hallo, in meiner wohnung ist im wz, sz und flur einheitlich auslegeware verlegt(5 jahre alt). durch ein missgeschick muß der boden im wz erneuert werden. kann der vermieter verlangen, daß der boden in der ganzen wohnung erneuert werden muß, wenn es den gleichen boden nicht mehr gibt, oder reicht ein „ähnlicher“ boden (qualität und farbe)im wz?
danke
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Hallo, guten Tag, also ich bin Fachmann für TeBo-Defekte und so ähnlich. Eure Frage geht in das Mietrecht. Nach meiner Erfahrung jedoch kann ich mir vorstellen, dass ein Teilaustausch vom Vermieter hingenommen werden kann und muss. Wenn z.B. im Flur durch ganz andere Nutzungskriterien der TeBo unzumutbar geworden wäre und der Sz-Tebo noch wie neu wäre, dann kann wegen der paar qm nicht verlangt werden, dass die ganze Wohnung neu belegt wird. Ich gehe davon aus, dass Ihr nicht wisst, wer der Hersteller des TeBo`s war. Aber bei einem etwas besser sortierten Raumausstatter liegen in der Regel so viele Kataloge von in- und ausländischen Herstellern, dass Ihr sicherlich ein vergleichbares Design finden werdet, wenn nicht sogar den gleichen Boden (zum Bestellen). Wichtig ist meines Erachtens jedoch, dass der neue Boden in der gleichen Art und Weise verlegt wird, wie der jetzige, das kann der Vermieter verlangen. (Vielleicht ist es ein Hausrats-Versicherungsfall!?!?). Am besten Ihr schneidet aus dem (versauten) TeBo ein Stückchen (postkartengroß) hinter einer Tür heraus, da ist der TeBo meistens nach Jahren noch wie neu und damit wandert Ihr von Fachgeschäft zu TeBo-Markt usw. zum Vergleich. Baumärkte haben auch TeBo´s, aber meistens nur die auf dem Paternoster und keine Kataloge. Wenn Ihr natürlich ein gutes Verhältnis zum Vermieter hättet, dann könntet Ihr ihn ja nach Modell und Hersteller fragen. Wenn das Verhältnis aber nicht so doll ist, dann könnt ihr auch bei der Verbraucherberatung zumindest mietrechtliche Auskünfte bekommen.
MfG Jürgen Albrecht
Moin,
Ich glaube das es sich hier eher um eine Rechtliche Geschichte handelt. Da bin ich leider nicht so bewandert. Aber das müsste ja eigentlich im Mietvertrag geregelt sein. Oder ist es eine Sache der Verhältnismäßigkeit? Kann ich wirklich nicht genau sagen. Sorry.
Gruß
Bowl