WIr haben vor zwei Jahren ein (sehr abgewohntes) EFH gemietet und von Fachhandwerkern auf eigene Kosten renovieren lassen (Neue Fußböden, neue Tapeten in allen Räumen, alles gestrichen, Vorgarten anlegen lasen. Gesamtkosten beliefen sich auf ca. 10.000 Euro. Nun müssen wir nach 2,5 Jahren wieder ausziehen.
Frage: haben wir einen Rechtsanspruch auf teilweise Kostenerstattung durch den Vermieter ? Können wir vom Nachmieter ABstand verlangen? Wie sollen wir am besten vorgehen? Danke für fachkundige Antworten!
Sorry, da kann ich Euch leider nicht helfen.
Grüße
…da kann ich dir leider nicht helfen…
Muss Vermieter für Renovierung zahlen?
Guten Tag, bei der Frage kommt es darauf an, ob Sie im MV vereinbart haben, dass die Wohnung bei Ihrem Einzug renoviert übergeben worden ist und bei Auszug wieder renoviert übergeben werden muss. Wenn Sie eine -nach MV- renovierte Whg übernommen haben, und das ja offensichtlich nicht der Fall war, so muss der Vermieter zumindest Kostenbeteiligung betreiben. Ist es aber so, dass im MV bei Ihrer Übernahme nicht stand, dass die Whg renoviert übergeben wird, muss er nicht zahlen, da sie sie unrenoviert übernommen haben und Sie sie auch unrenoviert wieder übergeben könnten. Alles, was Sie zur Verschönerung getan haben, wäre demnach Ihre Verantwortung und Sie haben keinen Anspruch. Der Ordnung halber weise ich darauf hin, dass dieser Hinweis keinen Anspruch auf Richtigkeit vor dem Gesetz hat, da ich kein Sachverständiger bin.
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Guten Tag henkipenky,
soweit ich weiß, verfällt der Anspruch den Mieter an den Renovierungskosten zu beteiligen, nach 3 Jahren. Hinzukommt, wenn die Renovierungsklausel in eurem Mietvertrag ungültig ist, muss der Vermieter eure Ausgaben ersetzen. Wenn ihr selbst renoviert habt, könnt ihr die Materialakosten zurückverlangen und ggf. eine Vergütung für die entgangene Freizeit verlangen. In eurem Fall würde ich aber tatsächlich zum Mieterschutzbund gehen und rechtlichen Beistand verlangen, da ihr enorm viel Geld in dieses EFH gesteckt habt. Mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem einen kleinen Überblick verschaffen.
MfG Campi
Hallo,
da würde ich mal bei einem Vermieterbund in ihrer Nähe fragen, denn daß ist schon sehr speziell und ich möchte hierzu keine falsche Aussage treffen.
Ich kann mir aber nur eine finanzielle Entschädigung vorstellen, wenn sie die Renovierung mit dem Mieter abgesprochen ( schriftlich ) haben und dazu noch einen langfristigen Mietvertrag mit ihm besitzen. Es kommt immer wieder mal vor, daß Vermieter ohne Wissen des Mieters den Wohnbereich so toll verschönern, daß dann der Mieter sich dies zu Nutze macht und die Wohnung dann auf Eigenbedarf beansprucht. Wichtig sind bestimmt auch Bilder, wie hat das Haus vorher ausgesehen und dann danach. Wie erwähnt, Vermieterbund kontaktieren oder Notfalls einen Rechtsanwalt konsultieren.
Viel Glück und Grüße
Jürgen
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Wenn auch nur als Laie muss ich dennoch beide Fragen mit Nein beantworten .Am besten abwohnen und sich nicht vertreiben lassen wie ein Hund…mfg Uwe