muß sich meine Nichte selbst Krankenversichern

Hallo

Ich habe eine Frage meine Nichte ist 27 Jahre alt hat zwei keine Kinder von 2 und 3 Jahre. Sie lebt mit Ihren Freud zusammen von den Sie auch die Kinder hat, die Kinder sind mit dem Vater versichert. Er verdient nicht so viel das er auch meine Nichte versichern könnte. Von der Arge bekommt sie kein Geld mehr und wird auch nicht versichert,dass kann doch nicht sein, sie kann wegen ihren Kinder nicht Arbeiten gehen und bekommt kein Cent Geld, dass ist doch nicht richtig wer kann uns helfen.
Vielen Dank im voraus

Hallo,
warum bekommt Sie von der Arge kein Geld mehr?
Verdient Ihr Freund zuviel?
Sind dort schon Anträge gelaufen? Falls ja kann man unter Umständen in den Widerspruch gehen.
Leider ist man deutlich benachteiligt, wenn man gemeinsam lebt, würden Sie dies nicht tun, würde Sie Geld bekommen, ebenso alle Zuschläge usw.

pphanter

Hallo,
rein rectlich gesehen ist es so richtig. Die Kinder sind beim Vater mitversichert; deine Nichte kann nicht mitversichert werden, da sie nicht verheiratet ist und somit keine Familienangehörige des Freundes. Somit its nur eine eigene Versicherung als Stellenlose möglich. Ich kenne die genauen Einkommensverhältnisse nicht, könnte mir aber vorstellen, dass dies ein Fall für die Sozialhilfe/Hartz IV ist. Bitte dort erkundigen, denn dann würde auch die Beitragszahlung über diese Stellen geregelt werden und sie wäre versichert.

VG ayro

Hallo,
ich kann an dieser Stelle nur für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sprechen, also die Mitgliedschaft Ihrer Nichte in einer gesetzlichen Krankenkasse, soweit es Ihre Angaben möglich machen.

Hier kommt es vorrangig auf die eigene Aktivität Ihrer Nicht an. Viele verpassen oder „verschludern“ leider ihre eigenen Angelegenheiten in Sachen Krankenversicherung. Nachträglich ist dann meistens wenig zu retten.

Jeder war oder ist irgendwann in der GKV versichert. Entweder als Schüler über die Familienversicherung der Eltern, aufgrund Berufsausbildung, Studium oder Berufstätigkeit. Somit hat erst JEDER eine Krankenkasse. Niemand wird bei AOK, Barmer und Co. einfach „vor die Tür gesetzt“. Man kann also sicher sein, immer eine Krankenversicherung zu haben, soweit man sich um den Fortbestand der Versicherung kümmert. Sollte man keine eigenen Einkünfte haben und es werden Leistungen von Seiten des Sozialamtes gewährt, übernimmt auch das Sozialamt die Beiträge zu GKV. Das ist natürlich bei der Krankenkasse anzumelden und ebenso beim Sozialamt zu beantragen.

Falls das Sozialamt jedoch auch die Zahlung von Leistungen zum Lebenunterhalt verweigert, werden auch keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt. Auch geht die Krankenversicherung verloren, wenn man sich nicht selbst als Versicherter dort um die Weiterversicherung kümmert. Warum keine Leistungen zum Lebensunterhalt gezahlt werden, muss nachvollziehbare Gründe haben, die hier ja leider nicht genannt wurden. Offensichtlich hat der Lebensgefährte in dessen Haushalt sie lebt, zu hohe Einkünfte. Ggf. sollte die Zahlung ausschließlich von Krankenversicherungsbeiträgen beim Sozialamt gesondert beantragt werden. Das nützt jedoch nur was, wenn es auch noch eine laufende Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt. Sollte verpasst worden sein, sich ausreichend selbst darum zu kümmern, wird sie die Krankenversicherung nicht ohne weiteres mehr aufnehmen können. Dann müsste das Sozialamt ggf. eine private Krankenversicherung bezahlen. Dem Gesetz nach, darf niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Aber kümmern muss man sich schon.
Die einzige Alternative wäre die Heirat. Dann kann Ihre Nichte kostenlos beim Mann mitversichert werden.
Gruß
triceratops1970

Die Familienversicherung, auch beitragsfreie Familienmitversicherung genannt, erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht- und freiwilligen Mitglieder. Dazu gehören maßgeblich der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und die Kinder. :
Leider geht die beitragsfreie Familienversicherung bei Ihrer Nichte nicht, da sie mit ihrem Freund nicht verheiratet ist.
Gruß

Hey, habe erst mal einige Fragen:

  1. erhält sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für die Kids? 2. wie alt sind die Kinder.3. Hat Sie einen Antrag bei der Arge(Jobcenter)gestellt? Bitte beantworte mir diese Fragen dann kann ich Euch besser helfen.
    Bey medealuna

Hallo,

bekommt sie nichts mehr von der Arge, weil ihr Freund zuviel verdient oder weil sie nicht mehr arbeiten kann ?

Dann wäre u.U. das Sozialamt zuständig.

Heiraten wäre hier die einfachse Lösung.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
hier auf dieser Seite finden Sie einen kostenlosen Hartz IV Rechner wenn Sie die vollständigen Angaben eingeben können Sie selbst ersehen ob Ihre Nichte sich selbst versichern muss oder nicht.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-…
Sollte Sie ein Schreiben vom Jobcenter erhalten haben, dann bitte ich Sie sofort Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen (Hiermit lege ich Form und fristgemäß Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom …2012 ein. Dafür hat Sie 4 Wochen ab Erhalt des Schreibens Zeit. Einen detaillierten Widerspruch können sie dann später nachreichen. Aber es ist total wichtig das sie den Widerspruch schreibt. Einer Bekannten von mir ist das gleiche widerfahren. Ich werde auf jeden Fall versuchen Ihnen zu helfen Machen Sie mit Ihrer Nichte diese hartzIV Berechnung u. teilen Sie mir mit was dabei herauskam.
Bey medealuna

Hallo
sorry, habe keine Antwort auf euer Problem.
Gruß H.

Hallo Frau Fleckenstein,

Von der Arge bekommt sie kein
Geld mehr und wird auch nicht versichert,dass kann doch nicht
sein,

Doch das ist so,

sie kann wegen ihren Kinder nicht Arbeiten gehen und
bekommt kein Cent Geld,

bitte nicht falsch verstehen aber warum sollte Sie Geld bekommen, Sie geht nicht arbeiten und bekommt kein Geld
Möglicherweise kann ja die Tante auf die Kinder aufpassen
so das die Nichte arbeiten gehen kann.

aber seit dem Tag an dem Sie kein Geld mehr von der ARGE bekommt ist die Nichte verpflichtet eine Krankenversicherung zu bezahlen, dass bedeutet es haben sich möglicherweise schon Schulden angesammelt.
Lösungsmöglichkeit : den Vater der Kinder , sofern er gesetzlich versichert ist heiraten dann hätte sie Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung beim Ehemann.
Wegen den Schulden unbedingt die Kasse aufsuchen
Gruß

Hallo,

also wenn deine Nichte ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellt bekommt sie vom Jobcenter auch kein Geld - so einfach ist das. Dann kann sie entweder zum Sozialamt gehen oder sie heiratet den Vater ihrer Kinder und läßt sich über ihn mitversichern.

Deine Nichte sollte sich mal bei der AOK oder dem Sozialamt danach erkundigen. Wo war sie denn bisher versichert?

Aber ich bin auch kein Experte für Versicherungen, da kann ich dir konkret also leider nicht weiterhelfen.

Gesetzliche Grundlagen dazu findest du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2497/index.htm

Guten Abend.

Sie könnte Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen.
Ansonsten vom Jobcenter vorrechnen lassen, ob ein Anspruch auf Alg II besteht oder nicht .