Muss Stromanbieter rückwirkend vergüten?

Hallo zusammen!

Folgenden Fall angenommen:
Der Energielieferant RHE (Slogan: hinteRHErhinken) hat einen Vertrag mit einem Hausbesitzer. Demnach betreibt RHE eine eigene Heizungsanlage im Haus und rechnet die Heiz- und Warmwasserkosten separat mit dem Kunden ab.

Der Hausbesitzer muss dazu einen Heizungsraum und einen Zählerplatz zur Verfügung stellen. RHE kommt für die Betriebskosten aus Strom- und Gasverbrauch, Reparaturen, Schornsteinfeger etc. auf. Diese sind dann anteilig in den Heizkosten enthalten.

Der Eigentümer wundert sich seit 13 Jahren, woher die hohen Stromkosten für den Allgemeinstrom kommen. Treppenhausbeleuchtung und Gegensprechanlage alleine können es nicht sein. Auch die Elektriker haben keine Erklärung.

Eines Tages fällt ihm auf, das RHE die Heizungsanlage über seinen Allgemeinstromzähler betrieben hat und deshalb die Stromkosten so hoch waren.

Frage:
Hat der Eigentümer das Recht auf Erstattung der Stromkosten? Falls ja, für wie lange rückwirkend? Oder sind die Ansprüche aus Vorjahren verjährt?

Bin für jede Antwort dankbar.

Es mag an mir liegen, aber ich verstehe nicht ganz, wie die Heizungsanlage über den Stromzähler laufen kann. Handelt es sich um eine elektrische Heizung (Nachtstrom, etc.)? Eigentlich sollte doch ein anderer Energieträger (Gas, Öl, Pellets, etc.) Heizungsbrennstoff sein und von daher ist mir nicht ersichtlich, wie es überhaupt der Fall sein kann, dass beides über den gleichen Zähler läuft.

Die falsch abgerechneten Beträge können für die letzten 10 Jahre zurückgefordert werden, es sei denn dem Vermieter ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, dann setzt die Verjährung bereits nach 3 Jahren ein. Die zuviel gezahlten Beträge müssten anhand von Vergleichswerten des tatsächlichen Verbrauchs geschätzt werden. Der Vermieter sollte sich ohnehin an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser soll unmittelbar die RHE anschreiben, und es sollte direkt ein Zähler eingebaut werden, der den tatsächlichen Allgemeinstrom ermittelt und so eine Hochrechnung zulässt.

Hallo!

Das hätte doch auch dem Versorger/Contracter auffallen müssen ?  Denn wo ist sein Stromzähler ? Wenn es stimmt,es läuft ganz/teils über Allgemeinstrom,dann müsste es auch auffallen, Heizstrom-Zähler zeigt viel zu wenig an für die Anlage ! 
das kann ja der Elektriker schnell mal prüfen,was von der Heiztechnik überhaupt auf Allgemeinstrom läuft und was auf Heizungszähler.  

Eins seriöser Versorger wird es m.E. nach Vergleichszahlen pauschalieren und komplett erstatten,denn es ist doch offenbar sogar allein sein Fehler.
Gesetzlich kann man m.E. nach nur für letzte 3 Jahre zurückverlangen.

MfG
duck313

Sie sollten sich parallel an den Mieterschutzbund wenden, damit Ihnen dieser hilft eine Gegenrechnung zu erstellen, was Ihrerseits tatsächlich über die letzten Jahre an Nebenkosten angefallen ist. Dies könnte sich ggf. sogar als komplizierter erweisen.

Hallo!

Das Unverständnis liegt bestimmt bei Dir !

Ist nicht bekannt, das alle Heizungen(Öl oder Gas werden es hier wohl sein) auch Strom benötigen, für Brenner, Regelung, Pumpen, Heizraumlicht ? Und das gar nicht mal so knapp.

Was ist daran so unbekannt ?
und wenn dieser vom Anbieter zu tragende Strom nicht separat gemessen wird, dann bezahlt ihn ja der Verbraucher, der gerade auch deswegen so einen Wärmeliefervertrag geschlossen hatte.
Er zahlt nur für die Wärme und das Warmwasser.

MfG
duck313

So isses! Der Strom wird zum Betrieb des Brenners, der Pumpen und Elektronik benötigt.
RHE hat in diesem Heizungsraum eine Menge Kästen an der Wand montiert, in denen abgeschlossen alle möglichen Zähler und Kontrollgeräte stecken, größtenteils fernabfragbar.

Daher ging der Hausbesitzer (der sich leider nicht so einfach an den Mieterverein wenden kann) davon aus, dass der Stromverbrauch auch gemessen und abgerechnet wird.
Es sind im Schnitt 100 bis 130 kWh monatlich angefallen.

Gehen wir mal vereinfacht von folgender Rechnung aus: Im Haus hängen 10 Lampen. Gehen wir vereinfacht davon aus, diese hätten jeweils eine 60W Glühbirne (seit Jahren haben Sie Energiesparlampen). Gehen wir weiterhin davon aus, diese Lampen würden alle insgesamt 1 Stunde am Tag brennen, dann sind das 18 kWh im Monat.

Also entfallen etwa 100 kWh monatlich auf die Heizung. Bei einem Preis von 0,2 Euro pro kWh sind das 20 Euro monatlich, 240 Euro jährlich und über 3000 Euro in 13 Jahren.

Jetzt die Preisfrage: Auf wieviele Jahre Rückwirkend müsste RHE dann zurückzahlen? Rechtsgrundlage?

Hallo,
der Hausbesitzer sollte nochmal ganz genau in seinen Vertrag schauen.
Ich gehe davon aus, dass die Stromkosten von ihm zu tragen sind. Weil es ganz einfach unwirtschaftlich ist, nur dafür einen eigenen Zähler zu montieren.

Der Zählerplatz ist nicht für den von der Heizung gebrauchten, sondern für den von der Heizung gelieferten Strom. Weil es sich um ein Blockheizkraftwerk handelt.

Liege ich mit diesen Vermutungen richtig?
Gruß
Testare_

Verjährung nach § 195 BGB, 3 Jahre, wie duck313 sagt. Anspruchsgrundlage § 812 I BGB (Satz 1 oder 2 verwechsle die beiden immer und bin zu faul jetzt nachzusehen, ist aber von der Folge her egal). Danke für die Erläuterung, duck, das war jetzt sogar für mich verständlich :wink:

Falsch, es handelt sich nicht um ein BHKW, sondern um eine Gasheizung. Im Vertrag steht, dass die Betriebskosten von RHE getragen werden und der Eigentümer einen Zählerplatz zur Verfügung stellen muss.

Falsch, es handelt sich nicht um ein BHKW, sondern um eine
Gasheizung.

Okay, dann liege ich da falsch.

Im Vertrag steht, dass die Betriebskosten von RHE
getragen werden und der Eigentümer einen Zählerplatz zur
Verfügung stellen muss.

Und hat er? Wurde der Zähler auch eingebaut? Und läuft das Ding?