Muss Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen?

Hallo

Darf ein Vermieter eine Mietbescheinigung ( für Wohngeldantrag ) verweigern oder ist er vepflichtet diese Auszufüllen und zu Unterschreiben ???ß

Wenn er die bescheinigung verweigert welche Konsequenzen hat das für ihn ???

Hallo,

Darf ein Vermieter eine Mietbescheinigung ( für Wohngeldantrag
) verweigern oder ist er vepflichtet diese Auszufüllen und zu
Unterschreiben ???ß

Welche Gründe sollte es geben, daß der Vermieter die Bescheinigung nicht ausfüllt und unterschreibt - Evtl. werden die Mieteinnahmen beim Fin.Amt nicht angegeben oder wie???

Mir fallen keine Gründe ein für die Verweigerung - selbst Mietschulden des Mieters, angepeilte Räumung etc. wären kein Grund das zu Verweigern, da man diese Mißstände auf der Bescheinigung erwähnen könnte.

Wenn er die bescheinigung verweigert welche Konsequenzen hat
das für ihn ???

Daß die Wohngeldstelle ihn selbst auffordert…
fehlende Mietzahlung weil Wohngeldzuschuß nicht genehmigt werden kann…

mehr fällt mir nicht ein…:smile:

Gruß Sid

Hallo

Darf ein Vermieter eine Mietbescheinigung ( für Wohngeldantrag
) verweigern oder ist er vepflichtet diese Auszufüllen und zu
Unterschreiben ???ß

Hi,

s. § 25(3)

http://www.gesetzesweb.de/WoGG.html

Gruß
Tina

Hallo

Welche Gründe sollte es geben, daß der Vermieter die Bescheinigung nicht ausfüllt und unterschreibt -

Ist doch ganz einfach, er hat keine Lust (zu langweilig, will lieber was anderes machen, weiß manche Daten nicht im Kopf und müsste sie nachschlagen).

Wenn er die bescheinigung verweigert welche Konsequenzen hat das für ihn ???

Daß die Wohngeldstelle ihn selbst auffordert…
fehlende Mietzahlung weil Wohngeldzuschuß nicht genehmigt werden kann…

Ich glaub eher, Schadenersatzforderungen. Die sollte man vielleicht auch direkt geltend machen.

Viele Grüße

Hallo,

Darf ein Vermieter eine Mietbescheinigung ( für Wohngeldantrag
) verweigern oder ist er vepflichtet diese Auszufüllen und zu
Unterschreiben ???ß

Welche Gründe sollte es geben, daß der Vermieter die
Bescheinigung nicht ausfüllt und unterschreibt - Evtl. werden
die Mieteinnahmen beim Fin.Amt nicht angegeben oder wie???

Mir fallen keine Gründe ein für die Verweigerung - selbst
Mietschulden des Mieters, angepeilte Räumung etc. wären kein
Grund das zu Verweigern, da man diese Mißstände auf der
Bescheinigung erwähnen könnte.

Was sollten da für’s Finanzamt, Mietschulden oder sonstige Unzulänglichkeiten auf diesem Formblatt zu finden sein ?

Es besteht aus Fragen ,Alter des Gebäudes der Größe der zu vermietenden Räume und noch einige wenige persönliche Fragen an den Vermieter und gut.

Das soll ja nur bestätigen, dass der Mitvertrag für genau die Whg und nicht für eine Villa ist.

Wenn er die bescheinigung verweigert welche Konsequenzen hat
das für ihn ???

Daß die Wohngeldstelle ihn selbst auffordert…
fehlende Mietzahlung weil Wohngeldzuschuß nicht genehmigt
werden kann…

mehr fällt mir nicht ein…:smile:

Gruß Sid