Muss trotzdem die Erbschaftsteuer gezahlt werden?

Hallo,

mir stellt sich folgene Frage:

Oma X verebt an Enkel Y ein Haus.
Da die Eltern von Enkel Y noch leben, liegt der Steuerfreibetrag bei 200.000€.

Der Verkehrswert des Hauses liegt laut Gutachten bei 150.000€.
Ergebnis: Es muss keine Erbeschaftsteuer gezahlt werden.

Was würde passieren wenn Enkel Y nun das Haus verkauft?
Nehmen wir an, er verkauft es Szenario A) für 170.000€ und Szenario B) für 250.000€.

Muss nun, da man ein Gewinn erzielt hat, eine Erbschaftsteuer nachträglich gezahlt werden?

Oder spielt das dann keine Rolle mehr?

Danke für die Antworten!

Nein.

Außer er verkauft es, bevor der Erbschaftsteuerbescheid durch ist und das FA erfährt es.

Gruss

Barmer

Servus,

wann genau ist „durch“ (Bestandskraft? Festsetzungsverjährung? Irgendwann dazwischen?) und warum ist der mit dem Verkauf bekannt gewordene tatsächlich erzielbare Verkaufspreis keine „neue Tatsache“ im Sinn von § 173 AO?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

…irgendwann dazwischen. Sobald man den höheren Preis mit der Marktentwicklung, vorgenommenen Verbesserungen oder der Wurzel aus Sonnenstand und Luftdruck erklären kann.

o.k., ich sag nichts mehr zu Steuern, jedenfalls nicht mehr nach 24 Uhr.

Gute Nacht

Barmer

Nein.

Außer er verkauft es, bevor der Erbschaftsteuerbescheid durch
ist und das FA erfährt es.

Da würd mich doch glatt die Fundstelle interessieren.

In der Ausgabe des ErbStG, die ich habe, steht was von Grundbesitzwerten, die da zu ermitteln sind, und nur was von einem Nachweis des niedrigeren Teilwerts durch den Steuerpflichtigen?!

Hallo,

da gibts keine Fundstelle, das war eine persönliche Einschätzung.

Massgebend ist der Verkehrswert und wenn zeitgleich durch einen Verkauf dokumentiert wird, dass das Gutachten (grob) unrichtig war, kann das FA sicher abweichen.

Umgekehrt wird ja (Ihre Fundstelle ?) dem SRPfl das Recht eingeräumt, innerhalb eines Jahres durch Verkauf zu einen niedrigeren Preis eine Korrektur zu erreichen.

Gruss

Barmer