angenommen, jemand hat für das FA eine Gewinnermittlung nach der 4/3 Rechnung durchgeführt. Nun die Antwort vom FA:
… in den eingereichten Gewinnermittlungen geben Sie an, dass Sie Umsatzsteuer in Höhe von sagen wir mal 1.000 € vereinnahmt haben…
Dann die Frage ob gesondert ausgwiesen in der Rechnung. Das wurde sie nicht. Müsste man in diesem Fall mit einer Nachzahlung rechnen? Normalerweise ist man doch bis 17.500 € Umsatzsteuerbefreit, oder?
das ist nicht richtig. Ein Kleinunternehmer kann die Option zur Regelbesteuerung für jedes Kalenderjahr bis zu dem Zeitpunkt aussprechen, zu dem die USt-Festsetzung für dieses Kalenderjahr bestandskräftig ist (das ist normalerweise ein Monat nach Abgabe der USt-Erklärung).
Und wenn ein Kleinunternehmer die Kleinunternehmerbesteuerung wahrnehmen will, muss er ganz genau nix machen: Nichts ankreuzen und auch nichts beantragen und auch nichts beantworten.
so kraus und krude schreibt kein FA an einen Steuerpflichtigen.
Das mindeste, was aus dem Fall bekannt sein müßte, um ihn beurteilen zu können, wäre der Wortlaut des Schreibens vom FA (einschließlich Überschrift!) und die eingereichten Gewinnermittlungen (???, warum Plural?) zumindest in den Teilen, in denen die vom FA zitierten Angaben zur USt gemacht worden sind.