Muß Vermieter Wischtechnik hinnehmen

Hallo,

Mieter A hat sein Wohnzimmer mit einer Wischtechnik gestrichen. Die Hauptfarbe ist terrakotta/gelb (eher Terra)und die Farbe drüber etwas dunkler. Sieht aus, als ob kleine Steinchen drauf wären.
Müßte der Vermieter dies bei Auzug hinnehmen oder muß Mieter A den Anstrich entfernen?
Habe leider nichts im Netz gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand eine Info geben, wie Mieter A sich verhalten muß.

Die Wohnung von Mieter A war bei Einzug übrigens renoviert.

Bitte keine Tipps zu Schönheitsreparaturen, da kenn ich mich aus. Es geht allein um die Wischtechnik.

Vielen Dank im voraus

Tine

Hi!

M. W. müssen die Wände in einem gleichmäßigen Ton gestrichen sein. Weiß
muss es nicht sein, Pastelltöne sind OK (Urteil). Nicht in Ordnung sind
knallige oder krasse Farben.

Bei einer Wischtechnik in Terakotta würde ich dies etwas grenzwertig
sehen.

Gruß
Falke

Danke für die Antwort!
Ich sehe das auch so, grenzwertig. Bin mir deswegen ja so unsicher, wie Mieter A sich verhalten soll. Naja, um Ärger zu vermeiden …streichen.

Vielleicht hat jemand schon Erfahrung damit gemacht?

Tine

Hallo an dieser Stelle.

Um nicht ganz im Dunkeln zu tappen: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P… (aber Achtung: ‚LG‘-Urteile sind nur zwischen den beiden beteiligten Parteien gültig :wink: )

mfg M.L.

Hallo Tine,

Ich sehe das auch so, grenzwertig. Bin mir deswegen ja so
unsicher, wie Mieter A sich verhalten soll. Naja, um Ärger zu
vermeiden …streichen.

Ist der Vermieter denn dazu schon befragt worden?
Vielleicht hat er ja garnichts gegen die Wischtechnik einzuwenden?

Grüße von
Tinchen

Was im Mietvertrag steht
Hallo Tine,

bei mir stand immer eindeutig Raufaser, weiß gestrichen drin. Das ist eindeutig. Sonst ist meine persönliche Ansicht: Sauber und vor nicht allzulanger Zeit gemacht.

Gruß

Stefan

Hallo,

zu dem Thema wird immer wieder gerne auf ein einziges in Bezug auf hellblaue Wände für den Mieter positives LG-Urteil aus Lübeck verwiesen. Nun wohnt aber nicht jeder im LG-Bezirk Lübeck, und wenn man mal weiter gräbt, finden sich mehr als genug andere Urteile, die weiß, oder maximal leicht abgetönte Farben bei Auszug zulassen.

D.h. terracotta liegt nicht nur außerhalb der üblichen Urteile, sondern auch noch jenseits des in Lübeck zulässigen Hellblau (wobei ich noch nie den „zulässigen Farbton“ gesehen habe, dummerweise sind juristische Zeitschriften nur s/w).

Also mit allen, was über ein leichtes Beige oder Cremeton hinausgeht, würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Das Ergebnis dürfte vorhersehbar negativ sein.

Gruß vom Wiz

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Mieter geht mit Vermieter im Streit auseinander. Deswegen so wichtig zu wissen, um Vermieter ganz klar mitzuteilen, so und so ist es.

Tine

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Hallo Stefan,.

soweit ich weiß, darf der Vermieter die Farbe weiß nicht vorschreiben.

Tine

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Servus Tine,

Mieter geht mit Vermieter im Streit auseinander. Deswegen so
wichtig zu wissen, um Vermieter ganz klar mitzuteilen, so und
so ist es.

Na, dann ganz klar: terrakotta muss der Vermieter NICHT akzeptieren (egal ob Wischtechnik oder nicht).
Lediglich helle Pastelltönen müsste der Vermieter ggf. akzeptieren.

Grüße von
Tinchen