Hallo,
muss eine Unfallfahrzeug im Vertrag angegeben werden? Wie sieht die Rechtslage aus wenn es ein Unfallwagen ist und im Vertrag weder Unfallfrei noch Unfallwagen steht? Könnte man dann Von dem Vertrag zurück treten?
Hallo,
muss eine Unfallfahrzeug im Vertrag angegeben werden? Wie sieht die Rechtslage aus wenn es ein Unfallwagen ist und im Vertrag weder Unfallfrei noch Unfallwagen steht? Könnte man dann Von dem Vertrag zurück treten?
Hallo,
muss eine Unfallfahrzeug im Vertrag angegeben werden? Wie
sieht die Rechtslage aus wenn es ein Unfallwagen ist und im
Vertrag weder unfallfrei noch Unfallwagen steht? Könnte man
dann vom Vertrag zurück treten?
Da scheint die Rechtslage wohl nicht eindeutig. Wenn nichts angegeben ist, muß der Käufer davon ausgehen, daß es ein unfallfreier Wagen ist. Maßgebend ist aber dann, was ein Unfallwagen ist. Wie hoch die Schäden sind im Vergleich zum Kaufpreis, und welcher Schaden es ist.
Wenn es ein richtiger Unfallschaden ist, der verschwiegen wurde, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag sicherlich denkbar.
Hier ist aber ein Anwalt angeraten.
Gruß heinz