Hallo zusammen,
mein Freund arbeitet seit 7 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen und ist zu 70% schwerbehindert. Von Anfang an bestand er auf seine 5 Tage Sonderurlaub die ihm als schwerbehinderter zustehen, jedoch ohne Erfolg. Nun hat er es jetzt endlich erreicht das ihm sein Chef den Sonderurlaub zugesteht. Nun die Frage: Muss ihm sein Chef den Sonderurluab auch rückwirkend für die letzten 7 Jahre gewähren in denen er den Urlaub nicht gewähren wollte? Oder verjährt der Anspruch nach einer gewissen Zeit?
Schon mal im vorraus vielen Dank für die Antworten.
Mfg
Hallo,
leider wird auf verflossene Jahre kein Zusatzurlaub rückwirkend gewährt. Dein Freund hätte sich gleich von Anfang an an die Schwerbeh.-Vertretung seiner Arbeitsstätte (falls dort eine besteht),bzw.an die Hauptfürsorgestelle, jetzt Integrationsamt, wenden müssen.Die Adresse und Telefonnummer erfährt er bei seinem zuständigen Versorgungsamt.Würde trotzdem dort nochmal genau den Fall schildern,da der Arbeitgeber ihm ja die Zusatztage verweigert hat, und ihm sie ja von Anfang an gesetzlich zustehen.
Gruß Linda Herrmann
Hallo Freund der Schwerbehinderten,
der Sonderurlaub unterliegt dem selben Schicksal wie der Erholungsurlaub. Näheres ist im Tarifvertrag geregelt (Verfall).
Hat der Arbeitnehmer eine Forderung an den Arbeitgeber, so muß er sie rechtlich (und schriftlich) einfordern.
Wenn Ihr Freund die Leistung nicht rechtlich einwandfrei in jedem Jahr eingefordert hat, wird er wohl keine Möglichkeit der Entschädigung mehr haben.
MfG Ihr Schwerbehindertenexperte