folgender Sachverhalt. Person A schließt mit Person B eine Kaufvertrag ab. Die Kaufsumme wird überwiesen. Nach ein paar Tagen erfährt Person A von der Bank, wer der wirkliche Kontoinhaber ist. Der Kontoinhaber ist der Vater von Person B, dem Verkäufer.
Hat Person A rechtlich eine Chance, das Geld vom Vater wieder zu bekommen, da er nicht der Vertragspartner ist? Im Vertrag stand nur beim Name des Kontoinhabers der Nachname und das Unternehmen, da beide den gleichen Nachname tagen, war das für Person A nicht ersichtlich.
Auf Nachfragen bei der Bank wurde Person A versichert, dass das Konto nur auf den Namen des Vaters läuft und das Person B schon lange Hausverbot bei dieser Bank hat.
Eininge Recherchen ergaben, dass Person B einige Gläubiger und das Finanzamt aufgrund von Steuerschulden im Genick hat. Person A geht nun davon aus, dass Person B den Verkauf ihres gewerblichen Inventars, der auch ohne Mehrwertsteuer statt fand, vor dem Finanzamt und den Gläubigern geheim halten will, um somit einer Zahlung der Schulden aus dem Weg zu gehen.
Kann Person A das Geld von dem Vater zurück fordern und dieses Verhalten, was ja Betrug ist, zur Anzeige bringen?
Vielen Dank!
Hallo es handelt sich heirbeit um sog. gutgläubigen Erwerb lassen sie das geld von der bank zurückholen oder leiten sie ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Vater ein …
melden Sie sich nocheinmal…
Danke
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Hallo,
wo sind wir denn?
Wenn A mit B einen Vertrag schließt, B bezahlt - wie auch immer - hat A zu liefern. Ob Vater, Mutter Kind oder Kegel, Kontoinhaber des Kontos, von welchem bezahlt wurde war oder ist, ist völlig uninteressant. Der Kontoinhaber kann zwar einer Abbuchung widersprechen, wenn aber mit diesem eine Vereinbarung über die Zahlung besteht, bezahlt wurde, wo ist das Problem?
Wenn also Ware bestellt, auf diesem Wege bezahlt wurde, ja bitteschön, wo ist der Betrug? Wer will da wem an`s Zeug?
Das ist mal wieder eine von den eigenartigen Fragen, die ich bekomme, die ich auch nur beantworte, weil ich sonst "dumme Rückfragen von „wer-weiss-was“ bekomme.
Leute, wenn richtige Probleme bestehen und nicht nur „hinterfragt“ wird, antworte ich gern. Wenn aber kein Problem vorliegt, sonder sochlche gesucht werden, dann bitte wo anders nachfragen!!
Wenn nämlich Vater und Sohn sich einig sind, ist die ganze Fragerei völlig daneben.