Muss Vermieter Kalkulation der Nebenkosten machen?

Hallo Forum,

Mieter M und Vermieter VM sind vertraglich mit einander verbunden.

Frage 1: Muss VM dem M auf Verlangen offenlegen, wie er die Vorauszahlungen der Nebenkosten kalkuliert hat? Gibt es dazu ggf. Urteile?

Frage 2: Wenn M bemerkt (meinetwegen auch erst bei der NK-Abrechnung), dass die Nebenkostenvorauszahlungen insb. bei überwiegend VerbrauchsUNabhängigen Posten weit unter dem liegen, was man eigentlich monatlich an Zahlungen hätte verlangen müssen, kann er um die Nachzahlung herumkommen? Ich denke hier insbesondere daran, dass die Höhe der Miete (und darin ja die NK-Vorauszahlung) bei Vertragsabschluss ein wichtiger Faktor ist.

Es dankt Euch und grüßt

Schildmann

Moin, Schildmann,

Frage 1: Muss VM dem M auf Verlangen offenlegen, wie er die
Vorauszahlungen der Nebenkosten kalkuliert hat?

vor dem Abschluss des Vertrages muss keine der beiden Seiten irgend etwas. Der mögliche VM muss keine Auskunft geben und der mögliche M muss nicht mieten.

Gibt es dazu ggf. Urteile?

Kann es ja nicht geben.

dass die Höhe der Miete (und darin ja die NK-Vorauszahlung)
bei Vertragsabschluss ein wichtiger Faktor ist.

Denkfehler: Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Miete.

Gruß Ralf

Moin!

dass die Höhe der Miete (und darin ja die NK-Vorauszahlung)
bei Vertragsabschluss ein wichtiger Faktor ist.

Denkfehler: Nebenkosten sind nicht Bestandteil der Miete.

So weit, so gut. Man könnte doch wohl zu der Ansicht gelangen, dass die Kaltmiete (originärer Mietzins für die Mietsache) plus die NK-Vorauszahlung zusammen in ihrer gesamten Höhe für den Mietvertragsabschluss von Relevanz sein könnten - oder?

Nächste Frage:

Was kann ein M überhaupt tun, wenn er feststellt, dass der VM die Nebenkostenvorauszahlung weitaus zu niedrig angesetzt hat?

Beste Grüße

Schildmann

Aber die Intention des Fragestellers ist klar (und interessiert mich so auch):

Darf ein Vermieter hypothetisch mit vermeidlich geringen Nebenkosten „werben“ (zb. Kaltmiete:600 -> Warm inkl. Nebenkosten: 750 ) obwohl eindeutig abzusehen ist, dass die Nebenkosten garnicht die reellen Kosten decken können und deutlich höher liegen und es dadurch zwangsweise zu einer hohen Nachzahlung kommt.

Sinnlos sowas erst nach Vertragsabschluss offen zu legen, dann ist das Thema ja durch.

Hallo,

Was kann ein M überhaupt tun, wenn er feststellt, dass der VM
die Nebenkostenvorauszahlung weitaus zu niedrig angesetzt hat?

Dann hat der Vermieter ein Problem.
Lies mal http://www.sueddeutsche.de/geld/betriebskosten-niedr…
und folge dann den weiteren Links dazu auf http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

Man könnte doch wohl zu der Ansicht gelangen,
dass die Kaltmiete (originärer Mietzins für die Mietsache)
plus die NK-Vorauszahlung zusammen in ihrer gesamten Höhe für
den Mietvertragsabschluss von Relevanz sein könnten - oder?

könnte man, wenn die Kosten, die unabhängig vom Verbrauch sind, ein wesentlicher Faktor wären. Da sie aber höchsten 1/3 der Nebenkosten ausmachen, sehe ich hier kein lohnenswertes Sparziel.

Was kann ein M überhaupt tun, wenn er feststellt, dass der
VM die Nebenkostenvorauszahlung weitaus zu niedrig angesetzt hat?

Einen Richter suchen, der sich dieser Einschätzung anschließt.

Gruß Ralf