Muss Vermieter dann in Gefängniss?

Mein Vermieter hat seit gestern in seinem Altbau andere Fliesen
auf den Fliesenboden kleben lassen von einem Fliesenleger.Nun las
ich,das früher sehr oft im Fliesenkleber und in den Fliesen selbst des
Sensenmannes bester Freund Asbest enthalten war.Daher mache ich
mir nun grosse Sorgen ,da der vielleicht ungebildete Handwerker1.Die
Randfliesen abgestemmt hat und 2.Den Fliesenboden aufgerauht hat,
so dass Milliarden Fasern in den von mir angemieteten Raum ,durch die
Türritzen geflogen sein könnten bzw. durch das öffnen hereingekommen
sein könnten.Frage mich daher,ob ich den Vermieter als Hausbesitzer
oder den Handwerker dann bei einem Laborasbestnachweis direkt bei
der Polizei deswegen anzeigen kann wegen gefährlicher Körperverletz-
ung gegen mich und er dann im Gefängniss landen könnte dafür?

Hast du zu viel Krimis geguckt?

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Hallo!
Anzeigen kann man grundsätzlich alles und jeden. Ob eine strafbare Handlung vorläge ist eine ganz andere Sache. Und ins Gefängnis würde man m.E. nach nicht kommen. Geldstrafe allenfalls.
Für Haft (selbst zur Bewährung) muss ein hoches Maß an Verschulden, eher sogar Vorsatz, vorliegen. Also man wusste definitiv (!) das Asbest vorhanden war und hat trotzdem keine Schutzmaßnahmen betroffen.

Ich sehe aus deiner Schilderung zwar deine Befürchtung, aber keine Grundlage. Ich lese viel „vielleicht“. Du weißt also im Grunde nichts !

Weder über die Fachkenntnis des Handwerkers noch was er eigentlich dort gemacht hat. Du siehst den neuen
Fliesenbelag. Mehr nicht.

Ja, es gab früher Fliesenkleber mit Asbestanteilen, In Fliesen selbst eher nicht.

MfG
duck313

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hi,

eher nicht. (zu allen Fragen und Vermutungen)

grüße
lipi

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