Guten Tag,
eine theoretische Frage:
die angenommene Lage ist folgende:
Jemand wohnt seit knapp zwei Monaten in einer Mietwohnung. Bei der Besichtigung damals antwortet der Vermieter auf die Frage nach einem Fernsehanschluss. „Ja, Fernsehen gibt es im Haus. Einen Anschluss haben Sie in Ihrem Zimmer noch nicht, aber wir können ja von der Mieterin über Ihnen ein Kabel herunterlegen.“
Soweit so gut …
Jetzt stellt der Mieter fest, dass die Sat-Schüssel dieser Mieterin selbst gehört, das heißt - verständlicherweise - möchte sie, dass er, wenn er die Schüssel mitbenutzt ihr etwas zahlt, da sie für die Anschaffung & Installation ja allein aufgekommen ist.
Zusätzlich sträubt sich der Vermieter in die Gänge zu kommen und ein Kabel zu verlegen und flüchtet sich ständig in Ausreden.
Meine Frage ist nun, ob er nicht verpflichtet ist für einen Anschluss in dem Zimmer zu sorgen und auch die Kosten zu tragen? Schließlich steht im abgeschlossenen Mietvertrag unter der Aufschlüsselung der Nebenkosten:
"§ 15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."
Verpflichtet ihn das nicht auch für die Anschaffung einer solchen Anlage aufzukommen? Was wenn er nur meint „es gebe ja keine Gemeinschaftsanlage, deswegen habe er auch nicht für irgendwelche Kosten aufzukommen“.
Hat er damit recht, oder macht er es sich zu einfach?
Vielen Dank für jegliche Antworten schon jetzt.
Viele Grüße,
Felix