Hallo mich interessiert folgende Frage:
Wenn ein deutscher Bürger (NRW) nach einem Em-Finalspiel friedlich mit in einer Menge von Menschen feiert.
Er plötzlich von hinten völlig kommentarlos brutal geschupst wird, anschliessend seine Freundin ebenfalls sehr kräftig zur Seite geschlagen wird, sodass sie fällt. Und das alles durch Polizisten, stellt sich mir die Frage ob der Polizist es der geschupsten Person verweigern darf sich als Polizist auszuweisen und Namen sowie Dienststelle zu nennen.
Dem geschupsten wurde von jeglicher Seite der anwesenden Polizei verweigert sich auszuweisen.
Ist das richtig so?
Desweiteren wurde die geschupste Person vom Einsatzleiter wie folgt beschimpft:
„Sie sind so blöd, ich könnte meinen Sie sind blond“
Darf er dieses ebenfalls so von sich geben? Ich würde es als eine ganz klar Beleidigung auffassen.
Vielen Dank für euren Rat!