Im Juli 2010 habe ich einen Haftpflichtschaden verursacht und die Polizei hat den Schaden aufgenommen. Meine Versicherung wurde sofort informiert. Bis heute weiß ich nicht, ob inzwischen der Schaden reguliert wurde, bzw. ob der Geschädigte auch Ansprüche erhoben hat.
Anfang Dezember habe ich die neue Beitragsrechnug für 2011 mit einer Rückstufung in der SF-Klasse bekommen und in der letzten Woche eine neue Berechnung, wo aber keine Rückstufung war, sondern die SF- Klasse so geblieben ist, wie sie schon 2010 war.
Was soll das jetzt für mich bedeuten?
Kennt sich jemand aus mit der Materie?
Wie lange kann der Geschädigte warten, um seine Ansprüche zur Schadensregulierung geltend zu machen?
Hallo,
genauer kenne ich mich leider nicht damit aus.
Es könnte theroetisch sein, dass der Geschädigte keine Ansprüche erhoben hat und somit keine Rückstufung erfolgt. Ich würde einfach mal bei der Versicherung nachfragen wie der Stand der Dinge ist. Denn normalerweise muss ein Bescheid zugehen, da man ja bis zu 6 Monaten nach Aktenschließung die Möglichkeit hat, den Schaden zurückzuzahlen.
Gruß,
Micha
Am besten einfach mal bei Ihrer Versicherung anfragen.
Hallo,
Ansprüche können m. E. innerhalb der normalen Verjährungsfristen eingereicht werden.
Ein Grund, warum die S gleich blieb, könnte sein, dass Sie einen „Rabattretter“ im Vertrag haben.
Warum machen Sie eigentlich nicht das Einfachste…und fragen mal bei Ihrer Haftpflichtvers. nach, was los ist…?!
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
leider kann das noch andauern…
aber keine Sorge die Vers. meldet sich schon… )
MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu
Hallo,
ich kann hier nur Mutmaßen was passiert ist.
Normalerweise legt die Versicherung bei einem Schadenfall vorsorglich Geld zurück, zur Begleichung des Schadenfalls, eine sogenannte Reserve. Durch diesen angelegten Reservebetrag erfolgt auch die Rückstufung des Vertrags zur nächsten Fälligkeit, also zum 01.01.2011. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Schadenfall schon bezahlt wurde oder nicht.
Sollte sich der Geschädigte nicht gemeldet haben, kann der Schadenssachbearbeiter diese Reserve wieder stornieren, wenn er der Meinung ist das keine Ansprüche kommen werden oder der Geschädigte hat mitgeteilt das kein Schaden entstanden ist oder der Versicherungsnehmer den Schadenfall selbst übernommen hat.
Wenn dies der Fall war, korrigiert die Versicherung die Rückstufung und stuft weiter, das heißt es wird ganz normal weiter gestuft, wie wenn es keinen Schadensfall gegeben hätte.
Viele Gesellschaft haben einen Rabattretter im Vertrag, dadurch bleibt im Schadensfall die Schadenfreiheitsklasse (SF) im Jahr 2011 auf dem selben Stand wie 2010, das könnte hier der Fall sein.
Einige Gesellschaft teilen in Ihren Rechnung mit, das aufgrund eines Schadensfalls (meist mit Angabe der Schadennummer) der Vertrag zurückgestuft wurde. Eine gesonderte Meldung, das der Schadenfall bezahlt wurde, gibt es in der Regel nicht, es sei den es wäre günstiger für den Versicherungsnehmer den Schadenfall selbst zu tragen oder der Versicherungsnehmer hat bei der Schadensmeldung dies verlangt.
Der Geschädigte kann seinen Anspruch innerhalb von 3 Jahren geltend machen kann.
Am besten ist es mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, der Sachbearbeiter dort kann dir es sicherlich besser erklären, der hat ja auch Akteneinsicht
Gruß
Peter
Hallo,
es besteht seitens des Haftpflichtversicherers keine Verpflichtung, den VN von der Regulierung zu informieren. Meines Wissens machen das aber alle Gesellschaften. In diesem Fall könnte es so sein, dass keine Ansprüche geltend gemacht und der Schaden ohne Aufwendungen geschlossen wurde. Das heißt aber nicht, dass dies endgültig ist. Der Geschädigte hat im Rahmen der gestzlichen Verjährungsfristen die Möglichkeit, seine Ansprüche auch noch später geltend zu machen. Je länger er damit aber wartet, je schwieriger wird es für ihn sein, Nachweise beizubringen.
Hoddel
Hallo,
nein, die Versicherung muss keinen Bescheid schicken. Die einfachste Lösung ist, bei deiner Versicherung anzurufen. Dann weißt du bescheid. Ich vermute jedoch, dass der Schaden NICHT reguliert wurde, sonst wäre deine aktuellste Rechnung nicht ohne Rückstufung. Ich glaube innerhalb 1 Jahr muss der GEschädigte seine Rep.-Rechnung einreichen. Ganz sicher weiß ich das aber nicht.
Viele Grüße
Ein pauschale Aussage zu Ihrem Fall ist leider nicht möglich, dazu müsste mir der Schriftverkehr vorliegen.
Die einfachste Alternative: Rufen Sie doch einfach die Hotline ihrer Versicherung an, die wissen das am besten.
Freundliche Grüße
Es scheint so, dass der Geschädigte sich bis jetzt sich nicht gemeldet hat und die Versicherung den Schaden abgeschlossen hat. Sie müssten jetzt eine SF-Klasse niedriger sein, als in diesem Jahr. Es kann sein, dass die Prozente sich nicht verändert hat. Wie lange sich der Geschädigte sich melden kann, weiß ich nicht. Aber da nochmal beim Geschädigten nachzufragen ist ja unklug. Also hoffen, dass da nichts mehr kommt. Aber nach einem halben Jahr, gehe ich davon aus, dass da nichts mehr kommt…
Im Juli 2010 habe ich einen Haftpflichtschaden verursacht und
die Polizei hat den Schaden aufgenommen. Meine Versicherung
wurde sofort informiert. Bis heute weiß ich nicht, ob
inzwischen der Schaden reguliert wurde, bzw. ob der
Geschädigte auch Ansprüche erhoben hat.
Anfang Dezember habe ich die neue Beitragsrechnug für 2011 mit
einer Rückstufung in der SF-Klasse bekommen und in der letzten
Woche eine neue Berechnung, wo aber keine Rückstufung war,
sondern die SF- Klasse so geblieben ist, wie sie schon 2010
war.
Was soll das jetzt für mich bedeuten?
Kennt sich jemand aus mit der Materie?
Wie lange kann der Geschädigte warten, um seine Ansprüche zur
Schadensregulierung geltend zu machen?
Hallo,
normalerweise schickt die Versicherung ein Schreiben in dem mitgeteilt wird dass der Schaden reguliert wurde.
Was die Einstufung in die SF-Klasse angeht würde ich die Versicherung direkt fragen. Normalerweise wird man informiert wenn eine Höherstufung erfolgt.
Gruß Mario
Hallo Krebs66,
Im Juli 2010 habe ich einen Haftpflichtschaden verursacht und
die Polizei hat den Schaden aufgenommen. Meine Versicherung
wurde sofort informiert. Bis heute weiß ich nicht, ob
inzwischen der Schaden reguliert wurde, bzw. ob der
Geschädigte auch Ansprüche erhoben hat.
Leider informiert nicht jeder Versicherer seine Kunden, welche Maßnahmen seitens des Versicherers unternommen wurden. Dieses trifft man häufig bei Versicherern an, welche sich unter Diekt-Versicherer vermarkten.
Anfang Dezember habe ich die neue Beitragsrechnug für 2011 mit
einer Rückstufung in der SF-Klasse bekommen
dann hat der Versicherer eine Mitschuld womöglich anerkannt
und in der letzten
Woche eine neue Berechnung, wo aber keine Rückstufung war,
sondern die SF- Klasse so geblieben ist, wie sie schon 2010
war.
Was soll das jetzt für mich bedeuten?
Rückfrage an den Versicherer, warum er erst eine Rückstufung der SF-Klasse ausweist um dann kurz darauf eine Berechnung aufstellt, aus welcher hervorgeht, dass doch keine Änderung der SF-Klasse erfolgt. Nachvollziehbar wäre, wenn sich die SF-Klasse hier negativ ändert, aber der Beitrag nicht. Grund: Die Prozente ändern sich nicht unbedingt analog der SF-Klasse.
Kennt sich jemand aus mit der Materie?
Wie lange kann der Geschädigte warten, um seine Ansprüche zur
Schadensregulierung geltend zu machen?
Grundsätzlich heißt es in den Bedingungen: „Unverzüglich“. Dies bedeutet im Regelfall: nach Kenntnisnahme des Schadenfalleintrittes innerhalb von 7 Tagen. Die Ansprüche die aus einem gemeldeten Schadenfall resultieren sind innerhalb von drei (im Regelfall) (Kalender)-Jahren geltend zu machen.
Viel Erfolg bei der Regulierung wünscht
Winni
Statt rumzuraten, würde ich mal bei Deiner Versicherung anrufen und mir den Sachverhalt erklären lassen.
Natürlich muss die Versicherung einen Bescheid über den Schaden schicken. Das funktioniert sonst eigentlich immer automatisch. Kann mir das nur so erklären, dass die Sache auf dem Postweg verloren gegangen ist.
Auf jeden Fall nachfordern!! Am besten schriftlich. Sonst funktioniert da nichts.
ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Jeannette