Muss Servicehotline f.Garantiefall kostenlos sein?

Hallo

Angenommen, eine Person hat bei einer Firma etwas gekauft, was nach wenigen Monaten kaputt gegangen ist und eindeutig ein Garantiefall ist.
Angenommen, man muss bei dieser Firma anrufen, um das Geraet reparieren/ersetzen zu lassen.
Duerfte diese Firma dann fuer diese Hotline eine Gebuehr verlangen ?
Oder muesste diese Firma auch eine Kostenfreie Hotline anbieten ?

Mal angenommen ich bedanke mich bei Euch fuer Eure Antworten :smile:
Martin

Angenommen, eine Person hat bei einer Firma etwas gekauft, was
nach wenigen Monaten kaputt gegangen ist und eindeutig ein
Garantiefall ist.
Angenommen, man muss bei dieser Firma anrufen, um das Geraet
reparieren/ersetzen zu lassen.
Duerfte diese Firma dann fuer diese Hotline eine Gebuehr
verlangen ?
Oder muesste diese Firma auch eine Kostenfreie Hotline
anbieten ?

Hallo!

Sehe hier keinerlei Rechtsgrundlage für eine kostenlose Hotline.

Gruß
Falke

Hallo,

bedenke, dass eine Garantie eine freiwillige Leistung ist und die Bedingungen frei ausgestaltet werden können.

Anders sieht es sicher bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Gewährleistung aus.

Gruß

Matthias

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Garantie oder Gewaehrleistung
Hallo Matthias

> Anders sieht es sicher bei Ansprüchen aus der gesetzlichen
> Gewährleistung aus.

Da ich den Unterschied nicht so kenne, moechte ich mich da auch nicht unbedingt festlegen, ob es sich um Garantie, oder um Gewaehrleistung handelt.

Sagen wir mal, dass es sich bei dem Geraet um z.B. ein Telefon (Festnetz, aber Schnurlos) handelt.
Und nehmen wir einfach mal an, dass bei diesem Telefon das Display kaputt gegangen ist. Es ist sonst keine Beschaedigung zu erkennen. Nur dass eben das Display urploetzlich nicht mehr funktioniert.

Waere es nun ein Gewaerhleistungs-Fall, wenn ich nachweisen koennte (was wohl hoffnungslos ist), dass da von anfang an etwas mit dem Display nicht in Ordnung war ?

Gruss
Martin

Hallo,

siehe hierzu die FAQ:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

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Bei einer Hot-line ist es allgemein üblich, die Beratungsgebühren in Form von Telefongebühren zu bezahlen. Gerechtfertigt und legitim.

Du meinst aber sicherlich, ob die Geltendmachung von Gewährleistungs-/Garantieansprüchen auch über teure Servicenummern zu machen sind.
Das würde mich auch interessieren.
In der Regel gibt es fast immer, das dann aber ganz klein geschrieben, andere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. In der Regel haben die auch eine HP und da fast immer ein Impressum. Sinnvoll ist auch ein Fax.

Vor 2 Tagen im TV - habe leider nur mit einem Ohr zugehört - ginges um eine Fluglinie wo man den Flug über eine 0190er bestätigen mußte. und ganz plötzlich gabs dann auch eine eMail-Adresse, allerdings erst, nachdem das TV da war.

Torx

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