Wir haben im Mietvertrag die Klausel dass wir uns verpflichten den Teppichboden selber zu erneuern falls nötig. Damals ist man von 5 Jahren Mietzeit ausgegangen. Nun wohnen wir seit 25 Jahren in dem Haus. Der Teppichboden löst sich gerade komplett auf (Gummiuntergrund zerfällt). Fragen: Wer ist nun für die Erneuerung zuständig? Normalerweise gilt dieser doch nach 10 Jahren als verbraucht? Danke
Muss Vermieter nach 25 Jahren Teppichboden erneuen trotz Klausel dass wir als Mieter dies übernehmen
Hallo!
Verstehe die Frage nicht.
Ihr habt euch ausdrücklich einverstanden erklärt, wenn der Bodenbelag ausgetauscht werden muss, dann veranlasst und zahlt ihr es selbst.
Ich kann nicht erkennen, das diese individuelle Vereinbarung unwirksam sein könnte.
Mit geplanter und tatsächlicher Wohndauer hat das nichts zu tun.
Hätte man so eine Vereinbarung nicht getroffen, dann müsste der Belag nach dieser Zeit (sicher schon nach der Hälfte der zeit) vom Vermieter ersetzt werden.
Stellt euch doch mal vor, Wohnung hätte keinen Bodenbelag gehabt, Was wäre dann anders zu der jetzigen Situation ?
Ihr hätte Bodenbelag selbst legen lassen und den auch selbst ersetzen müssen, wenn verbraucht. Bei Auszug könnte man ihn ersatzlos entfernen und zum Sperrmüll geben.
MfG
duck31
Tja, da habt ihr Euch wohl verkalkuliert. Und jetzt soll’s der Vermieter richten?
Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.
Gruß,
Steve
wir haben keine Erneuerung verlangt, finden es nur nicht richtig, dass unser Vermieter der aktuell eine Mieterhöhung verlangt sich auf eine gute Ausstattung beruft, sprich auf dem Boden.
Hallo!
ich weiß nicht, wie ein „Teppichboden“ wertverbessernd sein soll.
In den Mietspiegeln geht es um andere Punkte, etwa Bad vorhanden, Sammelheizung usw.
Sollte abweichend dazu, ein Bodenbelag doch als Begründung für eine bessere Einstufung der Mietwohnung herangezogen werden, so dürfte das hier nicht greifen !
Wertverbesserende Sachen, die der Mieter auch aus Vertrag heraus selbst finanziert hat, darf nicht als Begründung für Mieterhöhung herangezogen werden.
Dazu gibt’s ein Urteil des Bundesgerichthofes ( Aktenzeichen VIII ZR 315/09)
Siehe hier, es ging da sogar um Bad und Heizung, die der Mieter einbaute.
http://anwaltstipps.recht-gehabt.de/mietrecht/wohnwertverbesserungen-durch-mieter-duerfen-bei-mieterhoehung-nicht-beruecksichtigt-werden-.php
MfG
duck313
Hallo,
wieder so eine Frage, bei der Antworten gesammelt werden ohne dass der Fragende das eigentliche Thema „Mieterhoehung“ erwaehnt.
Der Fußbodenbelag ist Vermietersache. Klauseln in denen der Mieter verpflichtet wird die Kosten zu übernehmen, sind ungültig.
Nö ist nicht,
dieser Bodenbelag wurde von Vormieter eingebracht und der Jetzige Mieter hat den Boden übernommen. dieser hat zu keinen Zeitpunkt den Vermieter gehört.