Muss Versandhändler nach Vertragsschluss liefern?

Ich habe bei einem Internethändler Kopfhörer bestellt. Das
Angebot beschrieb dabei Version B, welche doppelt so teuer
sind wie Version A. Auf Version B wies die
Artikelbeschreibung, die genannte unverbindliche
Preisempfehlung und der ausgewiesene Rabatt hin, nicht jedoch
die Artikelbezeichnung.

Geliefert wurde jetzt Version A, mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung wurde auch der Kaufvertrag geschlossen.

In den AGBs des Händlers steht folgender Ausschluss „Sollte
sich herausstellen, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl
ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde,
behalten wir uns vor den Kaufvertrag nicht zu erfüllen.“

Folgende Fragen hierzu:

  • kann sich der Händler aus dem Vertrag ‚rauswinden‘ aufgrund
    o.g. Klausel? Gilt die Klausel überhaupt nach Vertragsschluss?
  • kann ich einen Deckungskauf vornehmen? (den unterschied
    zwischen Variante A und B kann man als separates Zubehör
    erwerben)
  • wie ist die allgemeine Rechtslage hierzu? Wenn sich der
    Händler weigert, ist es sinnvoll auf Erfüllung des Vertrags
    (notfalls per Rechtsanwalt) zu pochen oder eher aussichtslos?

Freue mich über einen kleinen Rat,

Paul Stroms

Sorry, muss ein Irrtum sein…bin Galvanospezialist…