Muss Unterhalt bezahlt werden

Liebe/-r Experte/-in,
es geht nicht um mich sondern um meine Schwester
die geschieden ist und ihr bereits 15jähriger Sohn der seit dem 10.Lebensjahr bei seinem Vater und Oma aufwächst für dieses Kind mussste sie bis Oktober 2010 keinen Unterhalt bezahlen…Jetzt auf einmal besteht der Vater darauf sie muss monatlich 206€ bezahlen…rückwirkend von Mai2010 muss Miete 400€ bezahlen wo sie aber auch einige Monate im Rückstand ist
wo ihr Vermieter schon mit Kündigung gedroht hat
Sie verdient im Monat 1100€…Meine Frage da sie nun sehr in Not ist muss sie trotzdem Unterhalt für den Sohn bezahlen der bereits nur Wochenende bei seinem Vater wohnt ansonsten wohnt er dort wo er seine Lehre macht…ich bedanke mich schon jetzt im Voraus für deine Antwort…Anne

Hallo,

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder geht vor allen anderen Verbindlichkeiten (Schulden und Zahlungsverpflichtungen). So sehen es die Gerichte.

Da das Kind z. Zt. eine Ausbildung macht, wird auch das Einkommen des Kindes teilweise beim Kindesunterhalt angerechnet.

Also mal gucken, ob der jetzt geforderte Unterhalt richtig berechnet wurde.

Wenn das Einkommen der Mutter richtig berechnet wurde (Weihnachtsgeld usw. auf den Monat umgelegt) dann muss sie 200 Euro Unterhalt bezahlen. Sie hat z. Zt. noch einen Selbstbehalt von 900 Euro (wird ab Januar vermutlich 950 Euro werden).

Diese 900 Euro müssen ihr bleiben. Den vollen Unterhalt (426 abzügl. halbes Kindergeld) kann sie nicht bezahlen, da sie nicht genug verdient. Restunterhalt ist also 900 Euro.

Hat das Kind ein eigenes Einkommen von - einfach mal grob geschätzt - 400 Euro netto, werden 90 Euro nicht auf den Unterhalt angerechnet (muss das Kind für Fahrgeld, Schulmaterial, Berufskleidung usw.) verwenden.

Die restlichen 310 Euro werden - solange das Kind nicht volljährig ist - auf beide Eltern verteilt.

Von ihrer Zahlungspflicht von 200 Euro darf sie also dann die 155 Euro abziehen.

Gruß

Hallo Anne,

wenn der Sohn Ihrer Freundin bereits in der Ausbildung ist, werden beide Elternteile zum Unterhalt heran gezoegen. Und dieser steht an erster Stelle noch vor allen anderen Kosten, da ist es egal ob Ihre Freundin Mietrückstände hat, sie muß erst den Unterhalt für den Sohn begleichen.
Außerdem stellt sich hier die Frage warum sie Mietrückstände hat, wenn sie 1100 € im Monat zur Verfügung hat. das sieht für mich so aus, als ob sie bereits längerfristig über ihre Verhältnisse lebt und den Überblick bereits verloren hat. Sie sollte schleunigst zur Verbraucherzentrale gehen.

Viele Grüße
Y.Dosse

Darüber kenne ich mich nicht so genau aus.
Trotzdem viel GLück!!!