Muss sich Vermieter so was bieten lassen?

A bittet B die Hausverwaltung seiner Immobilie zu übernehmen. So „ganz aus der Hand“ möchte A dies aber dann doch nicht tun und nach wie vor mitreden. B ist nun aufgefallen, dass in dem Haus Thowhabo herrscht. Zum Beispiel lässt ein (stets zahlender)Mieter seinen Balkon mit Schrott regelrecht vergammeln, eine andere Mitepartei nutzt den allgemeinen, ungesicherten Parkplatz zum Unterstellen eines Altfahrzeuges. B hat bereits zahlreiche Gegenvorschläge zur Behebung gemacht, muss sich dann aber von A anhören „ach lass doch, spätestens bei Auszug müssen die Ordnung schaffen“. Es kommt auch noch dazu, dass B mit seiner „strengeren“ Art bei den Mietern nicht wahrgenommen wird und diese sich immer auf die laschen Absprachen mit A berufen. Muss sich A und/oder B so ein Verhalten bieten lassen und- wie kann B für durchgreifende Ordnung sorgen?

Wenn A der Vermieter ist und B nur als Hausverwalter beschäftigt, dann hat A klar das Sagen.

Wenn A zudem mit den Mietern irgendwann Absprachen getroffen hat bzw. durch jahrelange Duldung Fakten geschaffen hat, dann haben ohnehin weder A noch B besonders große Chancen, daran etwas zu ändern, sofern nicht direkt Gefahren davon ausgehen.

Hallo,

A bittet B die Hausverwaltung seiner Immobilie zu übernehmen.

Ok. A ist Eigentümer, B nur Verwalter.
Und wen stört nun der Schrott auf dem Balkon? Etwa B?
Und warum? Solange es die Bausubstanz nicht schädigt, ist es doch egal, was die Mieter auf ihren Balkon stellen.

eine andere Mitepartei nutzt den allgemeinen,
ungesicherten Parkplatz zum Unterstellen eines Altfahrzeuges.

Aha. Was ist das für ein „allgemeiner, ungesichterter Parkplatz“? Wenn er öffentlich ist, dürfen die dort kein abgemeldetes Auto unterstellen. Ist er privat und gehört zum Haus, dann ist er ja wohl vermietet, oder gibt es da einen privaten Parkplatz, der einfach generell „den Mietern“ zur Verfügung steht, ohne jeweils die Parkplätze den einzelnen Mietern zuzuordnen?

Es kommt auch noch
dazu, dass B mit seiner „strengeren“ Art bei den Mietern nicht
wahrgenommen wird und diese sich immer auf die laschen
Absprachen mit A berufen. Muss sich A und/oder B so ein
Verhalten bieten lassen und- wie kann B für durchgreifende
Ordnung sorgen?

B hat da gar nicht für irgend etwas zu sorgen, nur weil ihm die Absprachen zwischen Mieter und Vermieter zu lasch erscheinen. B ist doch nur der Verwalter!!! Wenn also der Vermieter A ihm antwortet, „ach was, lass ma gut sein“, dann hat B genau das zu tun.

B, hmm erinnert mich an was …

Schöne Grüße

Petra