Muß Vermieter ARGE über Auszug informieren?

Ein Bekannter von mir hat einen Freund von sich bei Ihm wohnen lassen. Dieser bezieht Hartz IV. Die ARGE hat meinem Bekannten Miete überwiesen, Ende August für den ganzen September. Der Hartz IV Empfänger ist jetzt letzten Donnerstag ausgezogen. Muß mein Bekannter als Vermieter die ARGE darüber informieren?

Hallo,
ein Hartz IV-Bezieher muss immer alle Veränderungen anzeigen (also der Freund).
Um jedoch einer Überzahlung der Miete vorzubeugen (denn diese müsste zurücküberwiesen werden), ist es ratsam die Arge über den Auszug des Freundes zu informieren.

Gruß
Udo

Ja muss er, wenn er die Miete direkt bekommt; denn sonst sont es Unterschlagung von Sozialleistungen. Ein kurzer Hinweis an die Telefonhotline reicht aber.

Gruß Gwen

ich würde sagen…nein
aber der arge sagen, das am okt. keine miete mehr zu überweisen ist

hallo, würde mal sagen dass ist dem Hartz IVler seine Aufgabe denn er muß es wenn auch wieder zurückbezahlen, aber wenn es dein Bekannter selbst überwiesen bekommt sollte er es schon zurückbezahlen bzw. melden…