Muss Vater Unterhalt zahlen?

Hallo,

ich wollte mich informieren, ob ein Vater für ein volljähriges Kind Unterhalt zahlen muss wenn das Kind 4 Jahre lang ! nichts ! getan hat - sprich Schule, Arbeit usw und dann für 5 Monate zur Abendrealschule geht?

Hat er dann die Pflicht zu zahlen, oder gibt es irgendwo im Unterhaltsgesetz eine Klausel, die besagt, dass der Vater dann für die 5 Monate nicht zahlen muss?

Das Recht hat er.Er kann auch zum Amt gehen und eine Schulpflicht bzw Arbeit verlangen.

hallihallo, leider kann ich dir dazu nichts sagen, sorry

Tut mir leid da kann ich leider nicht helfen

Tut mir leid,das kannich nicht beatworten!

Hallo,
das weiß ich leider nicht; im Jugendamt gibt es Stellen, bei denen man sich bzg. Kindesunterhalt erkundigen kann. Alles Gute, Verena

Hallo,

vermutlich muss kein Unterhalt mehr bezahlt werden. Die Abendschule ist kein Hinderniss tagsüber zu arbeiten - zumindest in Teilzeit. Deswegen wurden ja Abendschulen eingerichtet, damit auch berufstätige Menschen einen Abschluss nachholen und/oder sich fortbilden können.

Des weiteren sind volljährige Kinder gehalten, ihre Ausbildung zügig voranzutreiben. Vier Jahre Pause ist bestimmt nicht zügig. Man spricht dann auch davon, dass die „Unterhaltskette gerissen“ ist.

Gruß

Eltern sind ihren Kindern so lange unterhaltspflichtig, wie sie in der Schule oder der Ausbildung sind. Allerdings gilt diese Unterhaltspflicht (evtl. durch Urteil) nur bis zur Volljährigkeit. Dann muss das Kind die Eltern auf Unterhalt „verklagen“. Hier werden dann beide erst zu gleichen Teilen eingesetzt und dann die Einkommen der beiden Elternteile berücksichtigt. Aber: Eltern werden auch geschützt. Ist nachzuweisen, dass ein Kind seine Ausbildung „geschmissen“ hat, keine weitere Ausbildung absichtlich anfängt oder wiederum eine neue abbricht, das Kind nur auf Kosten der Eltern lebt, um nicht arbeiten zu müssen, kann hier auch - meines Wissens - vom Gericht entschieden werden, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Auch das Kind hat die Pflicht, sich schulisch und beruflich zu entwickeln, um eigenes Geld zu verdienen.

Am besten sollte der Vater ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen.

VOLLJÄHRIGES KIND??? NUR UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN - WÜRDE ICH JETZT SAGEN!!!

Nein, nicht wirklich

Ja, Unterhalt muss gezahlt werden, bis das „Kind“ eine Ausbildung abgeschlossen hat. Und man braucht die Geduld bis die dritte Ausbildung beendet/abgebrochen wurde. Sofern tatsächlich nichts getan wurde (ich bin nicht sicher ob Ihr Kind auf der Schule war oder tatsächlich nichts getan hat) stellt sich die Frage, ob hier das Kind unter Fristsetzung zur Ausbildung drängen kann/muss.
Im übrigen muss auch die Mutter Unterhalt bezahlen. was aber auch Naturalunterhalt (Wohnung) sein kann.

Ich vermute der Kontakt ist nicht einfach. ansonsten Ausbildungsziele mit Kind vereinbaren ansonsten Unterhalt nicht mehr bezahlen, dann ist das Kind gefordert und man kann die weiteren "Reaktionen abwarten.
Gruß
EJM

Hallo …

da muß ich leider passen …

sorry und viel Glück

Batman217

Wohl nicht, da das Kind arbeiten gehen kann. Muss evtl. bis zum Gericht durchgefochten werden… Wolfgang

Hallo

Bitte dazu direkt einen Anwalt befragen, denn bei solchen Themen entscheiden doch die Richter vermutlich sehr unterschiedlich, wenn es zu einem Rechtsstreit käme. Da ich die ganzen Rahmenbedingungen nicht kenne, kann ich eine plausible oder reale Aussage treffen.

LG