Muss Vermieter Therme erneuern?

Seit 10 Jahren lebt eine Dame in einem Mietshaus, bei dem der Vermieter bei 7 von 8 Parteien, die Threme bereits vor geraumer Zeit erneuert hat. Der Dame ist es nicht möglich zu baden; Zähne putzen oder Hände waschen geht nur mit kaltem Wasser, da etliche Liter Wasser erst den Abfluß wegfließen, bevor WARMES Wasser kommt. Vermieter argumentiert:" Sie müssen es ja wohl mir überlassen, wann ich die Therme erneuer!"

Gibt es eine rechtliche Handhabe???

Vielen Dank schon jetzt

NicX

Hallo !

Wenn es so wäre,dass sie nicht baden kann,dann wäre das ein klarer Mietmangel,der sofort behoben werden muss(Reparatur oder Ersatz) und der auch sofort mit einer Mietminderung belegt werden kann.

Klarer als klar !

Aber ist das hier so ?
Ich lese,es fließt nur viel Kaltwasser ab,bevor das warme am Wasserhahn ankommt.
Das ist doch etwas ganz anderes,wieso kann man dabei denn nicht baden ?

Stöpsel rein in Wanne,und laufenlassen,gerade beim großen Wasserbedarf verliert sich der Nachteil des Kaltvorlaufs.

Ich sehe nicht,wieso man nicht baden könnte.

Es ist aber auch hier ein Mietmangel,wenn es z.B. 5 bis 10 l kalten,bzw. lauwarmen Vorlauf gäbe,bevor es Warmwasser mit angemessener Temperatur hat.
Bei 2-3 Litern ist es fast normal,es hängt nur von der Leitungslänge ab. Das müsste m.E. hingenommen werden.

Es hängt auch nicht unbedingt an der Therme,aber das kann man ja bemängeln und den Vermieter auffordern es vom Handwerker prüfen zu lassen. Es kann eine Störung vorliegen,die nichts mit dem Alter der Therme zu tun hat.
Thermen sind langlebig.

MfG
duck313