Muss sich ein Püolizist ausweisen?

Hallo mich interessiert folgende Frage:

Wenn ein deutscher Bürger (NRW) nach einem Em-Finalspiel friedlich mit in einer Menge von Menschen feiert.
Er plötzlich von hinten völlig kommentarlos brutal geschupst wird, anschliessend seine Freundin ebenfalls sehr kräftig zur Seite geschlagen wird, sodass sie fällt. Und das alles durch Polizisten, stellt sich mir die Frage ob der Polizist es der geschupsten Person verweigern darf sich als Polizist auszuweisen und Namen sowie Dienststelle zu nennen.
Dem geschupsten wurde von jeglicher Seite der anwesenden Polizei verweigert sich auszuweisen.
Ist das richtig so?

Desweiteren wurde die geschupste Person vom Einsatzleiter wie folgt beschimpft:
„Sie sind so blöd, ich könnte meinen Sie sind blond“
Darf er dieses ebenfalls so von sich geben? Ich würde es als eine ganz klar Beleidigung auffassen.

Vielen Dank für euren Rat!

Hallo mich interessiert folgende Frage:

Wenn ein deutscher Bürger (NRW)

Das ist erstma egal, ob er deutsch ist oder aus welchem Bundesland er kommt.

Er plötzlich von hinten völlig kommentarlos brutal geschupst
wird, anschliessend seine Freundin ebenfalls sehr kräftig zur
Seite geschlagen wird, sodass sie fällt.

War der Grund dafür, dass der Polizist mal jemanden schubsten und hinschmeißen wollte, dann wäre das Körperverletzung.
Vielleicht wurde auf der anderen Straßenseite aber auch jemand zusammengeschlagen und der Polizist musste schnell an euch vorbei, um ihm zu helfen und hat euch aus Versehen gestriffen.

Polizisten, stellt sich mir die Frage ob der Polizist es der
geschupsten Person verweigern darf sich als Polizist
auszuweisen und Namen sowie Dienststelle zu nennen.

Das ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Im NRW-Gesetz habe ich komischer Weise nichts gefunden; aber im bayrischen steht:

„Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
(aus http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art6.htm)

Wenn die Polizisten also schnell weg müssen und keine Zeit haben, dir den Ausweis zu zeigen, dann müssen und können sie es auch nicht. Wenn aber wenigstens einer bei dir stehen geblieben wäre, dann hätte er dir den Ausweis zeigen müssen.

Desweiteren wurde die geschupste Person vom Einsatzleiter wie
folgt beschimpft:
„Sie sind so blöd, ich könnte meinen Sie sind blond“

Das darf er in keinem Fall. Ich würde eine Anzeige wegen Beleidigung in Betracht ziehen.