Muss Vermieter Hausflur putzen,auch wenn Whg leer?

Angenommen es gibt eine Hausgemeinschaft mit 6 Eigentumswohnungen, in der man bisher immer eine Art Putzplan angewendet habe. Nun sei seit einem Jahr eine der Wonungen leerstehend und der Eigentümer dieser Wohnung beteilige sch nicht an den Putzktivitäten.

Meine Recherche im Internet hat bisher keine eindeutige Aussage bzgl der Putzpflicht des Eigentümers ergeben.

Ist der Vermieter der leerstehenden Wohnung dazu verpfichtet das turnusgemäße oder anteilige Putzen des Hausflurs durchzuführen oder kann er sich nach dem Motto: „Wer nicht da ist, macht kein Dreck und muss somit auch nicht putzen“ davon befreit sehen?

Ja, das ist er! Ebenso muss er den Winterdienst/Schneedienst mittragen - fällt mir aus gegebenen Anlass noch ein!
Prinzipiell ist das auf den Mieter zwar umlegbar - wenn nun aber kein Mieter da ist darf der Eigentümer einspringen.
Mit dem Dreck ist es relativ, ist die Wohnung im Erdgeschoss dann wird der Dreck von allen Parteien im Haus verursacht. Ich es eine ETW im DG so könnte man sich das wöchentliche Prutzen sicherlich ersparen.
Würde ich aber auch vorher mit der WEG absprechen weil Terppenhausreinigung immer in strittiges Thema ist.

Grüße

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