AN hat 6 Monate Probezeit. Er ist jetzt erst im dritten Monat und soll von der Firma, in die er entliehen wurde, im November fest übernommen werden. Der AN möchte nun 5 Tage Urlaub und 1 Tag Gleitzeit haben. Muss der AG diesen Urlaub genehmigen oder kann er ausgezahlt werden?
Hi Wusel,
um es kurz und knapp zu machen, der Arbeitgeber muss dem AN kein Urlaub geben. Er kann Ihn auch auszahlen.
Gruss
Matthias
um es kurz und knapp zu machen, der Arbeitgeber muss dem AN
kein Urlaub geben. Er kann Ihn auch auszahlen.
Ach so. Nur: In welchem Land? Der EuGH sieht das jedenfalls anders. http://lexetius.com/2006,517
Lediglich §7 BUrlG sieht unter (4) eine Ausnahme zur Abgeltung bei Kündigung vor.
Gruß
osmodius
Hi Osmodius,
Er muss Ihn in Diesem Fall aber kein Urlaub geben.
Auf Urlaub kann man pochen, wenn man lange keinen hatte. Lange ist allerdings ein relatives Wort, da es nirgends geschrieben steht.
Zu dem Punkt der oben gefragt wurde, muss der Arbeitnehmer einem keinen Urlaub geben. Lasse mich aber auch gerne belehren.
Gruss
Matthias
Greift ein Tarifvertrag?
Solange das nicht geklärt ist, kann man die Antwort nicht geben - die Antworten unten solltest Du am besten mal komplett ignorieren.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido
Tarifvertrag
Japp, der BZA greift.
Der AN möchte nun 5 Tage Urlaub
Wie kommt der AN auf 5 Tage?
Dieser Anspruch ist bei Deiner Schilderung nach dem BZA unmöglich.
und 1
Tag Gleitzeit haben. Muss der AG diesen Urlaub genehmigen oder
kann er ausgezahlt werden?
Wenn der Urlaub genommen werden kann, ist er zu nehmen, ansonsten ist er abzugelten.
Gleitzeit ist anzugelten.
Der MA erwirtschaftet pro vollem Monat 1,67 Urlaubstage. In 3 vollen Monaten wären das also 5,01 Tage.
Wenn der MAdie 5 Tage nimmt, bedeutet das 1 Woche keine Einnahmen. Daher würde man die Tage dem MA lieber auszahlen.
Möglich oder nicht?
Der MA erwirtschaftet pro vollem Monat 1,67 Urlaubstage. In 3
vollen Monaten wären das also 5,01 Tage.
Nein, tut er nicht.
Der Mitarbeiter hat lt. dem von Dir genannten Tarif einen Anspruch auf 24 Tagen im Jahr, der pro vollem Monat gezwölftelt wird - in 3 vollen Monaten erwirtschaftet er also 6 Tage.
Wenn der MAdie 5 Tage nimmt, bedeutet das 1 Woche keine
Einnahmen. Daher würde man die Tage dem MA lieber auszahlen.Möglich oder nicht?
Nun, da im MTV auf das BUrlG Bezug genommen wird - da steht:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Ob das dringend genug ist, müsste unter Berücksichtigung aller Details abgeklärt werden.
Im Zweifel würde ich aber mit „Ja“ antworten.
Hi!
Er muss Ihn in Diesem Fall aber kein Urlaub geben.
Das ist pauschal Unfug.
Auf Urlaub kann man pochen, wenn man lange keinen hatte.
Das ist völliger Unfug.
Lange
ist allerdings ein relatives Wort, da es nirgends geschrieben
steht.
dito
Sorry, aber wenn Ihr doch so gar keine Ahnung habt, warum schreibt Ihr?
Gruß
Guido
Hi!
Ach so. Nur: In welchem Land? Der EuGH sieht das jedenfalls
anders. http://lexetius.com/2006,517
Man sollte Urteile nicht nur nennen.
Man sollte sie auch vorher lesen und noch besser: Verstehen und zuordnen können.
Diese Entscheidung bezieht sich auf bis dato geltendes Recht in den Niederlanden!
Lediglich §7 BUrlG sieht unter (4) eine Ausnahme zur Abgeltung
bei Kündigung vor.
Lediglich ist gut - dieses Gesetz regelt den Urlaub.
Da der entsprechende Tarifvertrag sich auf dieses Gesetz ausdrücklich bezieht und im vorliegenden Fall auch dort nur der gesetzliche Teil als Anspruch steht, könnte man sogar davon reden, dass dieses Gesetz, was Du so schön mit lediglich ergänzt, ausschließlich herangezogen werden kann.
Gruß
Guido
Hallo,
Der Mitarbeiter hat lt. dem von Dir genannten Tarif einen
Anspruch auf 24 Tagen im Jahr, der pro vollem Monat
gezwölftelt wird - in 3 vollen Monaten erwirtschaftet er also
6 Tage.
kann es sein, dass sich die 24 Tage auf eine 6-Tage-Woche beziehen?
Gruß, Niels
Hi nochmal,
kann es sein, dass sich die 24 Tage auf eine 6-Tage-Woche
beziehen?
Nein, da im MTV ausdrücklich von Arbeitstagen die Rede ist, und im weiteren Text von einer 5-Tage-Woche ausgegangen wird.
Gruß
Guido
P.S. Ich habe nochmal anchgeschaut, deshalb habe ich meine Einwürfe gelöscht 
Vertrag
Im Vertrag ist geregelt, dass der MA in der Probezeit (6 Monate) 10 Arbeitstage erwirtschaftet.
Zudem: „Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen und richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten.“
Im Vertrag ist geregelt, dass der MA in der Probezeit (6
Monate) 10 Arbeitstage erwirtschaftet.
Ok, das wäre nichtig.
AAber, im Tarif steht, und das hatte ich überlesen:
Bei Ausscheiden innerhalb der ersten
sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses
erwirbt der
Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch gemäß
§§ 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz.
…was dann gleichbedeutend mit 5 Arbeitstagen wäre
Zudem: „Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist rechtzeitig mit
dem Arbeitgeber abzustimmen und richtet sich nach den
betrieblichen Gegebenheiten.“
Was ist denn im betriebsüblichen Rahmen „rechtzeitig“?
Wie gesagt: Im Zweifel müsste es unter Berücksichtigung aller Details geprüft werden - und das kann nur ein Gericht.
Meine Vermutung wäre aber, dass der AG den Urlaub nicht in Natura gewähren muss.