Hallo zusammen,
bei einer Wohnungsabnahme zu Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter ein Klemmbrett, Kugelschreiber und entsprechende Vordrucke dabei, um mit Kreuzchen an der richtigen Stelle und ein paar Ergänzungen den Zustand der Wohnung aufzunehmen.
Er bittet den Mieter, ebenfalls zu unterschreiben. Der Mieter weigert sich, da er befürchtet, die Unterlagen könnten nachträglich manipiliert werden, Durchschläge für ihn gibt es nicht. Der Vermieter hat lediglich noch einen Karoblock dabei, welchen er dem Mieter zur Verfügung stellen könnte, damit er sich vor Ort entsprechende „Protokolle“ selbst anfertigen könnte. Dies verweigert der Mieter allerdings.
Wie wäre hier die Rechtslage (Die Rechtslage!! Bitte keine Anekdoten und Ratschläge „aus dem Bauch“, oder die beliebten Anmerkungen über „pflichtbewusste Vermieter“ und „sorgfältige Mieter“!)?
Könnte der Vermieter die Rücknahme der Wohnung aus diesem Grund verweigern? Schließlich kann er ohne Unterschrift die vorhandenen Mängel nachher nur schwer beweisen. Muss der Vermieter dem Mieter auch ein Protokoll mitbringen? Ist der Mieter überhaupt verpflichtet bei Abnahme ein Protokoll zu unterschreiben?
Greetz
Der Kater