Muss sich eine Schule an die Informationen in Ihrer Infomappe halten?

Ich habe eine Ausbildung zur Ergotherapeutin an einer privaten Schule gemacht & mein Schulgeld war gemindert (von 340€ auf 130€).
In der Infomappe der Schule steht „…der Schüler kann ganz oder teilweise vom Schulgeld befreit werden.“ Im ersten halben Jahr wurde ich auf 120€ gemindert und die nächsten 2,5 Jahre auf 130€. Ich habe mich während dieser Zeit auch öfters beschwert bezüglich der Info in der Mappe und auch weil sie das Einkommen meiner Eltern wissen wollten, obwohl diese nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, weil ich bereits vorher schon eine Ausbildung absolviert habe. Mein Einkommen war während der Ausbildung Bafög 216€ plus Kindergeld 184€. Von diesem Geld musste ich aber auch noch mein Leben finanzieren. Nach mehrmaliger Beschwerde behauptete meine Sachbearbeiterin des Schulgeldträgers, dass das Minimum bei 130€/monatlich liegt.
Jedoch stimmt dann die Aussage mit der Info in der Mappe nicht überein.
Was meint ihr hab ich eine Chance nochmal Widerspruch einzulegen?

Hallo

Wenn da ‚kann‘ steht, ist das sowieso nicht verbindlich.
Man kann es höchstens nochmal versuchen, wenn da mal eine andere Sachbearbeiterin sein sollte. Oder mit dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin sprechen.

Ansonsten könnte man sich um ein privates Stipendium bemühen, oder einen Ausbildungskredit.

Übrigens: Aufgrund wessen sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig? Wieso gibt es denn noch Kindergeld, wenn sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Und wieso so wenig bzw. überhaupt Bafög?

Viele Grüße

Eine private Schule hat doch sicherlich AGB Mit Aufnahme der Ausbildung hast du diese AGB akzeptiert und solltest sie gelesen haben. Nur was darin steht zählt und nicht was in irgendwelchen Werbeflyern steht. Also, was steht dazu in den AGB?

Hallo danke, für eure Rückmeldung.
In den AGB´s steht das auch mit der Schulgeldminderung „ganz oder teilweise“.
Meine Ausbildung habe ich im Juli diesen Jahres abgeschlossen und habe auch zwei Jahre lang einen Bildungskredit erhalten, den ich zurückzahlen muss.
Die Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, weil ich bereits eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau abgeschlossen habe und sie nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig sind.
Die Sachbearbeiterin hat jedoch immer das Einkommen der Eltern mit zu meinem gerechnet, obwohl die mich nicht mehr unterstützen müssen.
Laut der Kindergeldkasse bekommt man Kindergeld bis man 25 Jahre alt ist. Für Berufsfachschulen liegt das BäföG bei einer Höhe von 216,00€/mtl.
Mir gehts hierbei eigentlich auch nur darum, dass die Sachbearbeiterin behauptet das Minimum an Schulgeld liegt bei 130,00€ doch das steht nirgends und sie kann es nicht belegen. Und sie mal geschrieben hat, nachdem ich mich beschwert habe, von wegen ja sie hat das Einkommen der Eltern jetzt immer dazu gerechnet und kanns nicht mehr rückgängig machen. Ich denke, sie hat einen Fehler gemacht und will den nicht eingestehen, deswegen reagiert sie auch nicht mehr auf Briefe oder Emails.

Hallo,

das Zauberwort ist hier wirklich das „KANN“ teilweise oder ganz gemindert werden.
Und wie die Schule die Minderung berechnet ist allein Sache der Schule.
Und wie hoch die Minderung ausfällt ist ebenso Sache der Schule.
Man muss ja den Vertrag bei der Schule nicht unterschreiben wenn man mit der Höhe des Schulgeldes nicht einverstanden ist.

Und so eine Schule ist keine Behörde bei der man Widerspruch einlegt, das ist eine ganz normale Firma die eine Leistung (Ausbildung) zu einem bestimmten Preis (der ermäßigt werden kann) anbietet.
Andere Firmen bzw Ergotherapie-schulen haben andere Preise, hier herrscht nahezu freier Wettbewerb.

Grüße
miamei

Dann könnte es helfen, wenn man sich an ihren Vorgesetzten wendet. Das wird wohl der Direktor der Schule sein.

Übrigens:

So als grundsätzlicher Tipp für die Zukunft: In so einem Fall sollte man das Einkommen der Eltern auch nicht angeben (Ich nehme mal an, dass es angegeben wurde, da es ja dazugerechnet wurde). Wenn man Auskünfte über das Einkommen Verwandter (oder ggf. Mitbewohner) gibt, dann wird es üblicherweise auch mit einberechnet.

Viele Grüße