Hi,
ich habe heute bei Kaufhof einen Taschenrechner gekauft. Als ich den zuhause aufgemacht habe hatte sich da schon jemand drauf verewigt, indem er auf das dafür vorgesehene Schild auf dem Rechner seinen Namen geschrieben hat.
Der Taschenrechner war in einem Karton, der nicht richtig verschlossen war, man konnte ihn zumindest öffnen ohne ihn zu beschädigen. Darum hatte der Kaufhof ein Band gepackt, das wohl sicherstellen sollte, dass niemand den Karton unbemerkt öffnet.
Ich kann also davon ausgehen, dass die irgendeinen Rechner in den Karton gepackt haben, den sie, aus welchen Gründen auch immer, vorher zurück genommen haben.
Ich werde den Taschenrechner morgen natürlich zurück bringen, allerdings frage ich mich, ob ich nochmal einen Rechner in einer solchen Verpackung annehmen muss.
Ich weiß, dass ich grundsätzlich dem Laden eine Nachbesserung einräumen muss, bevor ich mein Geld zurück verlange.
Aber wie sieht das in diesem Fall aus, ich kann ja nicht davon ausgehen, dass ich diesmal einen neuen Rechner kriege, wenn ich ihn wieder in einer solchen Verpackung kriege. Vielleicht hab ich dann nur das Pech, dass der Vorbesitzer seinen Namen diesmal nicht drauf geschrieben hat.
Kann ich also einen original verpackten Taschenrechner verlangen (hab mich eben in einem andere Geschäft umgeguckt und gesehen, dass der Hersteller die Kartons so verschließt, dass man sie nur öffnen kann, wenn man den Karton aufreißt, man erkennt also einen original verpackten Rechner)?
Falls jetzt wieder irgendwer meint ich sei kleinlich und ein gebrauchter sei ja das gleiche wie ein neuer, wenn man es nicht sieht: Für die 25 Euro, die der Rechner kosten soll muss ich 5 Stunden Pappe im Supermarkt knicken, da hätte ich auch gerne nen neuen, vor allem wenn der Laden nicht draufschreibt, dass die Rechner schonmal benutzt wurden.
Gruß
Cornel