätigkeit. Wenn man nicht gleichgestellt ist, hat man den Küschutz auch dann nicht, aber dem vom Kündigungsschutzgesetz (vielleicht) … aber das wolltest du sicher nicht wissen gell. 
MfG