Muss Versicherung Implantate bezahlen?

Guten Tag,

vor vielen Jahren gab es einen Verkehrsunfall. Eine Autofahrerin hat einen Radfahrer auf der Straße bei Nacht übersehen, diesem die Vorfahrt genommen und vom Fahrrad gefahren.
Ein Schneidezahn wurde ausgeschlagen, der zweite steckte noch drin, wurde repositioniert, ist aber tot und nach Weuzelkanalbehandlung sehr dunkel (auch nach Bleeching), ausserdem ist der seitliche Schneidezahn abgebrochen, die Wurzel wurde mittlerweile wegen Entzündung gezogen.

Schon damals war klar, dass für den Zahnersatz nur Implantate in Frage kommen. Viele Informationen in Sachen Implantate wurden eingeholt. Da manche Ärzte berichten, dass man das nicht vor dem 18. Lebensjahr (manche Ärzte sagen auch nicht vor dem 25. Lebensjahr) machen lassen sollte, wurde eine (provisorische) Prothese angefertigt.

Heute ist das Unfallopfer 26 Jahre, und jetzt wirds endlich Zeit für die Implantate. Da der kaputte Schneidezahn immer dunkler wird, schief steht und rissig ist, wird der wohl gezogen werden (müssen), d. h. es wären drei Implantate zu setzen.

Jetzt die eigentliche(n) Frage(n):

  • Muss die Versicherung des Unfallgegeners diesen Eingriff bezahlen? Wie gesagt, die Frau war zu 100% schuld.

  • Wie sieht es aus wegen diesem langen Zeitraum?
    Habe das Opfer noch Ansprüche?
    Der lange Zeitraum kaum ja durch die oben beschriebenen Umstände zusammen

  • Ist es möglich, dass die Versicherung die Zahlung aus Kostengründen verweigert und auf eine Alternative verweist / besteht (Krone, etc.)?

Hallo …,
meines Wissens trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung alle Kosten der Behandlung, die als Folge des Unfalls nötig sind. Egal wie lange das her ist.
Unsere Tochter stürzte ohne Fremdeinwirkung auf dem Schulhof und schlug sich einen Zahn ab. Wir gingen ganz normal zum Zahnarzt, aber die Krankenkasse vermutete aufgrund der Behandlung einen Unfall und schickte uns einen Fragebogen. Ich habe dann bei der Kasse nachgefragt wozu das alles nötig sei, es hatte ja keiner „Schuld“. Aber trotzdem holt sich unsere Krankenkasse die Behandlungskosten beim Schulträger wieder, weil es sich um einen Schulunfall handelt. Und das, nach Auskunft der Kasse, ohne zeitliche Begrenzung.

Übrigens ist das der Grund, warum man eine Privathaftpflichtversicherung haben sollte, denn man kann ja auch als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall schuldhaft verursachen.
Gruß
Jette

meines Wissens trägt der Unfallverursacher bzw. dessen
Haftpflichtversicherung alle Kosten der Behandlung, die als
Folge des Unfalls nötig sind. Egal wie lange das her ist.

Da ist die Frage, was die Versicherung für nötig sieht und was nicht.
Mit Kosten von in etwa 3.000,00 Euro pro Implantat
wird sich die Versicherung vermutlich schnell anders entscheiden…

Übrigens ist das der Grund, warum man eine
Privathaftpflichtversicherung haben sollte, denn man kann ja
auch als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall schuldhaft
verursachen.

Die hab ich ja Gott sei Dank auch…
Danke erst mal für die Antwort

Hallo,
bei einem Schulunfall trägt tatsächlich der Unfallversicherunsträger
der Schule die notwendigen Behandlungskosten - insofern war der Regressanspruch der Kasse gegenüber der BG. rechtens.
Bei einem Privatunfall ist es grundsätzlich so, dass ohne die Klärung der Schuldfrage aufgrund von Teilungsabkommen die Kasse zumindest einen Teil der Kosten von der Unfall/Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten einfordern kann.
Gruß
Czauderna

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