Hallo!
Muß sich eigentlich (bei Geschiedenen) der Kindsvater am Schulgeld beteiligen? Die Situation ist folgende: Das Kind geht auf eine Ganztagsschule (Gymnasium). Der Kindsvater weigerte sich, den Schulvertrag mit der Mutter gemeinsam zu unterschreiben. Somit ist der Vertrag nur von der Kindsmutter unterschrieben. Der Vater zahlt monatlich den Mindestunterhalt für das Kind und hat sich auch noch nie an anderen Schulausgaben (Ausflüge, Papiergeld ect.) beteiligt. Vielen Dank, für Antworten!
hallo Jessy,
wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt,
so denk ich schon, außer er kann es sich finazell
nicht leisten.
Ihm sollte der Mindestsatz zum leben bleiben.
LG
Joel
Hallo,
er muss sich meist nur beteiligen, wenn diese Kosten für das Kind unvermeindlich sind.
Also wenn es z. B. keine kostenlose staatliche Schule in zumutbarer Nähe des Kindes gibt, oder wenn das Kind z. B. gehörlos ist und eine spezielle Schulbildung benötigt. Das sind nur ein paar Beispiele.
Sollte es keinen zwingenden Grund geben, dass das Kind kostenpflichtige Schule besucht, braucht er im Normalfall auch nicht bezahlen.
Wenn er sowieso nur den Mindestunterhalt bezahlt, besteht die Möglichkeit, dass er sowieso nicht in der Lage ist die zusätzlichen Kosten aufzubringen.
Evtl. ist sogar die ganze Schulanmeldung nichtig, falls der mitsorgeberechtigte Vater - der ja wichtige Entscheidungen (§ 1687 Abs. 1 BGB) auch mittragen muss, die Anmeldung verweigert. Bei der Schule handelt sich um mehr als um Entscheidungen des alltäglichen Lebens, die die Mutter in diesem Fall hätte allein treffen können.
Es wird sich nur selten bis nie ein Richter finden lassen, der hier dem Vater vermeidbare Kosten tragen lässt.
Gruß
Ingrid
Nun ja es ist so, daß er den Schulvertrag deshalb nicht unterschrieben hat, WEGEN evtl. Beteiligung an den Kosten. Für ihn war es völlig in Ordnung, daß das Kind diese Schule besucht! Er wollte nur nicht einen Teil des Schulgeldes tragen. In finanziellen Nöten ist er sicherlich nicht. Er hat sein geerbtes Zweifamilienhaus verkauft und sich gleich darauf einen Bauernhof gekauft. Er hat darüber hinaus einen Job gleich neben dem Chef (Firmenwagen, Handy, Provision ect.). Ich will keinesfalls irgend etwas erzwingen. Wenn er NEIN sagt, dann ist es halt ein NEIN. Es ist nur so, daß er auch die Erhöhung des Kindesunterhalts (ab Januar 2010)nicht bezahlen will. Dies wurde jedoch vor Jahren betitelt und da könnte er mit Sicherheit nicht dagegen ankommen. Ich hätte ihm halt die Wahl gelassen: Die Erhöhung des Kindesunterhalts zu bezahlen, oder sich am Schulgeld zu beteiligen.
Frage dazu, Praxistauglichkeit
Hallo Ingrid,
wie lassen sich solche Fälle eigentlich in der Praxis lösen?
Ich meine jetzt die von Dir angesprochene Weigerung eines Elternteils, dem Besuch einer bestimmten Schule zuzustimmen. Wenn der Vater sich nun weigert, die Schulanmeldung zu unterschreiben und die Mutter nun auch stur bliebe und sich ihrerseits weigert, einer anderen Schule zuzustimmen.
Muss in solchen Fällen das Familiengericht entscheiden? Und was geschieht bis die Entscheidung steht? Wie wird das von den Schulen gehandhabt?
Grüße,
Lotte
Hallo Lotte,
wenn es keine Einigung gibt, kann JEDER der beiden Elternteile beim Gericht die Sorge für die Schulentscheidung (ist ein Teil des Sorgerechtes) beantragen.
Das Gericht entscheidet nicht welche Schule das Kind besuchen muss, sondern es muss einem Elternteil das Entscheidungsrecht übertragen.
Das ist meist, aber bei weitem nicht immer, der Elternteil bei dem das Kind wohnt.
Mir ist persönlich ein Fall bekannt, da bekam der Vater die Entscheidungsrecht für die Schule, obwohl das Kind bei der Mutter lebte.
Es gibt immer noch Schulen, die verlangen keine Unterschrift des mitsorgeberechtigten (getrenntlebenden) Elternteiles. Da das nicht rechtmässig ist und inzwischen auch immer mehr Schulen deswegen mit rechtlichen Schritten „bedroht“ (oder von den Schulämtern in ihre Schranken gewiesen) werden, halten sich aber die reellen und ordentlich arbeitenden Schulen daran und verlangen die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteiles oder lassen sich die Alleinsorge des anmeldenden Elternteiles belegen.
Gruß
Ingrid
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/sonde…
Kosten für den Ganztagskindergarten laufen jedenfalls als Sonderbedarf.
Kosten für eine Privatschule werden aber verneint.
MfG ramses90
Versuche es doch mal damit, dass Du ihm genau letzteres schriftlich anbietest. Das Du also in dem Falle, das er Unterschreibt ihm keine weiteren Kosten durch die Anmeldung entstehen werden blablabla … Das du ihm dazu eine schriftliche Vereinbarung gibst.
Vielleicht ist er dann zugänglicher.
Danke! (o.T.)
.