Eltern sind ihren Kindern so lange unterhaltspflichtig, wie sie in der Schule oder der Ausbildung sind. Allerdings gilt diese Unterhaltspflicht (evtl. durch Urteil) nur bis zur Volljährigkeit. Dann muss das Kind die Eltern auf Unterhalt „verklagen“. Hier werden dann beide erst zu gleichen Teilen eingesetzt und dann die Einkommen der beiden Elternteile berücksichtigt. Aber: Eltern werden auch geschützt. Ist nachzuweisen, dass ein Kind seine Ausbildung „geschmissen“ hat, keine weitere Ausbildung absichtlich anfängt oder wiederum eine neue abbricht, das Kind nur auf Kosten der Eltern lebt, um nicht arbeiten zu müssen, kann hier auch - meines Wissens - vom Gericht entschieden werden, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Auch das Kind hat die Pflicht, sich schulisch und beruflich zu entwickeln, um eigenes Geld zu verdienen.
Am besten sollte der Vater ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen.