Muss ungenehmigter Stall abgebaut werden? lang!

Hallo liebe Foris,

Nachbarn terrorisieren ein Ehepaar seit einem Jahr. Seit die Nachbarin fremd ging, und nun einen Neuen hat. Es handelt sich dabei um das letzte Haus in Ortsrandlage (dort steht ein genehmigter Stall des Ehepaares für 4 Pferde, inkl. Dungabladestelle, sowie 1ha Pacht-Weideland) und das vorletzte Haus der Nachbarn (mit zwei ungenehmigten Pferdeställen).

Besagte Nachbarin hat Ihren Mann, den sie noch den Pferdestall hat bauen lassen, betrogen und nimmt ihn seither finanziell aus. (ständig zieht sie ihn Zwecks Unterhaltszahlungen vors Gericht, da sie selber nicht arbeiten will). Das wäre ja alles egal, nur lässt sie seither das Ehepaar nicht in Ruhe, da diese mit dem Ex-Mann ein super Verhältnis hatten und auch noch haben.

Zuerst wollte die Nachbarin das Weideland des Ehepaares beim Verpächter streitig machen, (Nachbarin drückte auf die Trändendrüse wegen Scheidung von ihrem Mann, sie könne nichts bezahlen…) dann hat sie den Hund des Ehepaares vergiftet, weil der immer am Zaun entlang ging, und die Nachbarin beim lauschen überrascht hat.Der Hund hatte immer sofort angeschlagen, wenn die Nachbarin hinter der Hecke stand. Dann jagen sie die jungen Pferde des Ehepaares nachts über die Koppel, u.s.w. Das Ehepaar hat es einfach satt, sich alles gefallen zu lassen. Sie wollen dort in Ruhe leben,und die Nachbarn machen ihnen das Leben zur Hölle. Das Ehepaar will und muss was unternehmen. Nur wie? Sie haben viele Fragen, kennen sich aber rechtlich überhaupt nicht aus, welches Amt ist für was zuständig, welche Paragraphen u.s.w.

  1. Der Ex-Mann hat 2 identische Ställe hinter ihr Grundstück auf ein Pachtgrundstück gebaut. Er hat direkt auf die Grenze gebaut, ohne irgendeinen Abstand zu lassen. Die Ställe stehen jeweils rechts und links (also gegenüber, wie gespiegelt, mit Auslauf) hinter seinem Grundstück. Darf man so bauen?

  2. Hinter den Weiden des Ehepaares beginnt ein Hang. Eigentlich müssten alle Häuser so gebaut sein, dass das dort abfließende Oberflächenwasser ungehindert durch die Grundstücke nach vorne in die Kanalisation laufen kann. Der Stall wurde aber deswegen extra erhöht gebaut, damit kein Wasser aufs Grundstück laufen kann. (Ist schon einmal bei der Nachbarin passiert,die hatten dann einen enormen Wasserschaden) Somit läuft das ganze abfließende Wasser beim Ehepaar oder den Nachbarn auf der anderen Seite rein. Das ist doch nicht rechtens, oder?

  3. Der Ex-Mann hat den Stall ohne eine Drainage für den Urin der Pferde gebaut. Er hat einfach eine Betonrandbefestigung gemacht, dann mit Schotter aufgefüllt, Knochensteine verlegt und die Holzhütten drauf gebaut. Somit läuft der ganze Urin und Mist ins Erdreich. Ist das nicht ein Fall für das Wasseramt oder das Umweltamt? Das darf man doch nicht, oder?

  4. Muss man nicht eine Dungablage für den Mist bauen, auch wenn man diese dann nicht nutzt und z.B. den Mist zum Nachbarn bringt, oder?

  5. Die Nachbarn haben einen nicht genehmigten Brunnen, aus welchem sie das ganze Trinkwasser für die Pferde, zum Autowaschen und Wasser zum Bewässern des Reitplatzes entnehmen. Ist das erlaubt? Welches Amt und welche Gesetzte greifen denn hier.

Das alles hatte das Ehepaar nie gestört, sie haben ja selber Pferde. Aber sie möchten sich nach all den Vorkommnissen (es gibt noch viel viel mehr davon) nix mehr gefallen lassen. Die Nachbarn lassen das Ehepaar einfach nicht in Ruhe. Das Ehepaar hat schon Angst, dass ihren Tieren noch mehr angetan wird.

Vielen Dank schon mal, für eure sachlichen und rechtlich Beiträge dazu.

  1. Der Ex-Mann hat 2 identische Ställe hinter ihr Grundstück
    auf ein Pachtgrundstück gebaut. Er hat direkt auf die Grenze
    gebaut, ohne irgendeinen Abstand zu lassen. Die Ställe stehen
    jeweils rechts und links (also gegenüber, wie gespiegelt, mit
    Auslauf) hinter seinem Grundstück. Darf man so bauen?

Das kommt auf die landesrechtliche Regelung dazu an (Landesbauordnung) und auf den Gebietscharakter.

  1. Hinter den Weiden des Ehepaares beginnt ein Hang.
    Eigentlich müssten alle Häuser so gebaut sein, dass das dort
    abfließende Oberflächenwasser ungehindert durch die
    Grundstücke nach vorne in die Kanalisation laufen kann. Der
    Stall wurde aber deswegen extra erhöht gebaut, damit kein
    Wasser aufs Grundstück laufen kann. (Ist schon einmal bei der
    Nachbarin passiert,die hatten dann einen enormen
    Wasserschaden) Somit läuft das ganze abfließende Wasser beim
    Ehepaar oder den Nachbarn auf der anderen Seite rein. Das ist
    doch nicht rechtens, oder?

Es ist in der Regel schon zulässig, ein Haus so zu bauen, dass kein Wasser auf das eigene Grundstück fließen kann. Es ist nämlich umgekehrt unzulässig, sein Wasser über die Oberfläche unkontrolliert auf andere Grundstücke fließen zu lassen.

  1. Der Ex-Mann hat den Stall ohne eine Drainage für den Urin
    der Pferde gebaut. Er hat einfach eine Betonrandbefestigung
    gemacht, dann mit Schotter aufgefüllt, Knochensteine verlegt
    und die Holzhütten drauf gebaut. Somit läuft der ganze Urin
    und Mist ins Erdreich. Ist das nicht ein Fall für das
    Wasseramt oder das Umweltamt? Das darf man doch nicht, oder?

Ja. Nein.

  1. Muss man nicht eine Dungablage für den Mist bauen, auch
    wenn man diese dann nicht nutzt und z.B. den Mist zum Nachbarn
    bringt, oder?

Ja.

  1. Die Nachbarn haben einen nicht genehmigten Brunnen, aus
    welchem sie das ganze Trinkwasser für die Pferde, zum
    Autowaschen und Wasser zum Bewässern des Reitplatzes
    entnehmen. Ist das erlaubt? Welches Amt und welche Gesetzte
    greifen denn hier.

Nein. Umweltamt. Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und ggfls. ergänzend des Landes.

smalbop

Hallo!

in welchem Bundesland spielt denn das Beispiel?

welche Lage soll man sich so mal vorstellen? (Gewässer in der Nähe?, Bebaaungsplan, Schutzgebiete usw. - was rechtlich einen Unterschied machen könnte)

cu kai

Bundesland: Baden-Württemberg
Lage/ Gewässer: Nur ein Bach in der Nähe, kein Naturschutzgebiet
Bebauung: kein reines Wohngebiet

@smalbop,

zu Punkt 2. nochmal, da hab ich mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt :wink:

Nicht das Haus wurde erhöht gebaut, sondern der Stall wurde extra hoch gebaut, damit das Wasser zukünftig nicht bei Ihnen ins Haus, sondern bei dem Ehepaar und den anderen Nachbarn rein läuft. Das ist doch auch nicht zulässig, oder?

Vielen Dank schon mal für deine erste Einschätzung

Hallo!
Also unsachgemässe Mist- und Abwasserbeseitigung ist IMHo in der Nähe eines offenen Gewässers besonders schädlich und interessiert im Zweifel die Umweltbehörde…

Einen Pferdestall oder ähnlich dimensionierte Gebäude sind vermutlich ohne Baugenehmigung illegal, das interessiert die Baubehörde, evtl. sagt der Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde genaueres über die zulässige Bebauung?

Einen Abriss wird man in aller Regel nicht erwirken, aber amtliche Auflagen, um einen vorschriftsmässigen Zustand zu erlangen, evtl. verbunden mit einem Bussgeld wegen Errichten ohne Erlaubnis etc. können empfindliche Folgen haben…

NUR: was soll damit (Anzeigen?) erreicht werden im Hinblick des Verhältnisses von A+B? (wird ja nicht besser dadurch)

Direkte Einwirkungen (Tiere schikanieren oder schädigen, Sachbeschädigung, Verleumdung oder sowas) könnte man anzeigen, wenn man es nachweisen kann (bzw. anzeigen kann man immer nur bringts ohne Beweise nix… :smile:)

Richtig toll werden sich ernsthaft verkrachte Personen nimmer verstehen, maximal ist in solchen Fällen „Waffenstillstand“ erreichbar - und auch das wird schwer wenn der ein oder andere Beteiligte wirklich schwer emotional betroffen ist…

cu kai

Hallo Krümelchen1,

Auch wenn es bitter klingt, aber ihr habt für gewisse Tierhaltung die Verantwortung übernommen.

Pferde sind nicht gerade ein paar Karnickel.

Verflixt nommal…laßt Euch gegenseitig in Ruhe und schaut,datt es den Tieren bestmöglich ergeht. Sollte doch euer " Premiergedanke " sein.

mfg

nutzlos

Da hast du schon recht, wäre ja auch in dem Interesse des netten Ehepaares aber wenn die Nachbarin das nette Ehepaar einfach nicht in Ruhe lässt, und dieses ständig provoziert, vor allem keinen Halt vor den Tieren des netten Ehepaares macht, was würdest du dann tun? Vor allem probiert die Nachbarin das selbe mit Ihrem Ex-Ehemann, nur da zieht sie vor Gericht, um an das zu kommen,was sie will: Geld. Von dem netten Ehepaar kann sie kein Geld bekommen, aber dafür Pachtland ohne Ende und dafür tut die Nachbarin alles und schreckt auch vor nichts zurück, nicht mal vor dem Hund vergiften. Das nette Ehepaar weiss einfach zu viel über die üble Nachbarin und das passt dieser einfach nicht. Im Ort kennt man sie als nette Bürgerin und das ganze könnte sich auf einmal in Luft auflösen, wenn ihr Lügengebilde, welches sie sich in den letzten Jahren mühsam aufgebaut hat, einstürzt. Das nette Ehepaar hätte sie in Ruhe gelassen, wollte einfach nur in Frieden dort wohnen, aber die Nachbarin sucht förmlich nach Streit, nur um das nette Ehepaar von dort zu vertreiben.

Wnn man sich gegenseitig aufschaukelt…

Da hast du schon recht, wäre ja auch in dem Interesse des
netten Ehepaares aber wenn die Nachbarin das nette Ehepaar
einfach nicht in Ruhe lässt, und dieses ständig provoziert,
vor allem keinen Halt vor den Tieren des netten Ehepaares
macht, was würdest du dann tun?

Mit DEM fortfahren,
wofür es keinen Grund für Missverständnis geben könnte.

Vor allem probiert die
Nachbarin das selbe mit Ihrem Ex-Ehemann, nur da zieht sie vor
Gericht, um an das zu kommen,was sie will: Geld.

Kritik ist manchmal gut, aber Geldgier ist schiete.

Von dem
netten Ehepaar kann sie kein Geld bekommen, aber dafür
Pachtland ohne Ende und dafür tut die Nachbarin alles und
schreckt auch vor nichts zurück, nicht mal vor dem Hund
vergiften.

Ehrlich gesagt…für sonne fiese Aktion fehlen die Worte.

Das nette Ehepaar weiss einfach zu viel über die
üble Nachbarin und das passt dieser einfach nicht. Im Ort
kennt man sie als nette Bürgerin und das ganze könnte sich auf
einmal in Luft auflösen, wenn ihr Lügengebilde, welches sie
sich in den letzten Jahren mühsam aufgebaut hat, einstürzt.

Dafür fehlen die Ortskenntnisse.

Das nette Ehepaar hätte sie in Ruhe gelassen, wollte einfach
nur in Frieden dort wohnen, aber die Nachbarin sucht förmlich
nach Streit, nur um das nette Ehepaar von dort zu vertreiben.

Selbst wenn es zum Wohle des Tieres war, kenne ich solch " Dinger " nicht unbedingt.
Leider aber auf unbiologischer Ebene.

Stücke mit kommendem Sammlerwert wurden sabotiert…
( Abdeckplane durchlöchert … e.t.c… )

Was soll nun mehr wert sein ?

Eigentlich datt Tier…aber wennz dem fiesem Möppel nicht passt, dann haste gar nichts.
Ein Mopped kannze irgendwann reparieren, ein Pferd nicht.

mfg

nutzlos

@smalbop,

zu Punkt 2. nochmal, da hab ich mich wohl nicht deutlich genug
ausgedrückt :wink:

Nein, offenbar habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Rechtlich gesehen ist ein Stall ebenso ein Gebäude wie ein Haus.

Nicht das Haus wurde erhöht gebaut, sondern der Stall wurde
extra hoch gebaut, damit das Wasser zukünftig nicht bei Ihnen
ins Haus, sondern bei dem Ehepaar und den anderen Nachbarn
rein läuft. Das ist doch auch nicht zulässig, oder?

Auch das steht letztlich im Landesrecht. Aber prinzipiell ist es so, dass jeder auf seinem Grundstück selbst dafür sorgen muss, dass Wasser nicht unkontrolliert zum Nachbarn läuft. Also kann sich im Umkehrschluss keiner darüber beschweren, wenn der das verhindert durch ein Gebäude, sei es ein Stall oder ein Wohnhaus.

Es wurde ja auch vermutlich nur deshalb so hoch gebaut, damit der Stall nicht nach jedem Regen vom höherliegenden Nachbarn überschwemmt wird und die Pferde nicht in Pfützen stehen.

Ihr solltet euch einen Mediator suchen.

Gruß
smalbop

  1. Der Ex-Mann hat den Stall ohne eine Drainage für den Urin
    der Pferde gebaut. Er hat einfach eine Betonrandbefestigung
    gemacht, dann mit Schotter aufgefüllt, Knochensteine verlegt
    und die Holzhütten drauf gebaut. Somit läuft der ganze Urin
    und Mist ins Erdreich. Ist das nicht ein Fall für das
    Wasseramt oder das Umweltamt? Das darf man doch nicht, oder?

Ja. Nein.

Hi,

hast Du dafür eine Verordnung, die das belegt? 99,99999% der Reitställe, die ich kenne haben keine Drainage oder Sickergrube, auch nicht, wenn ein Gewässer in der Nähe ist.

Der Platz für den Mist ist in der Regel eine Betonwanne, wobei Landwirte ihren Mist unter bestimmten Voraussetzungen auch auf dem Feld zwischenlagern können, ohne einen befestigten Untergrund zu haben.

Es gibt auch Pferdehaltungen, die nur aus Freilandhaltung bestehen, demzufolge wird auf den Koppeln uriniert und auch hier kenne ich genügend Koppeln, die direkt an ein Gewässer grenzen.

Gruß
Tina

Hallo

hast Du dafür eine Verordnung, die das belegt? 99,99999% der
Reitställe, die ich kenne haben keine Drainage oder
Sickergrube, auch nicht, wenn ein Gewässer in der Nähe ist.

§ 13 Krw-/AbfG in Verbindung mit dem EAK, der unter Abfallnummer 02 01 06 tierischen Fäkalien Abfalleigenschaft zuspricht. Es ist also eine Andienungspflicht gegeben, wenn die Fäkalien nicht verwertet werden.

Unter Umständen ist das Einleiten in den grundwasserführenden Boden aber auch ein Verstoß gegen das Bodenschutzgesetz wie gegen das Wasserhaushaltsgesetz.

Der Platz für den Mist ist in der Regel eine Betonwanne, wobei
Landwirte ihren Mist unter bestimmten Voraussetzungen auch auf
dem Feld zwischenlagern können, ohne einen befestigten
Untergrund zu haben.

Man sollte dabei im Auge behalten, dass es sich bei Reitställen nicht um landwirtschaftliche Betriebe handelt, die nur deshalb gewisse Privilegien genießen, weil sie der notwendigen Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dienen. Dazu gehört das Reithobby nun eher nicht, es sei denn, die Gäule kommen regelmäßig in den Schlachthof.

Es gibt auch Pferdehaltungen, die nur aus Freilandhaltung
bestehen, demzufolge wird auf den Koppeln uriniert und auch
hier kenne ich genügend Koppeln, die direkt an ein Gewässer
grenzen.

Das ist etwas anderes, da es sich hier um eine „natürliche“ Art des Abfallanfalls und der -beseitigung handelt, sozusagen extensiv. Und auf Graskoppeln ist es schlicht schon technisch nicht möglich, Pferdemist und Jauche zu fassen und abzuführen. In den intensiv genutzten Ställen sehr wohl.

Auch wenn das das Hobby noch etwas teurer macht.

Gruß
smalbop

Hallo

Einen Abriss wird man in aller Regel nicht erwirken, aber
amtliche Auflagen, um einen vorschriftsmässigen Zustand zu
erlangen, evtl. verbunden mit einem Bussgeld wegen Errichten
ohne Erlaubnis etc. können empfindliche Folgen haben…

Wenn aber kein materiell und formell legaler Zustand zu erlangen ist, und das hört sich in dem Fall schwierig an, dann kommt die Beseitigungsanordnung als einzige ermessensfehlerfreie behördliche Handlung infrage. Ein Bußgeld bleibt davon unberührt.

NUR: was soll damit (Anzeigen?) erreicht werden im Hinblick
des Verhältnisses von A+B? (wird ja nicht besser dadurch)

Das regelt dann die Baubehörde von Amts wegen direkt mit dem Schwarzbauer. Der Nachbar tritt da überhaupt nicht mehr auf den Plan.

Gruß
smalbop

Hallo

hast Du dafür eine Verordnung, die das belegt? 99,99999% der
Reitställe, die ich kenne haben keine Drainage oder
Sickergrube, auch nicht, wenn ein Gewässer in der Nähe ist.

§ 13 Krw-/AbfG in Verbindung mit dem EAK, der unter
Abfallnummer 02 01 06 tierischen Fäkalien Abfalleigenschaft
zuspricht. Es ist also eine Andienungspflicht gegeben, wenn
die Fäkalien nicht verwertet werden.

Hi,

das überzeugt mich nicht. Zumal der Mist ja durchaus verwertet wird. D.h. in der Regel wird in Reitställen der Mist durch Landwirte abgeholt und auf deren Felder aufgebracht, in vereinzelten Fällen wird der Mist auch von Pilzzuchtbetrieben geholt.

Zumindest in Bayern gibt es keine Verpflichtung eine Drainage oder Sickergrube bei Pferdehaltung zu erstellen. Das Mistmaterial wird meist in Betonwannen gesammelt und später abgefahren.

Der Platz für den Mist ist in der Regel eine Betonwanne, wobei
Landwirte ihren Mist unter bestimmten Voraussetzungen auch auf
dem Feld zwischenlagern können, ohne einen befestigten
Untergrund zu haben.

Man sollte dabei im Auge behalten, dass es sich bei
Reitställen nicht um landwirtschaftliche Betriebe handelt, die
nur deshalb gewisse Privilegien genießen, weil sie der
notwendigen Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
dienen. Dazu gehört das Reithobby nun eher nicht, es sei denn,
die Gäule kommen regelmäßig in den Schlachthof.

Und da bist Du ganz sicher? Auch ein Reitbetrieb kann ein landwirtschaftlicher Betrieb sein, der beispielsweise auch Abgaben an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft leisten muß oder als landwirtschaftliches Unternehmen steuerlich veranlagt wird. Zumindest werden wir als landwirtschaftlicher Betrieb veranlagt, obwohl unsere Pferde nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.

Das ist etwas anderes, da es sich hier um eine „natürliche“
Art des Abfallanfalls und der -beseitigung handelt, sozusagen
extensiv . Und auf Graskoppeln ist es schlicht schon technisch
nicht möglich, Pferdemist und Jauche zu fassen und abzuführen.
In den intensiv genutzten Ställen sehr wohl.

Auch wenn das das Hobby noch etwas teurer macht.

Wie gesagt, ich kenne sowohl neuerbaute, als auch ältere Reitställe und bisher habe ich nur in privater Pferdehaltung vereinzelte Sickergruben gesehen, dort meist dann, wenn vorher Kühe oder Schweine gehalten wurden. Deshalb gehe ich davon aus, daß es keine Verpflichtung dafür gibt, eine Drainage oder Sickergrube bei Pferdehaltung zu errichten.

Gruß
Tina

Hallo

das überzeugt mich nicht. Zumal der Mist ja durchaus verwertet
wird. D.h. in der Regel wird in Reitställen der Mist durch
Landwirte abgeholt und auf deren Felder aufgebracht, in
vereinzelten Fällen wird der Mist auch von Pilzzuchtbetrieben
geholt.

Das Problem ist sicher weniger der (feste) Mist, der zur Verwertung abgeholt wird, als die flüssigen Ausscheidungen, die irgendwo versickern.

Zumindest in Bayern gibt es keine Verpflichtung eine Drainage
oder Sickergrube bei Pferdehaltung zu erstellen. Das
Mistmaterial wird meist in Betonwannen gesammelt und später
abgefahren.

Wie gesagt, Unterschied Feststoff-Flüssigkeit. Ansonsten gilt selbstverständlich auch in Bayern Bundesrecht.

Man sollte dabei im Auge behalten, dass es sich bei
Reitställen nicht um landwirtschaftliche Betriebe handelt, die
nur deshalb gewisse Privilegien genießen, weil sie der
notwendigen Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
dienen. Dazu gehört das Reithobby nun eher nicht, es sei denn,
die Gäule kommen regelmäßig in den Schlachthof.

Und da bist Du ganz sicher? Auch ein Reitbetrieb kann ein
landwirtschaftlicher Betrieb sein, der beispielsweise auch
Abgaben an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
leisten muß oder als landwirtschaftliches Unternehmen
steuerlich veranlagt wird. Zumindest werden wir als
landwirtschaftlicher Betrieb veranlagt, obwohl unsere Pferde
nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.

Sagen wir es mal etwas plakativer: Dem Bauern wird das Leben vom Gesetzgeber leicht gemacht, weil er 1. eh schon genug Arbeit hat und 2. dabei mit seinem Betrieb die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet. Also eine Interessenabwägung zwischen Versorgungssicherheit und Naturschutz.

Da Reitställe keinen dringenden, notwendigen Bedarf der Bevölkerung befriedigen, können sie solche Privilegien eben nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie unfallversicherungs- und steuerrechtlich als landwirtschaftlicher Betrieb eingestuft werden.

Wie gesagt, ich kenne sowohl neuerbaute, als auch ältere
Reitställe und bisher habe ich nur in privater Pferdehaltung
vereinzelte Sickergruben gesehen, dort meist dann, wenn vorher
Kühe oder Schweine gehalten wurden. Deshalb gehe ich davon
aus, daß es keine Verpflichtung dafür gibt, eine Drainage oder
Sickergrube bei Pferdehaltung zu errichten.

Ich sehe in meinem Baugebiet bei fast jedem Haus einen oder mehrere Verstöße gegen die Bauvorschriften. Trotzdem gibt es sie…

Gruß
smalbop

Hi,

Das Problem ist sicher weniger der (feste) Mist, der zur
Verwertung abgeholt wird, als die flüssigen Ausscheidungen,
die irgendwo versickern.

eben und hierzu hätte ich gerne eine Bestätigung Deiner Aussage, daß es Pflicht wäre eine Sickergrube zu erstellen.

Zumindest in Bayern gibt es keine Verpflichtung eine Drainage
oder Sickergrube bei Pferdehaltung zu erstellen. Das
Mistmaterial wird meist in Betonwannen gesammelt und später
abgefahren.

Wie gesagt, Unterschied Feststoff-Flüssigkeit. Ansonsten gilt
selbstverständlich auch in Bayern Bundesrecht.

Deswegen bitte ich Dich Deine Aussage zu belegen.

Sagen wir es mal etwas plakativer: Dem Bauern wird das Leben
vom Gesetzgeber leicht gemacht, weil er 1. eh schon genug
Arbeit hat und 2. dabei mit seinem Betrieb die Grundversorgung
der Bevölkerung gewährleistet. Also eine Interessenabwägung
zwischen Versorgungssicherheit und Naturschutz.

Hä? Es geht darum was als landwirtschaftlicher Betrieb zählt und dazu kann auch ein Reitbetrieb samt steuerlichen Vergünstigungen zählen.

Da Reitställe keinen dringenden, notwendigen Bedarf der
Bevölkerung befriedigen, können sie solche Privilegien eben
nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie unfallversicherungs-
und steuerrechtlich als landwirtschaftlicher Betrieb
eingestuft werden.

Das sagst Du, ich bitte Dich das zu belegen.

Wie gesagt, ich kenne sowohl neuerbaute, als auch ältere
Reitställe und bisher habe ich nur in privater Pferdehaltung
vereinzelte Sickergruben gesehen, dort meist dann, wenn vorher
Kühe oder Schweine gehalten wurden. Deshalb gehe ich davon
aus, daß es keine Verpflichtung dafür gibt, eine Drainage oder
Sickergrube bei Pferdehaltung zu errichten.

Ich sehe in meinem Baugebiet bei fast jedem Haus einen oder
mehrere Verstöße gegen die Bauvorschriften. Trotzdem gibt es
sie…

Das ist quatsch, selbst bei einem hier in der Nähe befindlichen Reitsportzentrum, das vor ein paar Jahren neu gebaut und in dem Großveranstaltungen beispielsweise der Vielseitigkeit stattfinden, gab es keine Auflage eine Sickergrube o. ä. zu errichten.

Gruß
Tina

Auch Hai

eben und hierzu hätte ich gerne eine Bestätigung Deiner
Aussage, daß es Pflicht wäre eine Sickergrube zu erstellen.

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…

Wie gesagt, Unterschied Feststoff-Flüssigkeit. Ansonsten gilt
selbstverständlich auch in Bayern Bundesrecht.

Deswegen bitte ich Dich Deine Aussage zu belegen.

s.o.

Sagen wir es mal etwas plakativer: Dem Bauern wird das Leben
vom Gesetzgeber leicht gemacht, weil er 1. eh schon genug
Arbeit hat und 2. dabei mit seinem Betrieb die Grundversorgung
der Bevölkerung gewährleistet. Also eine Interessenabwägung
zwischen Versorgungssicherheit und Naturschutz.

Hä? Es geht darum was als landwirtschaftlicher Betrieb zählt
und dazu kann auch ein Reitbetrieb samt steuerlichen
Vergünstigungen zählen.

Nein, es geht nicht allein darum. Wieso nicht, habe ich nun auch schon zweimal erklärt. Aber hier noch eine dritte Meinung zum Thema:
http://www.sustainability-justice-climate.eu/files/t…

Da Reitställe keinen dringenden, notwendigen Bedarf der
Bevölkerung befriedigen, können sie solche Privilegien eben
nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie unfallversicherungs-
und steuerrechtlich als landwirtschaftlicher Betrieb
eingestuft werden.

Das sagst Du, ich bitte Dich das zu belegen.

Nur als ein Beispiel, bitte schau mal ins BauGB.

_§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen , die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt ,[…]

§ 201 Begriff der Landwirtschaft
Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann , die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei._

Das ist quatsch, selbst bei einem hier in der Nähe
befindlichen Reitsportzentrum, das vor ein paar Jahren neu
gebaut und in dem Großveranstaltungen beispielsweise der
Vielseitigkeit stattfinden, gab es keine Auflage eine
Sickergrube o. ä. zu errichten.

Das ist auch nicht nötig, weil das öffentliche Recht sowieso impliziter Bestandteil jeder Baugenehmigung ist, ohne dass dieses im einzelnen nochmal aufgeführt werden müsste, um seine Gültigkeit zu behalten.

Nach Lektüre obiger beider Paragrafen kann ein Reithallenbesitzer froh sein, wenn seine Nicht-ganz-Landwirtschaft im Außenbereich überhaupt genehmigt wird.

Ich billige dir aber zu, dass man den Sachverhalt nicht ganz objektiv sehen kann, wenn man selbst Scheuklappen trägt oder eine Pferde-Brille - oder was auch immer den Blick auf den bau- wie umweltrechtlich keineswegs privilegierten Pferdesport in beratungsresistenter Weise rosarot einfärbt.

Gruß
smalbop

Hi,

eben und hierzu hätte ich gerne eine Bestätigung Deiner
Aussage, daß es Pflicht wäre eine Sickergrube zu erstellen.

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…

das ist Deine obige Aussage und kein Beleg.

Wie gesagt, Unterschied Feststoff-Flüssigkeit. Ansonsten gilt
selbstverständlich auch in Bayern Bundesrecht.

Deswegen bitte ich Dich Deine Aussage zu belegen.

s.o.

Das ebenso.

Hä? Es geht darum was als landwirtschaftlicher Betrieb zählt
und dazu kann auch ein Reitbetrieb samt steuerlichen
Vergünstigungen zählen.

Nein, es geht nicht allein darum. Wieso nicht, habe ich nun
auch schon zweimal erklärt. Aber hier noch eine dritte Meinung
zum Thema:
http://www.sustainability-justice-climate.eu/files/t…

Hier geht es um die Privelierung der Landwirtschaft beim Thema Umwelt. Das beantwortet meine Frage nicht. Erkläre mir doch bitte, wieso wir, bei reiner Pferdehaltung die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen, als landwirtschaftlicher Betrieb geführt werden. Das widerspricht Deiner Darstellung.

Da Reitställe keinen dringenden, notwendigen Bedarf der
Bevölkerung befriedigen, können sie solche Privilegien eben
nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie unfallversicherungs-
und steuerrechtlich als landwirtschaftlicher Betrieb
eingestuft werden.

Das sagst Du, ich bitte Dich das zu belegen.

Nur als ein Beispiel, bitte schau mal ins BauGB.

_§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn
öffentliche Belange nicht entgegenstehen , die ausreichende
Erschließung gesichert ist und wenn es

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur
    einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt ,[…]_

Was hat das Baurecht jetzt damit zu tun?

§ 201 Begriff der Landwirtschaft
Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere
der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich
Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum
landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich
genutzten Flächen erzeugt werden kann
, die gartenbauliche
Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige
Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.

Eben, auch die Haltung von Pferden ist eine Tierhaltung und wenn das Futter für Pferde im eigenen Betrieb erzeugt wird, ist es ein landwirtschaftlicher Betrieb, auch wenn die Tiere nicht der Lebensmittelerzeugung dienen.

Das ist quatsch, selbst bei einem hier in der Nähe
befindlichen Reitsportzentrum, das vor ein paar Jahren neu
gebaut und in dem Großveranstaltungen beispielsweise der
Vielseitigkeit stattfinden, gab es keine Auflage eine
Sickergrube o. ä. zu errichten.

Das ist auch nicht nötig, weil das öffentliche Recht sowieso
impliziter Bestandteil jeder Baugenehmigung ist, ohne dass
dieses im einzelnen nochmal aufgeführt werden müsste, um seine
Gültigkeit zu behalten.

Was jetzt wiederum nicht belegt, daß eine Sickergrube Pflicht wäre.

Nach Lektüre obiger beider Paragrafen kann ein
Reithallenbesitzer froh sein, wenn seine
Nicht-ganz-Landwirtschaft im Außenbereich überhaupt genehmigt
wird.

Auch ein Reitbetrieb kann Landwirtschaft sein.

Ich billige dir aber zu, dass man den Sachverhalt nicht ganz
objektiv sehen kann, wenn man selbst Scheuklappen trägt oder
eine Pferde-Brille - oder was auch immer den Blick auf den
bau- wie umweltrechtlich keineswegs privilegierten Pferdesport
in beratungsresistenter Weise rosarot einfärbt.

Ich kann nichts dafür, wenn Du den Unterschied nicht kapierst. Erwirtschaftet man die Futtermittel aus dem eigenen Betrieb ist es nun mal ein landwirtschaftlicher Betrieb, mit allen Vor- und Nachteilen.

Wir machen nur das Futter für die Tiere selbst, haben die Äcker verpachtet. Trotzdem werden wir als landwirtschaftlicher Betrieb geführt, mit sämtlichen Vor- und Nachteilen auch wenn Dir das nicht passt.

Reitställe - meist sind das Vereine - die ihr Futter nicht selbst machen, sind auch keine landwirtschaftlichen Unternehmen.

Gruß
Tina

Hallo Bop!

ja schlussendlich ist eine Beseitigungsanordnung im Gesetz vorgesehen, in der Praxis wird das aber selten praktiziert (sonst müssten ganze Flussauen geräumt werden - aber das iss ein anderes Thema…)

dass die Anordnung/Bussgeld vom Amt kommt ist mir auch klar…, aber meinst Du ein so „Verbussbegeldeter“ ist dann besser auf seine (von ihm verdächtigten, was damit zu tun zu haben…) Nachbarn hinterher kaum besser zu sprechen sein…

cu kai

Lieber Kai, liebe Tina und alle anderen,

es freut mich sehr, dass ihr alle so rege mit diskutiert. Hier noch ein paar Fakten:

  1. Die Nachbarin hatte und hat auch bis heute nie den den Status einer Landwirtschaft besessen

  2. Das ist eine reine Hobbie- und Liebhaberei- Pferdehaltung.

  3. Die Nachbarin zahlt weder an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft noch an irgend ein anderes Amt

  4. Sie weidet die Koppeln nur ab, und es wird auch kein Futter davon erzeugt.

  5. Es gibt auch keine Betonwanne oder ähnliches unter dem Stall für die Flüssigkeiten, sondern das läuft alles ins Grundwasser

  6. Ach so, das alles findet im Bundesland BADEN-WÜRTTEMBERG statt, und nicht in Bayern