Meine Freundin ist über eine Berufsgenossenschaft versichert und bekommt jährlich einen Zuschuss für Erholungsurlaub. Meine Frage ist, ob ich wirklich nachweisen muss, dass der Urlaub angetreten wurde, also ob ich Hotelgutschein etc. aufheben muss. Oder reicht die Buchungsbestätigung aus?
Ist gemeint, dass aufgrund eines anerkannten Arbeitsunfalles/Berunfskrankheit die BG diesen Zuschuß gewährt? Davon habe ich zwar noch nie was gehört, aber wenn man etwas beantragt, muß man die Leisutng auch nachweisen (können). Eine Buchungsbestätigung reicht nicht aus, eine Abrechnung vom Hotel, eine Boardingkarte des Fluges etc. nach der Reise jedoch schon.