Hallo!
Meine Freundin ist über eine Berufsgenossenschaft versichert und bekommt jährlich einen Zuschuss für Erholungsurlaub. Meine Frage ist, ob ich wirklich nachweisen muss, dass der Urlaub angetreten wurde, also ob ich Hotelgutschein etc. aufheben muss. Oder reicht die Buchungsbestätigung aus?
Danke für eure Antworten
Olaf