Hallo Experten, eine allgemeine Frage:
Wenn bei einem neuen Objekt (Erstbezug) im Mietvertrag kein Standort für eine Mülltone festgelegt wurde, kann der Mieter dann verlangen, die Mülltonne innerhalb der Mietfläche -in diesem Fall innerhalb des Gebäudes- aufzustellen.
Andersherum gefragt: Gibt es ein Vermieterpflicht dem Mieter eine geigenete Stelle zur Mülltonnenaufstellung mitzuteieln?
Hallo,
da müste man mal die kommunale Abfallsatzung ansehen. In der Regel ist der Grundstückseigentümer dafür zuständig die Tonnen in ausreichender Anzahl bzw. Volumen zu bestellen, dann muß er nach meinem Rechtsverständnis auch dafür sorgen, daß die irgendwo stehen können. Abfall in nennenswerten Mengen in der Wohnung zu lagern sollte in einem guten Mietvertrag (wenn es dafür in Deutschland nicht zufällig ein Gesetz gibt, das ich nicht kenne) verboten sein (zieht z.B. ungebetene tierische Besucher an)
Falls natürlich im Mietvertrag was anderes steht, hat der Mieter schlechte Karten, könnte aber mal z.B. beim Gesundheitsamt/Ordnungsamt nachfragen ob das erlaubt ist.
Cu Rene
Hallo!
Andersherum gefragt: Gibt es ein Vermieterpflicht dem Mieter
eine geigenete Stelle zur Mülltonnenaufstellung mitzuteieln?
Schau einfach mal in der örtlich gültigen Landesbauordnung nach und ergänzend im Bebauungsplan, so es einen gibt. In beiden wird sich wahrscheinlich die Verpflichtung des Bauherrn und seiner Rechtsnachfolger finden, Mülltonnenstellplätze in ausreichender Zahl für die Bewohner des Hauses einzurichten und dauerhaft zur Verfügung zu halten. Das sind öffentlich-rechtliche Vorschriften mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Dabei sind die Grundsätze der Hygiene natürlich einzuhalten, was den Standort angeht.
Gruß
smalbop