Muss Tauschware original verpackt sein?

Hi,
ich habe heute bei Kaufhof einen Taschenrechner gekauft. Als ich den zuhause aufgemacht habe hatte sich da schon jemand drauf verewigt, indem er auf das dafür vorgesehene Schild auf dem Rechner seinen Namen geschrieben hat.

Der Taschenrechner war in einem Karton, der nicht richtig verschlossen war, man konnte ihn zumindest öffnen ohne ihn zu beschädigen. Darum hatte der Kaufhof ein Band gepackt, das wohl sicherstellen sollte, dass niemand den Karton unbemerkt öffnet.

Ich kann also davon ausgehen, dass die irgendeinen Rechner in den Karton gepackt haben, den sie, aus welchen Gründen auch immer, vorher zurück genommen haben.

Ich werde den Taschenrechner morgen natürlich zurück bringen, allerdings frage ich mich, ob ich nochmal einen Rechner in einer solchen Verpackung annehmen muss.
Ich weiß, dass ich grundsätzlich dem Laden eine Nachbesserung einräumen muss, bevor ich mein Geld zurück verlange.
Aber wie sieht das in diesem Fall aus, ich kann ja nicht davon ausgehen, dass ich diesmal einen neuen Rechner kriege, wenn ich ihn wieder in einer solchen Verpackung kriege. Vielleicht hab ich dann nur das Pech, dass der Vorbesitzer seinen Namen diesmal nicht drauf geschrieben hat.

Kann ich also einen original verpackten Taschenrechner verlangen (hab mich eben in einem andere Geschäft umgeguckt und gesehen, dass der Hersteller die Kartons so verschließt, dass man sie nur öffnen kann, wenn man den Karton aufreißt, man erkennt also einen original verpackten Rechner)?

Falls jetzt wieder irgendwer meint ich sei kleinlich und ein gebrauchter sei ja das gleiche wie ein neuer, wenn man es nicht sieht: Für die 25 Euro, die der Rechner kosten soll muss ich 5 Stunden Pappe im Supermarkt knicken, da hätte ich auch gerne nen neuen, vor allem wenn der Laden nicht draufschreibt, dass die Rechner schonmal benutzt wurden.

Gruß
Cornel

Hallo!
Also einfach gleich dort öffnen, vor einem Verkäufer oder gar von ihm öffnen lassen. Umtauschen müssen sie ihn so und so, wenn du darauf bestehts und das werden sie auch…
Also keinen Kopf machen… Einfach hingehen, öffnen lassen, genau kontrollieren, zahlen und mitnehmen

Lg
Victoria

Hi,

ich empfinde es als eine ziemliche Frechheit Dir ein bereits benutztes Gerät als Neuware zu verkaufen. Leider bin ich mit dieser Unsitte erst heute auch wieder konfrontiert worden.
Es kann sein daß es eine zufällige Häufung ist, aber in der letzten Zeit habe ich mich über derartiges Geschäftsgebahren mehrfach geärgert.

Du hast Neuware bezahlt und hast ein Anrecht darauf Neuware zu bekommen. Es interessiert niemanden ob der benutzte Rechner genauso gut oder unbeschädigt ist, allein die Tatsache daß das Gerät bereits benutzt wurde ist ein Nachteil. Ein Auto ist auch nach der ersten Anmeldung ein Gebrauchtwagen, zumindest eben eine Tageszulassung mit entsprechendem Wertverlust.

Ich würde mich vehement dagegen wehren als Kunde so behandelt zu werden. Wenn der Verkäufer darauf hinweist daß das Gerät bereits ausgepackt war und einen Preisnachlaß einräumt kannst Du als Kunde ja überlegen ob Du das Gerät nimmst. Aber es dem Kunden heimlich unterjubeln ist eine Frechheit.

Mich ärgert dieses dummdreiste Vorgehen mancher Verkäufer sehr. Vor ein paar Monaten hat man mir hinter meinem Rücken ein 900 EUR teures Elektrogerät aus der Ausstellung als Neuware andrehen wollen, heute bekam ich eine mit Tesafilm zugeklebte Packung Rasierklingen in die Hand gedrückt, in einem anderen Laden fiel eine Pralinentüte auf die Erde. Anstatt nachzusehen ob die Packung und der Inhalt noch in Ordnung sind wurde es ohne Kommentar eingepackt. Vor 2 Wochen hat eine Kassiererin meine Geschenkpapier-Rolle verknickt und der Umgang des Kassenpersonals von Supermärkten mit der Ware, die der Kunde aufs Band legt und bezahlt, ist auch teilweise unter aller Sau.
Ich habe mir vorgenommen beim nächsten Mal alles liegen zu lassen und der Verkäuferin zu sagen daß sie alles wieder wegräumen kann, unter den Umständen nehme ich die Ware nicht. Sowas wirkt Wunder, wie man mir im Bekanntenkreis erzählte. Da haben es schon Leute durchgezogen.

War jetzt kein juristischer Rat, mußte aber mal gesagt werden.

Gruß,

MecFleih