Muss schwiegersohn beisetzung von schwiegervater z

Hallo
brauche dringend hilfe.
Mein erzeuger ist vor einer woche vestorben.
Nun hat das Sozialamt mir ein schreiben zugesant ,
in dem ich und in mein mann dazu aufgefordert werden unsere Vermögenslage preis zu geben, ich bin 53 jahre und nicht berufstätig, habe eine unheilbare krankheit. Wir wohnen in Frankreich , seit über 30 jahren. mein mann ist noch berufstätig,er ist 54 jahre.

ich habe nur leid und elend mit diesem menschen erfahren , er hat mein vertrauen schon missbraucht , da war ich gerade 2 tage lang 18 jahre alt.eine unterschrift und mein leben war für die nächsten 15 jahre gelaufen. erst als ich mich traute zu wehren ,wurde er verurteilt. er hat sich nie blicken lassen, hat sich immer mit fremden Frauen amüsiert und auch viele Kinder gezeugt. ich bin ein eheliches kind ,es gibt noch 2 von der 2ten ehefrau ,die auch angeschrieben wurden soviel ich weiss.
ich werde auf alle fälle erst mal zum Gericht gehen und das erbe ausschlagen.er ist in Saarbrücken wohnhaft gewesen.
so nun die fragen:

müssen wir dem Sozialamt mitteilen was mein mann verdient? sie wollen auch eine unterschrift von uns , das die bank das bankgeheimniss fallen lässt. dürfen die das?
mein mann will nicht unterschreiben, was passiert wenn wir uns weigern das zu unterschreiben?

muss der schwiegersohn die beisetzung bezahlen?
Wir , mussen ein haus abbezahlen, und haben noch 2 weitere kredite , neue heizung , die wir auch abbezahlen müssen, da die alte hinüber war. das alles mit einem gehalt, Dispo auch mit 5000 € überzogen.

ich habe solche angst das wir nun auch noch das bezahlen müssen.

Habe von den 2 anderen kindern gehört das er wohl wertvolle möbel in seiner wohnung hatte, doch davon möchte das sozialamt nichts hören. ich kann es mir aber gut vorstellen , da er immer auf großen fuss lebte. auch mit sozialhilfe. keine ahnung wie er das hinbekommen hat. irgendwann einmal sagte er mir , er hätte für seine damalige freundin ,ein gemälde gekauft das mittlerweile 17000€ wert wäre. ich habe es gesehen , da es damals noch in seiner wohnung hing. könnte möglich sein . ein riesiges ölgemälde. ob es jetzt noch dort ist , kann ich nicht sagen , da nur die beiden anderen in die wohnung können. mein halbbruder sagte das das schlafzimmer mindestens 3x soviel wert hätte als seines. warum nimmt das sozialamt nicht die wohnungseinrichtung und verkauft die .ich kann das nicht verstehen. ich weis nicht mal ob er überhaupt was hatte. die nehmen sich alles was dort ist und ich soll bezahlen??.
bitte sag mir jemand was ich tun kann?
Vielen dank im vorraus
conny

Hallo Conny,

als Psychologin kann ich dir hier leider überhaupt nicht weiterhelfen.
Wünsche dir aber viel Glück und Kraft
Viele Grüße Petra

Sie können Ihre persönlcihen Vermögensverhältnisse offenlegen. Gegenüber Ihrem Mann besteht kein Auskunftsanspruch.

Vorab ! ich kann Ihnen aus eigener Erfahrungen nur bedingt helfen - ich bin aber kein Rechtsanwalt !!!

  1. sie sollten das Erbe ausschlagen !!!
    aber Vorsicht !!! -> es könnte auch bewusst von anderen erbberechtigten Personen provoziert wurden sein, falls ihr Vater ( wie sie schreiben ihr Erzeuger ? ) doch erhebliches Kapital hinterlassen haben könnte ???
    -> bitte holen sie sich vorab auf alle Fälle eine Rechtsauskunft beim zuständigen Nachlassgericht ein !
    so wie sie schreiben … , würde ich das Erbe bei Gericht ausschlagen !!!

  2. was Ihren Ehemann betrifft ! : -> selbst wenn er Millionen verdienen würde … :wink: sorry ! Er sollte persönlich in keinsterweise - für keinerlei Kosten - auch nicht für die Beisetzung Ihres Vaters verantwortlich gemacht werden dürfen !!!
    denn dass könnten nur !!! Verwanschaft -> ersten Grades !!! also nur leibliche Kinder, Eltern usw…!

  3. in dem von Ihnen genannten Zusammenhang bin ich persönlich davon überzeugt, dass ihr Mann im Recht ist ! - gegenüber dem Sozialamt -> keinerlei !!! Verdienstnachweise oder Bankeinsicht preiszugeben und solches auch nicht unterschreiben !!!

mfg - ich drück Ihnen die Daumen !

guten Abend

erst einmal , vielen dank für die schnellen Antworten,

ich war heute beim Nachlassgericht, da jeder ,also auch unsere kinder und Enkel ausschlagen müssen, müssen wir nochmal hin gehen , dann alle zusammen, sonst kostet es jedes mal 20€.

ob er was hatte oder nicht, ist mir egal ,
ich möchte nur dieses Kapitel im Buch meines Lebens entlich abschließen.
Werde ausfüllen was ich kann , mein Mann wird es nicht machen, sagt er. werden ja sehen was dabei heraus kommt.unterschreiben werden wir zumindest nicht das sie unser konto durchsuchen dürfen.
gute nacht wünsche ich .
conny

Hallo,

auch wenn man das Erbe ausschlägt, muss man die Beerdigung bezahlen.

Allerdings zahlen nur die leiblichen bzw. adoptierten Kinder, wenn sie dazu in der Lage sind.

Wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat, muss es auch nicht bezahlen.

Auch gehen bereits vorhandene eigene Verpflichtungen (wie Kredite usw.) vor.

Vorerst verlangt das Amt ja nur die Auskunft. Diese muss das leibliche Kind geben. Ob Schwiegerkinder die Auskunft geben müssen, ist mehr als fraglich. Auch würde ich keine Unterschrift bezüglich des Bankgeheimnisses leisten.

Ämter verwerten keine Hinterlassenschaften. Sie wollen „nur“ Geld.

Also erst mal keine Panik schieben, sondern die Auskunft geben, dass man kein eigenes Einkommen und kein eigenes Vermögen hat und vom Einkommen des Ehemannes - der ja nicht verpflichtet ist zu bezahlen - lebt.

Gruß

Danke auch für Ihre Rückmeldung ! :wink:
leider kann ich Ihnen nur mit Ratschlägen und gewissen Erfahrungen helfen !!!
ich selbst bin 58 und habe meinen Vater ?( Erzeuger ) nie kennengelernt !!! Er hat meine Mutter - ( die bereits vor 20 jahren verstorben ist ) / als ich erst 8 monate alt war im Stich gelassen und nie Unterhalt bezahlt oder mal nach mir gefragt ! selbst wenn er millionär wär ??? ich würde auch aus Stolz auf jegliches Erbe verzichten !!!

Aber auf keinen Fall !!! sollte ihr Ehemann gezwungen sein - sein Einkommen oder irgend etwas von seinem Eigentum preisgeben !!! und auch diesbezüglich wegen ihres Vaters nichts unterschreiben !!! Ihr Mann muss für keinerlei Kosten -> Ihres Vaters ersten Grades > !!! von ihrem Ehemann !!!

nur ein Beispiel ; aus meinen eigenem Leben :
ich selbst habe 6 Kinder mein jüngster ist 16 ,… die älteste ist 35 , ich habe zu all meinen Kindern einen sehr guten Kontakt, wir sehen uns alle regelmäßig und ich habe stets alles mir nur mögliche für meine Kids getan ! ACHTUNG !!! bin seid 11 Jahren neu verheiratet - ist nicht die Kindesmutter !!! KEINES meiner Kinder kann selbst jetzt nicht Unterhaltsansprüche gegenüber meiner Frau geldent machen - selbst wenn ich nun nur noch 400€ mtl. Einkommen habe und meine Frau über 1.000,- € !!! denn es ist nicht ihre leibliche Mutter !!!

hoffe ich konnte ein wenig hilfreich sein ! ?
mfg - und alles Gute !

Hallo

ganz einfach: Erbe ablehnen und fertig. Der Erbe zahlt die Kosten. Und der Schwiegersohn kann schon gar nicht haftbar gemacht werden.

Alles Gute

Micha